Entscheidung GKV befreiung oder nicht bei Pension+Rente?

Was sonst nirgendwo reingehört.

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snibchi
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Entscheidung GKV befreiung oder nicht bei Pension+Rente?

Beitragvon snibchi » 24.11.2013, 13:38

Hallo zusammen.
A ist z. Zt. Pensionär NRW. Die derzeitige Regelung bezgl. Krankenversicherung ist: 70% Beihilfe + 30% PKV

In 12/2014 wird A eine kleine Rente aus Vordienstzeiten erhalten. Diese Rente ist Sozialversicherungspflichtig.

A könnte sich von der Mitgliedschaft in der GKV (kommt durch die Rente zustande) befreien lassen und z.B. stattdessen einen Zuschuss zur PKV erhalten. Diese Befreiung ist ein unumkehrbarer Entschluss! Der Beitritt in die GKV bei gleichzeitiger Kündigung der PKV würde natürlich 30 Jahre Anwartschaftszahlungen auf die PKV verbrennen und ist vermutlich indiskutabel.

Frage nun:
Gibt es Gründe sich NICHT von der Mitgliedschaft in der GKV befreien zu lassen?
z.B. Beitragshöhen in PKV, Änderung Beihilferecht oder anderes, was A im Moment nicht überblickt?

Bei einer zu erwartenden Rente in Höhe von ca. 100 Euro wäre wohl bei doppelter Mitgliedschaft (PKV und GKV) ein nicht zu hoher Beitrag der GKV zu erwarten oder errechnet sich der Beitrag aus Pension+Rente?

Dass die Rente von der Pension abgezogen wird weiß ich - dazu keine Fragen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.11.2013, 14:13

Hm, wie und warum soll die kleine Rente von der DRV jetzt eine Mitgliedschaft in der GKV auslösen?! Kann ich mir ehrlich gesagt derzeit noch nicht vorstellen. Denn die Voraussetzungen für die KVdR (90 % GKV-Versicherung in der 2. Hälften des Erwerbsleben) dürften nicht erfüllt sein.


Okay, nehmen wir mal dann, dass sehrwohl die Voraussetzungen für die KVdR vorliegen und eine Mitgliedschaft in der GKV ausgelöst wird.

Wir haben dann allerdings 2 verschiedene Tatbestände.

Im Rahmen der Pension hat A nämlich einen Behilfeanspruch. Diese Pension ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V versicherungsfrei.

Zusätzlich habem wir den Tatbestand der Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V als Rentner.

Okay, 2 Tatbestände mit unterschiedlichen Auswirkungen (Pension = versicherungfrei / Rente = versicherungspflichtig).

Hier kommt dann leider die sog. absolute Versicherungsfreiheit gem. § 6 Abs. 3 SGB V ins Boot. D.h., die KVdR wird verdrängt.

Meines Erachtens keine Chance.

Etwas anderes gilt nur, wenn es sich um Ansprüche aus Hinterbliebenen handelt (vgl. § 6 Abs. 2 SGB V).

Ergo bekommt der Pensionär einen Beitragszuschuss aus der Rente.

Andere Ideen oder Vorschläge?!

snibchi
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Beitragvon snibchi » 24.11.2013, 14:41

Rossi hat geschrieben:Hm, wie und warum soll die kleine Rente von der DRV jetzt eine Mitgliedschaft in der GKV auslösen?! Kann ich mir ehrlich gesagt derzeit noch nicht vorstellen. Denn die Voraussetzungen für die KVdR (90 % GKV-Versicherung in der 2. Hälften des Erwerbsleben) dürften nicht erfüllt sein.
A war vom 14.-24. Lebensjahr versicherungspflichtig beschäftigt.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.11.2013, 16:28

Okay, dann ist der Drops gelutscht.

Er füllst definitiv nicht die Voraussetzungen für die KVdR.

Also brauchst Du dir überhaupt keine Gedanken machen.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 24.11.2013, 17:28

Hallo,
richtig,ein Wechsel in die GKV ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich.
Gruss
Czauderna

snibchi
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Beitragvon snibchi » 25.11.2013, 08:30

Rossi hat geschrieben:Okay, dann ist der Drops gelutscht.

Er füllst definitiv nicht die Voraussetzungen für die KVdR.

Also brauchst Du dir überhaupt keine Gedanken machen.
Vielen Dank. .-.

maestro

Beitragvon maestro » 08.04.2014, 17:10

Man kann aber derzeit nicht zur GKV wechseln..


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