Reaktivierung Krankentagegeld-Anwartschaft bei AL

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GERD66
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Reaktivierung Krankentagegeld-Anwartschaft bei AL

Beitragvon GERD66 » 27.03.2009, 17:36

Hallo zusammen,
habe meine Krankentagegeld Versicherung (ab dem 43. Tag) im März 2008 in eine Anwartschaft umgewandelt. Werde voraussichtlich im Mai 2009 arbeitslos.
Weiss jemand worauf es ankommt, bzw. was zu beachten ist bei der Umwandlung der Anwartschaft in die vorherige Krankentagegeld Vers.?

a) Höhe der Versicherung darf denke ich mal nicht höher sein das AL Geld?
b) Krankentagegeld Vers. muss bei der PKV abgeschlossen werden, um mit der gesetzlichen Vers. gleichgestellt zu sein?
c) Die Gesundheitsfragen sind hoffentlich nicht nötig - oder?

Vorab schon mal vielen Dank. Gerd.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 27.03.2009, 20:05

Hallo Gerd,
Als AN das Tagegeld auf Anwartschaft, mit welcher Begründung? Der Schuss kann nach hinten los gehen, da dadurch nicht mehr AG Zuschussfähig.
Gruß

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Beitragvon GERD66 » 28.03.2009, 10:37

Hallo Rüdiger,
vielen Dank für Deine schnelle Reaktion. Das KTG habe ich in meiner Selbständigkeit auf AW gesetzt um Kosten zu sparen. Derzeit bin ich auch noch selbständig tätig, hätte aber noch Anspruch auf AL wenn ich einen Antrag stelle beim AA u. die Selbständigkeit aufgebe.

Vorab schon mal vielen Dank für Deine Hilfe. :)
Gerd.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.03.2009, 20:29

Hallo Gerd,
da taucht das nächste Problem auf :-)
Selbsständig und Arbeitslos ?
Entweder noch junger Selbstständiger mit Restanspruch, oder extra Versicherung.

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Lohnersatzleistung bzw. Einkommensersatzleistung.
Habe ich kein Einkommen kann ich kein Tagegeld abschließen. Status arbeitslos = kein Einkommen=
kein Tagegeld.
Gruß

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Beitragvon GERD66 » 28.03.2009, 21:04

Hi Rüdiger,
danke für Deine Hilfe. Also selbständig und arbeitslos geht nicht. Ich würde meine Selbständigkeit aufgeben und habe dann Anspruch auf ALG1 aufgrund meiner freiwilligen AL Verischerung (aufgrund meiner Existenzgründung). Die Beträge habe ich in den letzten Monaten entrichtet. :D

Mein Einkommen wäre dann die Höhe des ALG1, das ich bekomme nach dem Berechnungs-Schema der Arbeitsagentur. Also habe ich schon Einkommen.

In der GKV zahlt die KK nach dem 43 Tag die Höhe des ALG1 erst einmal weiter.
In der PKV würde das dann mit dem KTG abgedeckt sein. Somit wäre die PKV mit der GKV gleichgestellt.

Siehst Du das auch so - oder ist da noch ein Haken? #-o

Aber wie ist es da mit den Gesundheitsfragen? Denke mal sind nicht nötig - oder?

VG Gerd.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.03.2009, 14:19

hi Gerd,
bei einer Anwartschaft spielen Fragen zur Gesundheit keine Rolle deswegen mache ich ja die Anwartschaft.
Mit dem Krankentagegeld kann es Probleme geben.
Bitte in den Tarifbedingungen nachlesen.
In der Regel entfällt bei einem Selbstständigen bei Abmeldung des Gewerbes das Tagegeld.
Gruß

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Beitragvon GERD66 » 29.03.2009, 17:44

Hallo Rüdiger,
merci mal für alles. Werde dann einfach mal bei der KK vorsprechen in der Hoffnung alles wird gut. Wünsche Dir noch einen schönes WE,

VG Gerd.


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