Hallo,
meine Situation stellt sich folgendermaßen dar:
Seit 2003 bin ich privat versichert, mein Mann ebenfalls. Im April 2006 habe ich mein 1. Kind bekommen. Da ich bereits nach wenigen Monaten in Teilzeit arbeiten wollte und damit unter der Bemessungsgrenze lag, habe ich mich für die Dauer der Elternzeit (d.h. für 3 Jahre bis zum April 2009) von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
In der Zwischenzeit habe ich im März 2008 mein 2. Kind bekommen. Da die Befreiung von der Versicherungspflicht zum April 2009 ausläuft, stellt sich für mich die Frage der weiteren Versicherungsform. Ich möchte in den kommenden Monaten bzw. Jahren weiterhin in Teilzeit arbeiten.
Kann ich mich auf Grund der Geburt meines 2. Kindes erneut nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V befreien lassen?
Muss ich zum April 2009 zwangsläufig in die GKV zurück?
Gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten in der PKV zu bleiben?
Ich würde auf jeden Fall gerne in der PKV bleiben. Über Rückmeldungen und Einschätzungen zu meiner Situation würde ich mich riesig freuen.
Viele Grüße
Ursula
Befreiung von Versicherungspflicht für Elternzeit: 2. Kind
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Ursula
Im Rundschreiben der Spitzenverbände der GKV vom 8.3.2007 steht ab Seite 16 das, was Dich interessiert.
http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf
Nach meiner bescheidenen Meinung sieht es gar nicht so schlecht für Dich aus.
Gruß von
Gerhard
Im Rundschreiben der Spitzenverbände der GKV vom 8.3.2007 steht ab Seite 16 das, was Dich interessiert.
http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf
Nach meiner bescheidenen Meinung sieht es gar nicht so schlecht für Dich aus.
Gruß von
Gerhard
Hallo Gerhard,
vielen Dank für die Info. Ich habe mir S. 16 ff. mal angesehen. Es steht tatsächlich nciht davon, dass die Befreiung von der KV-Pflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V nicht auch noch für das 2. Kind gilt.
Ich werde demnach versuchen mich nochmals für 2 Jahre Elternzeit bei meiner 2. Tochter befreien zu lassen. Mal sehen, ich werde berichten.
Viele Grüße
Ursula
vielen Dank für die Info. Ich habe mir S. 16 ff. mal angesehen. Es steht tatsächlich nciht davon, dass die Befreiung von der KV-Pflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V nicht auch noch für das 2. Kind gilt.
Ich werde demnach versuchen mich nochmals für 2 Jahre Elternzeit bei meiner 2. Tochter befreien zu lassen. Mal sehen, ich werde berichten.
Viele Grüße
Ursula
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