Mal ne ganz bescheidene Frage an die Experten der priv. Kv.
Über § 204 VVG können die sog. Bestandskunden (priv. Kv. bestand schon am 31.12.2008) in den Basistarif wechseln.
Unter anderem ergibt sich ein Wechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellungen für nachfolgende Personengruppen:
- Vollendung des 55. Lebensjahres
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Bedürftigkeit SGB II/SGB XII
Wie sieht es in der Praxis mit dem Wechsel aus? Gibt es hier irgendwelche Fristen, die zu beachten sind, bspw. analog den Kündigungsfristen (§ 205 Abs. 1 VVG). Will heissen, erst zum Ablauf des Versicherungsjahres, oder ähnliches.
Ich persönlich kann aus dem § 204 VVG keine Fristen erkennen.
Tarifwechsel gem. § 204 VVG
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Es gilt das beantragte Datum. Der Kunde muß ja seinen Wunsch schriftlich der Gesellschaft mitteilen. Hier wird ja auch ein Datum (bin seit xx.xx.xx. hilfebedürftig und möchte aus diesem Grund den Tarif wechseln). Das gilt dieses Datum mit der Auflage der Gesellschaft die Hilfebedürftigkeit nachzuweisen.
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