Versicherungspflicht ab 01.04.2007- rückwirkend

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Steffi
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Versicherungspflicht ab 01.04.2007- rückwirkend

Beitragvon Steffi » 04.01.2008, 10:54

Hallo,
ich habe eine Frage zur Versicherungspflicht.
Ich hatte dis Mitte Dez eine ICH AG und bin jetzt weiter mit meiner Praxis für Psychotherapie selbstständig. Die GKV bei der ich bisher freiwillig versichert war, hat durch einen internen Fehler versäumt, während der letzten 6 Monate meine Beiträge von meinem Konto abzubuchen, was ich nicht bemerkte. Es fiel erst auf, als ich im September eine Angebot anforderte für eine Weiterversicherung nach dem Ablauf des Existenzgründerzuschusses. Jetzt fordert die KK die Beiträge nach und möchte von mir einen Antrag unterschrieben haben, mit dem ich mich rückwirkend bei ihnen versichere. Denn sie haben mich anscheinend ohne eine Kündigung von mir erhalten zu haben aus der Datenbank gelöscht. Sie begründet das mit der Versicherungspflicht für alle ab dem 1.April 2007 und sieht sich verpflichtet mich rückwirkend zu versichern.
Ist das so? Kann ich tatsächlich gegen meinen Willen gezwungen werden mich zu versichern und dazu noch ohne selbst entscheiden zu können ob bei meiner bisherigen oder einer anderen Kasse?
:?:
Ich wäre sehr dankbar für Eure Hilfe. Danke schonmal.
Viele Grüße Steffi

Cassiesmann
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Re: Versicherungspflicht ab 01.04.2007- rückwirkend

Beitragvon Cassiesmann » 04.01.2008, 11:09

Fakt ist, Sie müssen sich seit dem 01.04.07 ununterbrochen versichern, um die Beiträge kommen Sie nicht rum.

Welche Krankenkasse hat denn in der Zwischenzeit Ihre möglichen Krankheitskosten bezahlt?

Steffi
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Beitragvon Steffi » 04.01.2008, 15:36

Danke für die Antwort.
Das einzige, was ich in Anspruch nahm, ist ein Rezept bei meinem Hausarzt, denn ich bin ja mit keinem Gedanken darauf gekommen, dass ich nicht krankenversichert sein könnte. Das klappte auch mit meiner bisherigen Versicherungsskarte. Deswegen seh ich ja auch nicht ein für einen Verwaltungsfehler meiner Noch-KK das Geld für eine Nachzahlung aufbringen zu müssen. Und wenn ich um die Versicherung ab April 2007 tatsächlich nicht herum komme und besagte KK einen Fehler gemacht hat, kann ich mir dann nicht selbst aussuchen bei wem ich mich rückwirkend versichere? Wenn ich nicht im September ein Angebot angefordert hätte, wären die doch nie auf die Idee gekommen sich zu melden. Und dann hätte ich auch keine Nachzahlungsaufforderung bekommen.
Wahrscheinlich komme ich tatsächlich nicht darum herum, aber es ärgert mich masslos etwas aufgezwungen zu bekommen, was ich nicht will. Es ist doch meine Verantwortung, wie ich mit meiner Gesundheit und einem Verdienstausfall uumgehe. Ich bin ja selbstständig und schade keinem Arbeitgeber. :-s

E.Kacmaz
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Beitragvon E.Kacmaz » 04.01.2008, 19:33

Steffi hat geschrieben:Danke für die Antwort.
Das einzige, was ich in Anspruch nahm, ist ein Rezept bei meinem Hausarzt, denn ich bin ja mit keinem Gedanken darauf gekommen, dass ich nicht krankenversichert sein könnte. Das klappte auch mit meiner bisherigen Versicherungsskarte. Deswegen seh ich ja auch nicht ein für einen Verwaltungsfehler meiner Noch-KK das Geld für eine Nachzahlung aufbringen zu müssen. Und wenn ich um die Versicherung ab April 2007 tatsächlich nicht herum komme und besagte KK einen Fehler gemacht hat, kann ich mir dann nicht selbst aussuchen bei wem ich mich rückwirkend versichere? Wenn ich nicht im September ein Angebot angefordert hätte, wären die doch nie auf die Idee gekommen sich zu melden. Und dann hätte ich auch keine Nachzahlungsaufforderung bekommen.
Wahrscheinlich komme ich tatsächlich nicht darum herum, aber es ärgert mich masslos etwas aufgezwungen zu bekommen, was ich nicht will. Es ist doch meine Verantwortung, wie ich mit meiner Gesundheit und einem Verdienstausfall uumgehe. Ich bin ja selbstständig und schade keinem Arbeitgeber. :-s



Naja, wenn die nicht jetzt darauf gekommen wären, dann eben später.
Das Wort Versicherungspflicht, sagt eigentlich schon alles.

