Wechsel als Rentner in GKV nach 9//10 Regelung

Was sonst nirgendwo reingehört.

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Freund Licher
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Wechsel als Rentner in GKV nach 9//10 Regelung

Beitragvon Freund Licher » 27.02.2020, 20:17

Guten Abend,
Nach SGB V § 5 Absatz 11 können Personen mit Rentenanspruch versicherungspflichtig sein, wenn sie zu 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV waren. Auf diese Zeit wird je Kind eine Zeit von 3 Jahren angerechnet.
Im § 6 (3a) wird jedoch ausgeführt, dass Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, versicherungsfrei sind, es sei denn sie waren in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht GKV-versichert und mind. die halbe Zeit davon versicherungsfrei.

Ich übersetze das mal so: Wenn man den Rentenantrag als PKV-Versicherter stellt und die ganzen letzten Jahre selbstständig war schließt der § 6 somit praktisch die Rückkehr in die GKV aus, was vom Gesetzgeber sicher auch so gewollt ist.
Allerdings widerspricht doch nun, die noch nicht so lange geltende Kinderanrechnung bei der 9/10 Regelung diesem Paragraphen oder sehe ich das falsch? Was ist, wenn, wie in meinem Fall beides zutrifft, denn durch mein 4 Kinder erfülle ich die Anforderungen des § 5/11 ohne Schwierigkeiten. Mein entsprechender Antrag auf Rückkehr in die KVdR wurde von der IKK aber abgelehnt, da eine Rückkehr in die GKV ab Vollendung des 55. Lbj. nicht mehr möglich ist, wenn in den letzten 5 Jahren vor beginn der Versicherungspflicht kein gesetzlicher Versicherungsschutz bestand.

Ich würde mich sehr über eine Meinung oder Auskunft dazu freuen. vielen Dank

Czauderna
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Re: Wechsel als Rentner in GKV nach 9//10 Regelung

Beitragvon Czauderna » 27.02.2020, 21:22

Hallo und willkommen im Forum.
Ja, leider ist das so wie es die Kasse gesagt hat. Die 9/10 Regelung ist nur für die Entscheidung da, ob man als Rentner in der GKV pflichtversichert ist oder sich freiwillig versichern muss (letzteres ging auch natürlich dann in der PKV, aber wer macht das schon, im Rentenalter von der GKV in die PKV zu wechseln). Diese 9/10 Regelung hat aber nicht zur Folge, dass mit der Erfüllung die Altersgrenze von 55 Jahren umgangen werden kann. Das ist mein Kenntnisstand, was meinen die anderen Experten ?.
Nur noch, so nebenbei - es gab vor kurzem eine Aktion in den Medien, da wurden freiwillig versicherte Rentner explizit auf die Anrechnung der "Kinderjahre" hingewiesen und die Möglichkeit ggf. dadurch von der freiwilligen in die Pflichtversicherung wechseln zu können, weil dadurch eventuell Beitragssenkungen die Folge waren (Vermietung, Verpachtung, Kapitalerträge beispielsweise sind in der Pflichtversicherung als Rentner beitragsfrei)
Gruss
Czauderna

Freund Licher
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Re: Wechsel als Rentner in GKV nach 9//10 Regelung

Beitragvon Freund Licher » 28.02.2020, 10:37

Hallo Czauderna und herzlichen Dank für die Auskunft,

Ich vermute ja auch, dass dem so ist wie Sie es beschreiben. Und genau die, von Ihnen erwähnten, Pressemeldungen waren für mich Anlass, die ganze Angelegenheit nun nochmal zu recherchieren. Beim Lesen der entsprechenden Paragraphen und vor allem der Untererläuterungen und diversen Verweise im SGB bin ich jedoch an Grenzen gestoßen und habe an mir gezweifelt. Ohne 2. Staatexamen Jura mit Spezialrichtung Beamtenkauderwelsch kann man eigentlich nur scheitern oder sich, wie hier Rat suchen.
Meiner Meinung nach fehlt im Gesetz ein klarer Verweis a) geht vor b) oder b) ist Voraussetzung um a) zu nutzen. Aber sei´s drum.Den Versuch war es wert.

