Unterschiedliche Diagnosen Krankenakte für LVA sperren

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Brucki
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Unterschiedliche Diagnosen Krankenakte für LVA sperren

Beitragvon Brucki » 15.08.2015, 14:10

Ich habe Fragen zu nachfolgenden Sachverhalt.

In einem Krankenhaus A ( alte Bundesländer) wurde bei meinem Kind die Erkrankung X diagnostiziert. Hierfür wurde auch der bildgebende Beweis durch (MRT etc.) erbracht. Spezialisten auf diesem Fachgebiet führten die Auswertung durch.

Bei einem weiteren Krankenhausaufenthalt im Krankenhaus B (neue Bundesländer) wurde diese Diagnose X in Frage gestellt / gestrichen. Spezialisten auf diesem Fachgebiet sind / waren in diesem Krankenhaus nicht vorhanden. Persönliche Differenzen waren von Anfang bis Ende nicht zu vermeiden. (Edit)
Ist es ratsam dem Krankenhaus B Auskünfte gegenüber dem Landesverwaltungsamt LVWA(Edit), speziell zu diesem Sachverhalt zu untersagen?

In der Folge würde dies wohl zu einer Klage vor dem Sozialgericht führen, hätte man hier die Chance auf eine 3. Meinung eines Gutachters?
Zuletzt geändert von Brucki am 16.08.2015, 17:28, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Unterschiedliche Diagnosen Krankenakte für LVA sperren

Beitragvon Czauderna » 16.08.2015, 13:44

Brucki hat geschrieben:Ich habe Fragen zu nachfolgenden Sachverhalt.

In einem Krankenhaus A ( alte Bundesländer) wurde bei meinem Kind die Erkrankung X diagnostiziert. Hierfür wurde auch der bildgebende Beweis durch (MRT etc.) erbracht. Spezialisten auf diesem Fachgebiet führten die Auswertung durch.

Bei einem weiteren Krankenhausaufenthalt im Krankenhaus B (neue Bundesländer) wurde diese Diagnose X in Frage gestellt / gestrichen. Spezialisten auf diesem Fachgebiet sind / waren in diesem Krankenhaus nicht vorhanden. Persönliche Differenzen waren von Anfang bis Ende nicht zu vermeiden die Anamnese hat vermutlich der "Hausmeister" geschrieben die Auswertung des MRT die Küchenfrau.
Diese Formulierung ist nicht geeignet eine ernsthafte Antwort zu geben
Ist es ratsam dem Krankenhaus B Auskünfte gegenüber dem LVA, speziell zu diesem Sachverhalt zu untersagen?
was ist mit "LVA" gemeint ? Ich kenne den Begriff "LVA" - als Landesversicherungsanstalt und das war früher die Rentenversicherung der Arbeiter. Also, was ist der "LVA", dem ein Krankenhaus Auskünfte erteilen könnte ?.

In der Folge würde dies wohl zu einer Klage vor dem Sozialgericht führen, hätte man hier die Chance auf eine 3. Meinung eines Gutachters?

Was wäre der Gegenstand der Klage - wer gegen wen und warum ?

Gruss
Czauderna

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Beitragvon Brucki » 16.08.2015, 17:26

Es geht um die Erweiterung des bestehenden Behindertenstatus um besagte Erkrankung. Klinik B wird nicht von der Schweigepflicht entbunden und in der Folge wird das Landesverwaltungsamt erwartungsgemäß ablehnend reagieren. In der Folge werde ich auf Feststellung klagen.

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Beitragvon Czauderna » 16.08.2015, 19:33

Hallo,
ich denke schon, dass es da zu einem erneuten Gutachten kommen wird, denn wenn Klinik A eine Diagnose bestätigt, Klinik B, dies nicht macht, dann geht das wohl nur über ein Gutachten, ob da jetzt vom Gericht beantragt wird, oder ob du das machen solltest, bzw. deine Rechtsvertretung, dazu kann ich leider nix sagen, ich bin kein Jurist.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Brucki » 18.08.2015, 09:19

Ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten wäre leider nur teuer und vor Gericht nur begrenzt verwendbar. Mittlerweile ist ein von weiterer amtlicher Stelle beauftragter Gutachter zu einem Ergebnis gekommen, welches sich mit der Diagnose der Klinik A zu 100 Prozent deckt. Gleichzeitig hat dieser aber auch eine weitere unbedeutende Diagnose der Klinik B "kassiert", da diese unerheblich in Bezug auf die Gesamtsituation ist.


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