Klage vorm Sozialgericht

Was sonst nirgendwo reingehört.

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TOM_M
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Klage vorm Sozialgericht

Beitragvon TOM_M » 13.07.2022, 13:19

Hallo,

​im Jahre 2014 war ich zur Reha.
​Mit dem Reha-Bericht habe ich über den Sozialverband (VdK) einen Antrag auf einen GdB gestellt
​2016 hat man mir dann dies bescheinigt:
​10 - Augenleiden
​20 - Wirbelsäuleleiden
​30 - psychisches Leiden
​Daraus hat man dann einen GdB 40 festgelegt!!


2019 hate ich eine weitere Reha in der neue Diagnose festgelegt wurden.
Mit diesem Reha-Bericht habe ich über den Sozialverband (VdK) einen Antrag auf Verschlechterung gestellt.
Der Antrag wurde direkt abgelehnt und der Sozialverband hat eine Klage erhoben!

Im Januar fand, auf Weisung des Sozialgerichtes, bzw. des zuständigen Richters, eine Begutachtung statt.

Der Gutachter hat eine psychologische Begutachtung durchgeführt und hat von 30 auf 40 erhöht - also habe ich nun
​​10 - Augenleiden
​20 - Wirbelsäuleleiden
40 - psychisches Leiden
​Daraus hat man dann aber auch nur einen GdB 40 festgelegt!!

​Wie kann sowas sein???

​DANKE für Eure Infos
​TOM

Czauderna
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Re: Klage vorm Sozialgericht

Beitragvon Czauderna » 13.07.2022, 14:28

Hallo,
auch wenn es im Bereich "Sonstiges" eingestellt wurde, das Thema, bzw., die Problematik hat nichts mit der Krankenversicherung zu tun. Es könnte aber sein, dass eine/r unserer Experten/innen sich auch mit dieser Thematik auskennt, deshalb bleibt der Beitrag stehen - hoffentlich findet sich eine/r.
Gruss
Czauderna

Fried
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Re: Klage vorm Sozialgericht

Beitragvon Fried » 13.07.2022, 15:35

TOM_M hat geschrieben:Hallo,

​im Jahre 2014 war ich zur Reha.
​Mit dem Reha-Bericht habe ich über den Sozialverband (VdK) einen Antrag auf einen GdB gestellt
​2016 hat man mir dann dies bescheinigt:
​10 - Augenleiden
​20 - Wirbelsäuleleiden
​30 - psychisches Leiden
​Daraus hat man dann einen GdB 40 festgelegt!!


2019 hate ich eine weitere Reha in der neue Diagnose festgelegt wurden.
Mit diesem Reha-Bericht habe ich über den Sozialverband (VdK) einen Antrag auf Verschlechterung gestellt.
Der Antrag wurde direkt abgelehnt und der Sozialverband hat eine Klage erhoben!

Im Januar fand, auf Weisung des Sozialgerichtes, bzw. des zuständigen Richters, eine Begutachtung statt.

Der Gutachter hat eine psychologische Begutachtung durchgeführt und hat von 30 auf 40 erhöht - also habe ich nun
​​10 - Augenleiden
​20 - Wirbelsäuleleiden
40 - psychisches Leiden
​Daraus hat man dann aber auch nur einen GdB 40 festgelegt!!

​Wie kann sowas sein???

​DANKE für Eure Infos
​TOM


Hallo,

ich bin zwar kein Experte, sehe hier aber den § 152 SGB IX als entsprechende Rechtsgrundlage für die Entscheidung. In Absatz 3 steht: "Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Für diese Entscheidung gilt Absatz 1, es sei denn, dass in einer Entscheidung nach Absatz 2 eine Gesamtbeurteilung bereits getroffen worden ist."

Leichte Beeinträchtigungen (Einzel GdB 10, hier das Augenleiden) bleiben lt. BSG-Rechtsprechung in der Regel ohne Auswirkungen auf den Gesamt-GdB. Bei dem Wirbelsäulenleiden kommt es vermutlich darauf an, wie stark diese ggf. das psychische Leiden verstärkt (Stichwort Wechselwirkung). Grundsätzlich gilt aber immer die Gesamtbetrachtung.

Fried


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