Hallo,
wenn alles klappt, werde ich (w.) evtl. zum 1.11.09 verbeamtet. Mitte November werde ich 44. Ich bin alleine und habe 3 Kinder, 17, 15, 13 Jahre alt. Ich steh dem Dschungel der KV noch relativ hilflos gegenüber und wäre daher für Tipps Tricks und Empfehlungen dankbar.
Gruß und danke vorab,
w.
PKV für "alten" Neu-Beamten
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25% von E9, was bedeutet inkl. allem ein Bruttogehalt von 753,--. Laut Aussage der Personalverwaltung ist die PKV Pflicht, eine Möglichkeit in der Gesetzlichen zu verbleiben besteht nicht. Ich befürchte, dass die PKV nahezu die Hälfte ausmachen wird. Also entweder verbeamtet und arm, oder eben nicht verbeamtet und dann aufgrund von Alter auch nicht mehr verbeamtet werden...
Gruß und danke vorab, W.
Gruß und danke vorab, W.
Zuletzt geändert von wolerin am 22.02.2009, 21:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich hab mal nach dem neuen, ab 01.07.2009 geltenden Beamtenrecht gegoogelt. Da steht Folgendes:
Ab dem 1. Juli 2009 sind dann alle Beamte die sich noch nicht ergänzend versichert haben gesetzlich verpflichtet, bei einer privaten Krankenversicherung einen Beihilfekonformen Vertrag abzuschließen. Dies gilt ebenfalls für Pensionäre, die dann ihren bei 30 Prozent liegenden Eigenanteil privat absichern müssen. Und gerade für Pensionäre hat das finanzielle Folgen, weil das Eintrittsalter bei der privaten Krankenversicherung maßgeblich für die Höhe der Versicherungsprämie ist. Des weiteren muss der Vertrag die Leistungen des Beihilfeträgers auf den festgelegten Mindestumfang ergänzen. Dies wiederum hat zur Folge, dass Beamte und Pensionäre wenig Spielraum haben um zu entscheiden, welche Versicherung für sie sinnvoll ist. Ein Versicherungsvergleich ist trotzdem eine gute Methode um die besten Anbieter herauszufiltern und sollte deswegen auf jeden Fall durchgeführt werden.
wolerin hat geschrieben:25% von E9, was bedeutet inkl. allem ein Bruttogehalt von 753,--. Laut Aussage der Personalverwaltung ist die PKV Pflicht, eine Möglichkeit in der Gesetzlichen zu verbleiben besteht nicht.
Also entweder hat die "Personalverwaltung" von nichts eine Ahnung oder dort sitzt jemand, der nebenbei und in der Dienstzeit vermittelt auf Teufel komm raus.
Jemanden, der > 40 ist, 753 brutto verdient, zurzeit gesetzlich versichert ist und vier Kinder familienversichert hat, aus der GKV rauslotsen zu wollen, das wäre schon kriminell, gelinde gesagt.
Wolerin, du kannst Deine Mitgliedschaft in der BKK auch als Beamtin freiwillig fortsetzen. 5 Personen für insgesamt 124 € (mit Pflege) zu versichern, das ist auch ohne Arbeitgeberzuschuss für die KV konkurrenzlos günstig.
Schätze, dass die Personalverwaltung ihren Irrtum eingesehen hat. Hat sie sich wenigstens entschuldigt?
Gruß von
Gerhard
Da kann man mal wieder sehen, was so alles an Informationen verbreitet wird.
Meines Erachtens ist es klipp und klar geregelt. Logisch, ab dem 01.01.2009 gibt es auch eine Versicherungpflicht in der priv. Kv. Dieses ist in § 193 Abs. 3 VVG geregelt. Aber es gibt hier insgesamt 4 Ausnahmegruppen, die keine Verpflichtung haben, sich in der PKV zu versichern.
Und die erste Personengruppe, ist diejenige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Sei es dann frewillig (und das kann Wolerin machen), pflicht-, oder familienversichert.
Wolerin würde niemals versicherungspflichtig in der PKV, weil vorher die sog. Kralle im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V zuschlägt, da er zuletzt gesetzlich versichert war.
Meines Erachtens ist es klipp und klar geregelt. Logisch, ab dem 01.01.2009 gibt es auch eine Versicherungpflicht in der priv. Kv. Dieses ist in § 193 Abs. 3 VVG geregelt. Aber es gibt hier insgesamt 4 Ausnahmegruppen, die keine Verpflichtung haben, sich in der PKV zu versichern.
Und die erste Personengruppe, ist diejenige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Sei es dann frewillig (und das kann Wolerin machen), pflicht-, oder familienversichert.
Wolerin würde niemals versicherungspflichtig in der PKV, weil vorher die sog. Kralle im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V zuschlägt, da er zuletzt gesetzlich versichert war.
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