Spezieller Fall, Grenzgänger.

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yehmen
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Spezieller Fall, Grenzgänger.

Beitragvon yehmen » 23.10.2007, 08:14

Guten Tag,

ich bin in einer sehr speziellen Situation und hoffe einige wichtige Informationen hier im Forum zu erhalten.

Ich war bis Mitte Sep. 06 in einer Weiterbildung und genoß den Studententarif der AOK für ca. 56€.

Ab Mitte Sep. 06 begann ich mein Anerkennungsjahr in einer schweizer Institution befristet als Grenzgänger für ein Jahr. (Wohnsitz Deutschland)
Nach damaligem Telefonat mit der AOK wurde mir gesagt ich könne den Studententarif weiter in Anspruch nehmen (Anerkennungsjahr ist Bestandteil der 3jährigen Ausbildung).

Nun ist es so dass ich ein reguläres Einkommen habe und die AOK vor kuzem einen Einkommensbachweis anforderte.
Daher wurde mein Beitrag neu berechnet und ich soll über 4000€ nachzahlen.
Jetzt hatte ich April07 einen Arbeitsunfall (Bandscheibenvorfall) welcher von der privaten schweizer Unfallversicherung anerkannt und finaziert wird. Ich befinde mich bis Dato immer noch im Krankenstand und mein Jahresvertrag lief September aus. Somit bin ich beschäftigungsloser Kranker.
Meine Frage: Ich habe die Möglichkeit dank der bilateralen Vereinbarungen mit der Schweiz dass ich mich in der Schweiz versichern könnte, da dort die Pauschaltarife für Grenzgänger weit günstiger sind als hier. Auch die AOK wäre mit einem rückwirkendem Wechsel mit Hilfe der Leistungsaushilfe E106.

Meine Frage, gibt es die Möglichkeit nun eine deutsche PKV zu nehmen?
Und welchen Status habe ich? Bin ich nun noch Grenzgänger?
Meine Grenzgängerbewilligung wurde nach Ablauf des Arbeitsvertrages nicht verlängert.
Mein Einkommen beziehe ich von der Unfallversicherung in der Schweiz.

Ich weiß, es ist ein sehr spezieller Fall. Ich hoffe es gibt jemand der sich da auskennt.

Liebe Grüße und vielen Dank für die Aufmerksamkeit,

Michael.

Frank
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Beitragvon Frank » 23.10.2007, 11:59

Hallo Michael,

eine private Versicherung wird dich nicht nehmen wollen. Erst nach ca. 2 Jahre Beschwerdefreiheit nach erfolgter OP würde eine Anfrage Sinn machen.

Auf den Basistarif bei den Privaten kann man auch nicht setzen, da eine gesetzliche Krankenkasse Vorversicherer war.

Da würde ich mich an deiner Stelle an die AOK wenden.

Gruß
Frank


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