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Viele Hartz IV-Empfänger können nicht ihre Krankenhausrechnungen bezahlen

Verfasst: 18.09.2016, 00:21
von Balanceistin
Obwohl das Jobcenter der Meinung ist: Das Hartz 4-Empfänger im Krankenhaus viel Geld einsparen können. Haben viel Hartz 4-Empfänger Problem damit ihre Krankenhausrechnungen (Zuzahlungspflicht) zu begleichen, weil die Stormabrechnung, Versicherungen, Wasserrechnungen, Telefonrechnungen usw. auch parallel laufen.

Es kam vor, dass die Behörde Jobcenter meinte: Den Hartz 4-Sätz streichen zu müssen.

Zitat:
"Zwar kann man davon ausgehen, dass ein Hartz 4 Empfänger im Krankenhaus weniger Geld ausgibt, um sich zu Hause etwas in den Kühlschrank zu legen aber dafür fallen auch andere Kosten an. Im Krankenhaus benötigt man ebentuell auch Zusatznahrung, die von der Klinik nicht ausgegeben wird. Ebenso Waschartikel, neues Nachthemd, Hausschuhe usw.. Und deswegen wäre eine Kürzung der Leistung auch nicht rechtlich vertretbar."

Re: Viele Hartz IV-Empfänger können nicht ihre Krankenhausrechnungen bezahlen

Verfasst: 19.09.2016, 13:59
von Czauderna
Hallo,
wessen Zitat ist das ??
In der Praxis ist es meist so, das ALG-2 Empfänger, die auch regelmäßig Leistungen in Anspruch nehmen müssen ohnehin von den Zuzahlungen befreit sind.
Gruss
Czauderna

Re: Viele Hartz IV-Empfänger können nicht ihre Krankenhausrechnungen bezahlen

Verfasst: 19.09.2016, 17:07
von Rossi
Hm, Günter, woher hast Du das denn?!

Zitat:
In der Praxis ist es meist so, das ALG-2 Empfänger, die auch regelmäßig Leistungen in Anspruch nehmen müssen ohnehin von den Zuzahlungen befreit sind

Bei den SGB II (ALG II) und SGB XII-Empfängern gibt es sehrwohl Zuzahlungen. Diese sind allerdings begrenzt.

Bei chronisch Kranken (SGB II oder SGB XII-Empfängern) ist die Zuzahlung auf max. 48,48 € begrenzt, sonst auf 96,96 € "jährlich" begrenzt. Danach werden die Empfänger befreit, diesen Betrag müssen sie aber erst einmal aufbringen, wobei dies nicht viel sein dürfte. Nämlich 4,04 € oder 8,08 € monatlich. Es sind auch Beiträge für die Gesundheitspflege im Regelsatz enthalten.

Re: Viele Hartz IV-Empfänger können nicht ihre Krankenhausrechnungen bezahlen

Verfasst: 19.09.2016, 19:12
von Czauderna
Hallo Rossi,
wieder mal falsch verstanden ? - Ich meinte mit meinem Beitrag natürlich, dass es sich hier um die Befreiung auf Antrag handelt, dass die Eigenleistung von 48,48 € im Jahr dabei berücksichtigt werden muss hätte ich vielleicht noch erwähnen sollen damit es den (vor allen Dingen deinen) Ansprüchen auch vollkommen genügt. 96,96/48,48 € pro Jahr ist wohl unbestritten leichter für einen ALG-2 Empfänger aufzubringen als z.B. 120,00 €
kurzfristig für einen Krankenhausaufenthalt oder sonstige Eigenanteile. Und wenn es auch jetzt doppelt ist - zu Beginn eines Kalenderjahres war und ist es so, dass aus dem Kreis der ALG-2 Empfänger der größte Anteil einen Antrag auf Befreiung gestellt hat, auch die, die nicht chronisch krank waren oder sind, aber trotzdem ziemlich oft zum Arzt müssen.
Wenn mich der Threadersteller das gefragt hätte wäre es ja nachvollziehbar gewesen, bei dir wundert mich das etwas oder wolltest du dich nur revanchieren - grins ?.
Gruss
Guenter

Re: Viele Hartz IV-Empfänger können nicht ihre Krankenhausrechnungen bezahlen

Verfasst: 20.09.2016, 08:29
von Rossi
Nun ja, falsch verstanden oder falsch geschrieben?!?!?

Ich würde mal sagen, falsch geschrieben. Auch Kleinigkeiten gehören leider dazu! Manche Leistungsempfänger meckern sogar, wenn sie zunächst die Belastungsgrenze selber aufbringen müssen.

Re: Viele Hartz IV-Empfänger können nicht ihre Krankenhausrechnungen bezahlen

Verfasst: 20.09.2016, 11:39
von Czauderna
Hallo,
ich sage es doch - Revanche - okay , akzeptiert !!.
@Balanceistin - fehlt jetzt nur noch - von wem stammt dieses Zitat ?.
Gruss
Czauderna