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Kann jemand anders die eigene Krankenversicherung kündigen?

Verfasst: 27.09.2013, 13:34
von Snoopy_22
Einem Freund von mir wurde die Krankenversicherung gekündigt, und nun muss er nochmal alle Anträge ausfüllen, und sich neu anmelden. Geht so etwas?
Hintergrund: Er ist selbständig, und ist bzw. war dementsprechend auch krankenversichert.
Er hatte einen zusätzlichen Mini-Job. Nun wurde ihm von seiner Versicherung mitgeteilt, dass der Mini-Job Arbeitgeber seine Krankenversicherung gekündigt hat, und er überhaupt nicht mehr versichert ist.
Sowas darf doch eigentlich nicht gehen, oder?

Vielen Dank für eure Antworten!

Verfasst: 27.09.2013, 16:07
von Rossi
Wie war der Freund bislang versichert?

War er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder war er privat in einer PKV?

Wie hoch ist der Arbeitsverdienst?

Verfasst: 27.09.2013, 17:36
von Snoopy_22
Er war privat versichert.
Habe jetzt noch erfahren, dass der Mini-Job-Arbeitgeber die Krankenversicherung als Vollzeitjob/Hauptjob gekündigt hat.

Auch wenn das ein Fehler des Mini-Job-Arbeitgebers war: die Versicherung muss doch wissen, dass die Abmeldung nur den Mini-Job betrifft. Hat doch nichts mit dem Hauptjob - also der Selbständigkeit zu tun. Ist das dann ein Fehler der Versicherung?

Irgendwie verstehe ich das nicht.

Verfasst: 28.09.2013, 12:19
von Czauderna
Hallo,
ein Arbeitgeber kann niemals eine Privatkrankenversicherung für seinen Arbeitnehmer kündigen. Auch löst eine geringfügige Beschäftigung keine
Krankenversicherungspflicht aus. Der letzte Beitrag lässt vermuten, dass der Arbeitgeber zunächst eine Anmeldung bei einer GKV-Kasse als kranken versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gemeldet hat und dies danach wieder abgemeldet bzw. storniert hat. Aber auch dann führt das nicht zur automatischen Beendigung eines PKV-Vertrags.
Mir fehlt da etwas die Logik in der ganzen Geschichte.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.09.2013, 13:34
von Rossi
Ferner muss man sehen, dass wir bei der PKV im Vertragsrecht sind.

D.h., der Vertrag über die PKV kann nur vom Vertragsnehmer (Freund) gekündigt werden. Hierzu gibt es auch schon OLG Entscheidungen. Dort hatte nämlich der Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung von der GKV der PKV übersandt. Völlig klar, der PKV wurde dadurch bekannt, dass eine Kündigungsmöglichkeit besteht. Aber die Übersendung der Mitgliedsbescheinigung ist eben keine ausrückliche Kündigung des Versicherungsnehmers.

Re: Kann jemand anders die eigene Krankenversicherung kündigen?

Verfasst: 10.02.2017, 17:43
von Folker
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