Hallo zusammen,
ich hoffe hier eine kompetente Hilfe zu erhalten. Im Internet gibt es leider nur Werbung und viel gefährliches Halbwissen.
Es geht um meine Freundin, die im März aus Polen nach Deutschland gekommen ist und auch dauerhaft hier bleiben möchte.
Dazu benötigt Sie jetzt erstmal eine Krankenversicherung. Da sie nicht arbeitet und ich für Ihren Unterhalt aufkomme, wird die gesetzliche Kasse sie wahrscheinlich nicht versichern. Zuvor hat sie in Polen normal gearbeitet und war dort versichert. Jetzt besteht leider gar kein Versicherungsschutz, was nicht wirklich gut ist.
Sie besucht zurzeit eine Sprachschule und lernt Deutsch (Stufe B2). Jetzt sagte mir ein Vermittler (arbeitet wahrscheinlich mit HanseMerkur zusammen), dass sie für die Zeit des Sprachkurses als Schüler/Student versichert werden kann. Kann das wohl richtig sein? Ich habe bei einigen Vermittlern kein gutes Gefühl, weil die Aussagen sich oft wiedersprechen.
Welche Möglichkeiten gibt es Versicherungsschutz zu bekommen? Welche Krankenkassen bzw Versicherer machen so etwas. Welche sind nicht allzu teuer und dennoch empfehlenswert?
Ich wöre euch über jeden Tip dankbar.
Beste Grüße,
Frank
Krankenversicherung für Ausländer
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Zunächst ist zu klären, woraus sich das Recht zur Freizügigkeit ergibt.
Also bitte beim Ausländeramt nachfragen, nach welcher Rechtsgrundlage die Freizügigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde.
Es gibt hier mehrere Tatbestände, § 2 Abs. 2 Nr. 1 - 7 FreizüG/EU)
Wenn sie nach Nummer 5 oder 6 ihren Aufenthalt geniesst, sieht es schlecht aus.
Geniesst sie bspw. das Aufenthaltsrecht nach Nr. 1 (zum Zwecke der Arbeitssuche) dann kommt sie sogar in die gesetzliche Krankenkasse.
Also bitte beim Ausländeramt nachfragen, nach welcher Rechtsgrundlage die Freizügigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde.
Es gibt hier mehrere Tatbestände, § 2 Abs. 2 Nr. 1 - 7 FreizüG/EU)
Wenn sie nach Nummer 5 oder 6 ihren Aufenthalt geniesst, sieht es schlecht aus.
Geniesst sie bspw. das Aufenthaltsrecht nach Nr. 1 (zum Zwecke der Arbeitssuche) dann kommt sie sogar in die gesetzliche Krankenkasse.
Die Freizügigkeit muss noch beantragt werden. Ich gehe davon aus, dass es nach Nummer 5 geht, vorübergehend zumindest. Dazu müssen ein Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel nachgewiesen werden. Für das letztere werde ich eine Unterschrift leisten, dies ist bereits abgestimmt mit dem zuständigen Amt.
Wie bekomme ich jedoch eine Krankenversicherung? Eine erwerbstätigkeit kommt erstmal nicht in Betracht, da der Sprachkurs noch absolviert werden muss.
Diese Konstellation ist doch nicht derart ungewöhnlich, dass es da keine Lösung gibt oder? Schließlich gibt es doch viele Migranten in Deutschland, die ähnliche Vorraussetzungen mitbringen.
Danke nochmal und Beste Grüße
Edit:
Achja da fällt mir noch was ein. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss doch auch vorher die Freizügigkeit ausgestellt werden, oder sehe ich das falsch?? Dann wäre es doch gar nicht möglich, die Freizügigkeit nach FreizügG/EU §2 Nummer 1 zu erhalten.
Wie bekomme ich jedoch eine Krankenversicherung? Eine erwerbstätigkeit kommt erstmal nicht in Betracht, da der Sprachkurs noch absolviert werden muss.
Diese Konstellation ist doch nicht derart ungewöhnlich, dass es da keine Lösung gibt oder? Schließlich gibt es doch viele Migranten in Deutschland, die ähnliche Vorraussetzungen mitbringen.
Danke nochmal und Beste Grüße
Edit:
Achja da fällt mir noch was ein. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss doch auch vorher die Freizügigkeit ausgestellt werden, oder sehe ich das falsch?? Dann wäre es doch gar nicht möglich, die Freizügigkeit nach FreizügG/EU §2 Nummer 1 zu erhalten.
Du solltest definitiv probieren eine Freizügigkeitsbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizüG-EU (zum Zwecke der Arbeitsuche) zu bekommen. Dafür muss man sich dann arbeitslos melden und man braucht - zumindest nach meinem Kenntnisstand - keine ausreichenden Mittel zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nachweisen.
In dieser Konstellation würde dann, die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V greifen, da die Freundin zuletzt gesetzlich versichert war. Da Polen auch zur EU zählt, gilt die polnische GKV als "zuletzt gesetzlich" versichert. Der Beitrag für die GKV dürfte dann bei ca. 140,00 Euro incl. Pflege liegen.
