missbräuchliche Inanspruchnahme der GKV ?

Was sonst nirgendwo reingehört.

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condor_viii
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missbräuchliche Inanspruchnahme der GKV ?

Beitragvon condor_viii » 05.01.2014, 13:15

Hallo Zusammen im KV-Forum
Ich bin neu hier und habe eine spezielle Frage.
Meine Tochter lebt und arbeitet seit 5 Jahren in Australien und war vorher in der GKV versichert. Sie hatte in Australien einen schweren Motorradunfall mit diversen Trümmerbrüchen, welche mit einigen TITAN-Platten und Schrauben stabilisiert wurden. Die Klinik in Australien bekommt das nicht in den Griff. Nach 3 Monaten sagte man erst, dass die Knochen nicht richtig zusammenwachsen obwohl man öfters Röntgenaufnahmen und MRT's gemacht hat. Die Behandlung ist sehr widersprüchlich. Mein Gedanke, meine Tochter nach Deutschland zurückzuholen, hier anmelden um zurück in die GKV zu kommen und hier klinisch weiter zu behandeln. Ob sie hier in D bleiben würde steht in den Sternen. Würde hiermit eine "missbräuchliche Inanspruchnahme der GKV" vorliegen oder ist die legal? Ich verstehe eine ablehnende Haltung, aber mir geht es um die Gesetzeslage.
Besten Dank
Artur Condor

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 05.01.2014, 13:35

Hallo,
nein, da ist nix missbräuchlich - das ist ganz normal.
Die Verlegung des 1. Wohnsitz zurück nach Deutschland und sie muss sich sogar in der letzten GKV-Kasse versichern, dies muss sie aufnehmen und muss auch ab dem 1. Tag alle entsprechenden Leistungen, die der Gesetzgeber im SGB. vorschreibt übernehmen, für die Behandlung ab dem 1. Mitgliedstag.
Gruss
Czauderna

condor_viii
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Beitragvon condor_viii » 05.01.2014, 13:42

Hallo Czauderna

Besten Dank für die Antwort.
Ich bin mir da einfach unsicher und habe kein gutes Gefühl. Ich werd auf jeden Fall mal mit der GKV sprechen.
Danke

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 05.01.2014, 17:27

condor_viii hat geschrieben:Hallo Czauderna

Besten Dank für die Antwort.
Ich bin mir da einfach unsicher und habe kein gutes Gefühl. Ich werd auf jeden Fall mal mit der GKV sprechen.
Danke


Hallo,
ja, mach das, ujnd berufe dich auf die Info eines Kassenmitarbeiters
mit über 45jähriger Berufserfahrung - wenn die Kasse dann immer noch die Sache anders sehen sollte, dann lass uns mal die rechtliche Begründung dafür wissen.
Gruss
Czauderna


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