ich bin neu hier und kenne mich mit den Gepflogenheiten noch nicht aus. Es wäre aber toll, wenn jemand eine Antwort für folgende Fragen hätte:
Also, ein Bekannter hat eine Kündigung erhalten. Am letzten Arbeitstag geht er zum Arzt und lässt sich krank schreiben. Die Krankenversicherung sagt nun, er habe keinen Anspruch auf Krankengeld, weil der Anspruch auf Krankengeld erst mit dem Tag nach der ärztlichen Feststellung, also dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, entstehe. Weiter wurde ihm geraten, er soll sich bei der Bundesagentur für Arbeit melden.
Die Bundesagentur für Arbeit sagt, sie sei nicht zuständig, weil er ja arbeitsunfähig sei und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Er soll sich an die Krankenkasse wenden.
Wer hat denn nun Recht? Kennt hier jemand die entsprechenden Vorschriften im SGB V oder sogar Urteile?
Über viele qualifizierte Antworten bin ich schon jetzt dankbar
