Rückkehr nach selbständigkeit und auslandsaufendhalt in die GKV

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horst 1306
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Rückkehr nach selbständigkeit und auslandsaufendhalt in die GKV

Beitragvon horst 1306 » 15.09.2017, 22:47

Hallo,
ich bin 64 Jahre alt und habe mich Jan.1989 selbständig gemacht. Zuvor war ich bei der DAK gesetzlich krankenversichert, in der Zeit meiner Selbständigkeit hatte ich mich NICHT krankenversichert. Im Jahr 2007 musste ich meinen Betrieb schließen und lebte bis April 2017 in Venezuela wo ich auch keine KV hatte. Zurück in Deutschland meldete ich mich bei dem JOP Center um Unterstützung. Da ich eine KV benötigte, fragte ich bei verschiedenen KV nach und bekam fast nur negative Benachrichtigungen. Die IKK erteilte mir letztlich einen positiven Bescheid und nach ca. 20 tagen fand ich auch eine Anstellung. Am 29. August 2010 Kündigte mir die IKK meine KV mit der Begründung das mir nach Vollendung des 55 Lebensjahres der Zugang zur gesetzlichen Versicherung nach §6 Abs.3a SGB V verwehrt sei.
Meine Frage:
a) kann ich dagegen angehen und wie? ( Kündigung nach 3 Monaten)
b) muss mich meine letzte GKV versichern? (DAK)

mir ist mittlerweile bekannt, das auch nach Vollendung des 55 Lebensjahres, mir der Zugang zur GKV offen bleibt wenn ich, wie in meinem Fall nie privat KV war und mich gute 10 Jahre im Ausland aufgehalten habe.
Wenn mir jemand Hilfestellung geben könnte ( Gesetze, Tipp usw) wäre ich sehr dankbar.

MFG Horst

Czauderna
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Re: Rückkehr nach selbständigkeit und auslandsaufendhalt in die GKV

Beitragvon Czauderna » 16.09.2017, 11:07

Hallo,
tatsaechlich am 29.08.2010 kam die Kündigung der IKK, oder hast du da einen Schreibfehler und es muesste 2017 heissen - nehme ich mal stark an.
Wenn es 2017 heißen muss, wann genau begann deine Mitgliedschaft bei der IKK und wann begann die Anstellung - das ist wichtig zu wissen.
Und gleich noch eine Frage hinterher - du hast dich sicher zuerst im April/Mai bei der DAK erkundigt wegen der Wiederversicherung nach Wohnsitznahme in Deutschland - was hat denn die Kasse damals als Ablehnungsgrund ausgeführt.
Gruss
Czauderna

horst 1306
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Re: Rückkehr nach selbständigkeit und auslandsaufendhalt in die GKV

Beitragvon horst 1306 » 17.09.2017, 16:21

hallo,
es ist richtig am 29. 8.2017 kam die Kündigung....sorry.
meine Mitgliedschaft begann im Mai 2017....genauer tag kann ich im Moment nicht sagen....war damals beim Job Center.
Nachdem mir die AOK schon beim ersten Gespräch mich hat abblitzen lassen, suchte ich einen Termin bei der DAK, der aber nicht zustande kam weil ich eine mündliche Zusage von der Außenmitarbeiterin der IKK bekam.
Für den Job Center benötigte ich eine KV und natürlich auch für meine Anstellung. Job Center Anfang Mai, Anstellung 05.06.2017.
mfg Horst

Czauderna
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Re: Rückkehr nach selbständigkeit und auslandsaufendhalt in die GKV

Beitragvon Czauderna » 17.09.2017, 18:14

Hallo ,
alles klar wenn du aufgrund des ALG-2 Bezugs bei der IKK Mitglied wurdest, dann muss dich die IKK bei Aufnahme einer Beschäftigung weiter versichern, siehe dazu auch § 188 ff SGB V - hier ist es genau erklärt - https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/abschlussversicherung.html.
Gruss
Czauderna


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