Unterhalt bei Pflegebedürftigkeit der Eltern
Verfasst: 12.01.2024, 21:48
Hallo an euch,
nehmen wir mal an ein Elternteil eines Kindes muss aufgrund Pflegegrad 3 in ein Pflegeheim. Nach den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt ein Eigenanteil von monatlich 2.500€. Nach Familienentlastungsgesetz kann das Kind ja nur dann bei "Zahlungsunfähigkeit" des Elternteils herangezogen werden, wenn es über ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000€ verfügt.
Frage 1: was zählt denn genau dazu, was mindert es? Arbeitseinkommen, Miete und Pacht, Zinsen und Dividenden, private Zusatzrentenversicherung,...
Sprich: ist damit das zu versteuernde Einkommen gemeint?
Frage 2: das Sozialamt darf ja offenbar nur dann eine Offenlegung der Finanzen fordern, wenn ein konkreter Verdacht besteht und nicht pauschal. Was wäre denn ein Beispiel für einen konkreten Verdacht?
nehmen wir mal an ein Elternteil eines Kindes muss aufgrund Pflegegrad 3 in ein Pflegeheim. Nach den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt ein Eigenanteil von monatlich 2.500€. Nach Familienentlastungsgesetz kann das Kind ja nur dann bei "Zahlungsunfähigkeit" des Elternteils herangezogen werden, wenn es über ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000€ verfügt.
Frage 1: was zählt denn genau dazu, was mindert es? Arbeitseinkommen, Miete und Pacht, Zinsen und Dividenden, private Zusatzrentenversicherung,...
Sprich: ist damit das zu versteuernde Einkommen gemeint?
Frage 2: das Sozialamt darf ja offenbar nur dann eine Offenlegung der Finanzen fordern, wenn ein konkreter Verdacht besteht und nicht pauschal. Was wäre denn ein Beispiel für einen konkreten Verdacht?