Ohne KV sein wollen/werden ? Geht das ?

Was sonst nirgendwo reingehört.

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simpel
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Ohne KV sein wollen/werden ? Geht das ?

Beitragvon simpel » 11.10.2013, 17:34

Hallo zusammen.
Im Grunde simpel und doch sehr kompliziert.
Ich bin momentan noch Selbstständig.
Seit 1990 PKV versichert.
Seit ca.1999 Tarif umgestellt.
Vor 1990 in einer BKk versichert.
Schwerbehinderung beantragt.

Fakt wird sein, das die Selbstständigkeit am 31.12. 2013 aufgegeben wird.
Es wird keinerlei Erwerbseinkommen von meiner Seite mehr erzielt werden.
Ich möchte von dem Firmenverkauf eine längere Zeit frei leben wollen.
( PS. Bitte keine Nachteile für den Ernstfall aufzählen. Risiken sind bekannt.)
Eine Kündigung der PKV wurde am 30.9.2013 gefaxt und im Anschluss
das Original versandt. ( Bis jetzt noch keine Reaktion oder Bestätigung des Eingangs )
Besteht die Möglichkeit, dass die Kündigung anerkannt wird ?
Dann wäre soweit alles in Ordnung und geklärt.

Falls dies nicht möglich ist, wie wird dann voraussichtlich weiter verfahren?
Mein Ziel ist keinerlei Beiträge an eine Krankenkasse mehr zu zahlen, oder einen Beitrag den ich für angemessen halte. (Das letztere wird es garantiert nicht geben)

Ist dieses Vorhaben überhaupt möglich?
PS-Sorry, viele Fragen warum und wieso sind offen.
Es liegen aber in der Tat triftige Gründe vor.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Es ist echt kein Witz.

Gruß simpel

Frank
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Beitragvon Frank » 11.10.2013, 17:49

Hallo,

ohne Nachweis einer Folgeversicherung ist die Kündigung nicht wirksam.

Im §205 VVG ist die Nachweispflicht geregelt. Dort heißt es unter Punkt 6:

(6) Abweichend von den Absätzen 1 bis 5 kann der Versicherungsnehmer eine Versicherung, die eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, nur dann kündigen, wenn er bei einem anderen Versicherer für die versicherte Person einen neuen Vertrag abschließt, der dieser Pflicht genügt. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist.

simpel
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Beitragvon simpel » 11.10.2013, 18:06

Herzlichen Dank für die Antwort.
So etwas habe ich mir schon gedacht.

Also ist es doch in der Tat mehr ein absoluter Zwang.
Kosten und Leistung spielen also keine Rolle.
Sorry sehr grob ausgedrückt,
Lieber Verhungern lassen als ohne KV.
So etwas wird es bestimmt auch nicht geben.
Vertrag mit 0 € und 0 Leistung.
Vertrag ist Vertrag.
Nochmals vielen lieben Dank für die sehr schnelle Antwort. Jetzt habe ich echte Arbeit vor der Brust.

Frank
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Beitragvon Frank » 11.10.2013, 18:52

Hungern muss hier keiner.
Der Staat gibt allen Schutz, Unterkunft und Verpflegung. :-)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.10.2013, 11:49

Tja, der Staat gibt den Bürgern auch eine Krankenversicherung.

Wir leben ja in einem modernen Sozialstaat. In diesem Sozialstaat rennt keiner durch die Gegend, der im Krankheitsfall nicht abgesichert ist.

Deswegen gibt es in der GKV eine Versicherungspflicht und in der PKV eine sog. Pflicht zur Versicherung. Du kommst aus dem Vertrag nur raus, wenn Du eine Anschlussversicherung nachweist. Das ist Bestandteil des modernen Sozialstaates.

Wenn Du die Krankenversicherung nicht zahlen kannst, dann kannst Du ALG II oder SGB XII Leistungen beantragen. Diese Leistungen bekommst Du, wenn Du bedürftig im Sinne der Vorschriften bist.

Würfelzucker
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Versicherungspflicht hat seine Vor- und Nachteile

Beitragvon Würfelzucker » 02.04.2014, 15:51

Wobei ich diese Versicherungspflicht in gewisser Hinsicht auch unsinnig finde. Als ich im Ausland war, habe ich mir dort eine Versicherung genommen. Als ich 6 Jahre später wieder nach Deutschland kam, hieß es plötzlich ich muss die Versicherungsbeiträge der letzten 6 Jahre nachzahlen. Finde das echt lächerlich. Dabei hatte ich im Ausland eine Krankenversicherung mit Auslandsschutz...


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