Sie sollten dennoch mit der KK reden, um vielleicht einen Vergleich zu schliessen, um nicht alles oder alles auf einmal bezahlen zu müssen...

Es ist eben nicht Ihre Sache, wie Sie mit Ihrer Versicherungspflicht umgehen, weil Sie im Notfall behandelt werden und der Steuerzahler/ Beitragszahler den Spaß finanziert, wenn Sie nicht zahlen können und davon ist bei einer ICH AG auszugehen.
sie sind für die Solidargemeinschaft ein finanzielles Risiko ohne selber Beiträge entrichten zu wollen.... Deswegen die Versicherungspflicht und das ist auch gut so.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 09.01.2008, 12:24

Ich habe in meinem Fall erstmal Widerspruch eingelegt.

--------

Datum: 17.12. 2007

Ihre Schreiben vom 20.11.2007 und 28.11. 2007



Widerspruch



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege Widerspruch ein.

1) Ich hatte die KK mehrmals darum gebeten, mir die konkrete Entscheidungsgrundlage zu nennen, nach der ich versicherungspflichtig sei. Im Schreiben vom 28.11.2007 war die KK dazu abermals nicht in der Lage.

Die KK hat § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht wörtlich, sondern die Formulierung "Absicherung im Krankheitsfall" nach eigenem Ermessen ausgelegt. Wenn
das Gesetz nicht wörtlich sondern teleologisch zu verstehen ist, dann muss es ein anderes Material geben, nach der eine solche Entscheidung von einer Verwaltung getroffen werden kann, ohne in Gefahr zu sein, willkürlich den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu verletzen (sog. Analogieverbot). Dieses Gesetzesmaterial liegt offensichtlich nicht vor. Verwaltungsentscheidungen dürfen ohne genannten Grundsatz nicht vorgenommen werden. Sofern aufgrund dessen keine gesetzliche Grundlage existiert, so verfahren zu können, existiert bis heute diesbezüglich auch keine gesetzliche Vorschrift. Daher ist selbst, wenn jetzt noch ein solches Gesetzesmaterial entstehen sollte, wegen des Rückwirkungsverbot eine nachträgliche Erhebung von Beiträgen in jedem Fall unzulässig.

Darüber hinaus ist Ihr Verwaltungsakt noch aus weiterem wichtigen Grund unzulässig.

2) Da das Gesetz zur Versicherungspflicht auf keine Durchsetzung angelegt ist, führt es zu einer Ungleichbehandlung. Es ist möglich, sich der Pflicht zu entziehen oder sich später in einer private Krankenkasse im In- der Ausland zu versichern, um die Beiträge zu sparen. In der Spekulationssteuer-Entscheidung - 2 BvL 17/02 - wurde ein Steuergesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da es auf die eigene rechtliche Durchsetzbarkeit verzichtete (sog. strukturelles Vollzugsdefizit). Damit sei eine ungleichmäßige Belastung schon im Gesetz angelegt gewesen. Genau der gleiche Sachverhalt trifft auf das Gesetz § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu. Die Durchsetzbarkeit hängt allein von der Selbstmeldung des Betroffenen ab. Die Konsequenzen des Gesetzes können aber durch Nichtmeldung und spätere private Versicherung im In- oder Ausland umgangen werden.

3) In Verbindung mit § 186 Abs. 11 SGB V führt das Gesetz ebenfalls zur Ungleichbehandlung der versicherungspflichtig gemachten Personen.
§ 186 Abs. 11 SGB V fordert von den Krankenkassen, dass sie in ihrer Satzung eine Regelung zu treffen haben, „dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann.“ Genau in dieser Hinsicht unterscheiden sich die getroffenen Regelungen verschiedener Kassen. Während einzelne Kassen ganz auf eine Nachforderung von Beiträgen absehen, schließen andere Kassen diese Möglichkeiten (teilweise) kategorisch aus. Dadurch kommt es durch ein und das selbe Gesetz (§ 186 Abs. 11 SGB V) zur krassen Ungleichbehandlung i.V.m. der betreffenden Satzung.

4) Meine Rechtsberatung hat mich außerdem darauf hingewiesen nach § 86 a Abs. 3 SGG bei der Krankenkasse die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, was hiermit geschehen ist, da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen.


Hochachtungsvoll

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.01.2008, 15:50

Na Gast 100, wie sieht es aus; hat die KV die Beitragszahlung aufgrund Deines Antrages zunächst augesetzt?!?

Oder hast Du die aufschiebende Wirkung schon beim Sozialgericht beantragt?

Gast100

Beitragvon Gast100 » 09.01.2008, 16:58

Abwarten. Das bringt die armen Idioten doch völlig aus dem Konzept.


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