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Versicherungspflicht bei EU-Ausländern

Verfasst: 09.01.2008, 21:47
von karsten
Hallo,

meine Freundin ist EU-Ausländerin (Polen). Sie ist in ihrer Heimat krankenversichert, aber seit knapp einem Jahr hier gemeldet. Sie hat kein eigenes Einkommen und auch noch keine Arbeitserlaubnis. Wie sieht es für sie nun mit der seit 4.1.2007 bestehenden Versicherungspflicht aus? Würde Sie 'bei Pflicht' überhaupt in die GKV hineinkommen oder ginge nur PKV? Müßte Sie Beiträge nachzahlen?

Karsten.

Verfasst: 09.01.2008, 23:38
von Rossi
Oh weia, da muss man jetzt aber aufpassen.

Polen gehört ja mittlerweile auch zur EU. Ferner hat sie in Polen ne Krankenversicherung.

Es gibt hierfür zwischenstaatliche Abkommen innerhalb der EU.

Nach meiner Kenntnis, kann sich Deine Freundin an jede gesetzliche KV in der BRD wenden, die übernehmen die Kosten und rechnen mit Polen ab.

Es gibt bei der KV in der BRD ein Formular E 106, damit müsste es laufen.

Ansonsten guck mal hier (Beitrag Venediger) :
http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=4761

Verfasst: 09.01.2008, 23:43
von Rossi
Ach ja, damit rutscht sie nicht in die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da sie ja über eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall (polnische KV) verfügt.