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Re: Wechsel als Rentner in GKV nach 9//10 Regelung

Beitragvon Rossi » 28.02.2020, 18:25

Nun ja, jetzt erst einmal ganz ruhig bleiben.

Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen in der Regel eine Gänsehaut bzw. eine Putenpelle oder Elefantenpickel, wenn ein über 55-jähriger, der bisher privat versichert gewesen ist, wieder in die GKV möchte.

Natürlich muss man die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V beachten (Beschränkung für über 55-jährige). Aber man muss auch den Wortlaut der Vorschrift beachten und keine Wunschvorstellungen betreiben.

Teile uns folgendes mit:

- wann wurde der Rentenantrag genau gestellt
- seit wann bist Du in der PKV
- wann genau wurde ggf. die hauptberufliche Selbständigkeit aufgegeben

Danach sehen wir mal weiter!!!

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Re: Wechsel als Rentner in GKV nach 9//10 Regelung

Beitragvon Freund Licher » 07.03.2020, 07:46

Oh, vielen Dank Rossi,

ich bin und bleibe ruhig, habe mich aber so ausführlich mit der Sache beschäftigt, dass es mich, unabhängig vom Ergebnis, doch sehr interessiert, ob und welche Lücken, Möglichkeiten es da gibt. § 5 Abs. 1/11 (2) SGB V muss doch irgendwie auch einen Sinn machen.

Hier meine konkreten Daten:

Rentenantragstellung am 13.06.2018 Rentenbezug ab 11/2018
Mitglied in PKV seit 01.12.2008
Selbstständig bis 31.12.2018

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Re: Wechsel als Rentner in GKV nach 9//10 Regelung

Beitragvon Rossi » 11.03.2020, 22:29

Okay, in dieser Konstellation besteht leider keine Chance auf die KVdR.

Ggf. hast Du dies ungeschickt gemacht! Du hättest dich vor dem Rentenantrag ggf. damit ausführlicher beschäftigen müssen, da man dort noch etwas hätte lenken und steuern können. Nach der Rentenantragstellung bzw. Bewilligung ist es in der Regel zu spät!!

Mal ne bescheidene Frage? Bis Du noch verheiratet? Ist die Ehefrau ggf. gesetzlich versichert?

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Re: Wechsel als Rentner in GKV nach 9//10 Regelung

Beitragvon Freund Licher » 13.03.2020, 07:40

Nun ja, es war mir eh schon fast klar und ehrlich gesagt, ist es ja auch irgendwie ungerecht. Die Kritik wegen dem Beschäftigen VOR dem Rentenantrag ist auch berechtigt. Ich hatte es vor ein paar Jahren allerdings schon mal gecheckt, vermutlich nicht gründlich genug, wie sich nun herausstellt.

Was Deine Frage betrifft, ja ich bin verheiratet und meine Frau ist in der GKV.

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Re: Wechsel als Rentner in GKV nach 9//10 Regelung

Beitragvon Czauderna » 13.03.2020, 10:43

Hallo,
ja, da hätte man damals schon etwas machen können, und das sogar relativ unkompliziert.
Ich bin mal gespannt ob Rossi noch eine Chance für dich sieht.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel als Rentner in GKV nach 9//10 Regelung

Beitragvon Rossi » 21.03.2020, 18:30

Nun ja, der Zug ist leider abgefahren. Du hast keine Chance mehr, da die Rente schon bewilligt ist.

Vor Rentenantragstellung wäre es relativ einfach gewesen!!!

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Re: Wechsel als Rentner in GKV nach 9//10 Regelung

Beitragvon Freund Licher » 22.03.2020, 08:43

Nun ja, werde damit leben müssen und hoffentlich auch können.
Vielen Dank, Rossi und Czauderna für die gute Beratung und bleiben Sie gesund in diesen unsicheren virusgeplagten Tagen.

Grüße aus Thüringen


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