Hallo,
ich habe eine Frage: Ich habe 2 Arbeitgeber, ich arbeite beim einen 80% und beim anderen 20%. Ich bin privat versichert.
Zur Zeit zahlt mein Erst-AG den gleichen Betrag weiter, den ich von ihm monatlich bekommen habe, als ich noch 100% für ihn gearbeitet habe.
Meine Frage:
Müssen beide Arbeitgeber anteilig den Beitrag zur PKV zahlen oder ist es so in Ordnung, wenn der eine den Beitrag komplett weiterzahlt? Wie würde denn die Abstimmung zwischen beiden AGs funktionieren, die Beträge könnten sich ja anteilig ändern, weil das Gehalt ja auch schwanken kann (wir haben variable Bestandteile im Gehalt).
Ich hoffe, jemand von Euch weiß das.
Herzlichen Dank im Voraus,
Grüße
Murphy
2 Arbeitgeber, wie werden AG-Anteile zur PKV aufgeteilt?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
die Lösung steht hier
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html
"Bestehen innerhalb desselben Zeitraums mehrere Beschäftigungsverhältnisse, sind die beteiligten Arbeitgeber anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet."
Gruß
Frank
die Lösung steht hier
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html
"Bestehen innerhalb desselben Zeitraums mehrere Beschäftigungsverhältnisse, sind die beteiligten Arbeitgeber anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet."
Gruß
Frank
Danke!
ich kann mir nur kaum vorstellen, wie das praktisch gehen soll....
Gilt bei mir nicht (2)?
"Beschäftigte ... bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen
versichert sind ... erhalten von ihrem Arbeitgeber einen
Beitragszuschuß. Der Zuschuß beträgt die Hälfte des Betrages, der bei
Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen
Beitragssatzes und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 232a Abs. 2
bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen
Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages,
den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat."
Ich verstehe das so:
Für Privat versicherte ist ein Zweitjob nicht vorgsehen. Das Gesetz
gibt auf jeden Fall her, daß privat Versicherte bei zwei Jobs insgesamt
mehr als die Hälfte der Beiträge von Ihren Arbeitgebern bekommen, die
Grenze von 50% gilt für jeden Arbeitgeber neu.
Gibt es noch jemanden, der in meiner Situation ist und das kennt?
Murphy
ich kann mir nur kaum vorstellen, wie das praktisch gehen soll....
Gilt bei mir nicht (2)?
"Beschäftigte ... bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen
versichert sind ... erhalten von ihrem Arbeitgeber einen
Beitragszuschuß. Der Zuschuß beträgt die Hälfte des Betrages, der bei
Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen
Beitragssatzes und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 232a Abs. 2
bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen
Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages,
den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat."
Ich verstehe das so:
Für Privat versicherte ist ein Zweitjob nicht vorgsehen. Das Gesetz
gibt auf jeden Fall her, daß privat Versicherte bei zwei Jobs insgesamt
mehr als die Hälfte der Beiträge von Ihren Arbeitgebern bekommen, die
Grenze von 50% gilt für jeden Arbeitgeber neu.
Gibt es noch jemanden, der in meiner Situation ist und das kennt?
Murphy
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