Gehst Du zur privaten Kv, liegt es am Ermessen der priv. Kv., ob sie die Freundin in einem Normaltarif haben wollen. Auf jeden Fall kannst Du die Aufnahme (vorausgesetzt keine GKV-Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) im Basistarif verlangen. Allerdings kostet die Geschichte dann max. 650,00 Euro. Da liegen doch Welten dazwischen, oder?
In dieser Konstellation würde dann, die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V greifen, da die Freundin zuletzt gesetzlich versichert war. Da Polen auch zur EU zählt, gilt die polnische GKV als "zuletzt gesetzlich" versichert. Der Beitrag für die GKV dürfte dann bei ca. 140,00 Euro incl. Pflege liegen.
Gehst Du zur privaten Kv, liegt es am Ermessen der priv. Kv., ob sie die Freundin in einem Normaltarif haben wollen. Auf jeden Fall kannst Du die Aufnahme (vorausgesetzt keine GKV-Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) im Basistarif verlangen. Allerdings kostet die Geschichte dann max. 650,00 Euro. Da liegen doch Welten dazwischen, oder?
Problematisch kann es dabei wohl bei der Agentur für Arbeit werden. Die nehmen Ausländer nicht wirklich gerne als Arbeitslose auf, da diese dann auch das Recht auf Leistungen haben. Polen ist zwar in der EU, jedoch gibt es noch eine Sonderbehandlung. So kann nicht einfach jeder Pole nach Deutschland einreisen, um hier zu arbeiten. Da gibt es große Beschränkungen was den Job und die Art der Beschäftigung angeht.
Ich fürchte, dies wird kaum möglich sein, aber ich werde mich mal informieren. Falls du dazu noch einen weiteren Tip hast (speziell was das Arbeitsamt angeht) wäre ich dir sehr dankbar.
Kannst du dir auch mal das hier anschauen:
**edit** (Links bitte per PN senden, der ADMIN)
Das wäre für den Anfang doch auch eine Lösung oder?
Gruß
Ich fürchte, dies wird kaum möglich sein, aber ich werde mich mal informieren. Falls du dazu noch einen weiteren Tip hast (speziell was das Arbeitsamt angeht) wäre ich dir sehr dankbar.
Kannst du dir auch mal das hier anschauen:
**edit** (Links bitte per PN senden, der ADMIN)
Das wäre für den Anfang doch auch eine Lösung oder?
Gruß
Hm, bist Du sicher, dass die Freundin zu diesem Personenkreis zählt?
Ich glaube, dass es sich hierbei in erster Linie um Studenten handelt, bzw. diejenigen die zuvor als Student einen Sprachkurs absolvieren müssen.
Ansonsten wäre es natürlich ein klasse Angebot.
Nee, ich glaube ein Anspruch auf ALG I hat sie hier nicht. Allenfalls nur dann, wenn sie zuvor in Polen Arbeitslosengeld erhalten hat. In diesem Fall könnte man nämlich den polnischen ALG-Anspruch für 3 Monate nach Deutschland exportieren; hierdurch wäre dann auch eine Pflichtversicherung in der GKV möglich.
Da hast Du recht; da Polen erst vor ein paar Jahren der EU beigetreten ist, gelten hier Sonderbestimmungen.
Also, ich würde es definitiv zum Zwecke der Arbeitsuche zumindest probieren.
Ansonsten über Polen, d. h. dort zunächst ALG beantragen und nach der Leistungsbewilligung den ALG-Anspruch für 3 Monate nach Deutschland exportieren. Dann hätte sie auch nach dem Export des ALG die Möglichkeit sich freiwillig in der GKV zu versichern, da sie in Deutschland dann 3 Monate Mitglied in der GKV war, würden die Vorversicherungszeiten aus Polen auch für die freiw. Kv. in Deutschland zählen.
Ich glaube, dass es sich hierbei in erster Linie um Studenten handelt, bzw. diejenigen die zuvor als Student einen Sprachkurs absolvieren müssen.
Ansonsten wäre es natürlich ein klasse Angebot.
nehmen Ausländer nicht wirklich gerne als Arbeitslose auf, da diese dann auch das Recht auf Leistungen haben
Nee, ich glaube ein Anspruch auf ALG I hat sie hier nicht. Allenfalls nur dann, wenn sie zuvor in Polen Arbeitslosengeld erhalten hat. In diesem Fall könnte man nämlich den polnischen ALG-Anspruch für 3 Monate nach Deutschland exportieren; hierdurch wäre dann auch eine Pflichtversicherung in der GKV möglich.
Polen ist zwar in der EU, jedoch gibt es noch eine Sonderbehandlung
Da hast Du recht; da Polen erst vor ein paar Jahren der EU beigetreten ist, gelten hier Sonderbestimmungen.
Also, ich würde es definitiv zum Zwecke der Arbeitsuche zumindest probieren.
Ansonsten über Polen, d. h. dort zunächst ALG beantragen und nach der Leistungsbewilligung den ALG-Anspruch für 3 Monate nach Deutschland exportieren. Dann hätte sie auch nach dem Export des ALG die Möglichkeit sich freiwillig in der GKV zu versichern, da sie in Deutschland dann 3 Monate Mitglied in der GKV war, würden die Vorversicherungszeiten aus Polen auch für die freiw. Kv. in Deutschland zählen.
Mal ne andere Frage? Wie alt ist die Freundin? Hat sie vielleicht noch die Möglichkeit einer Familienversicherung über evtl. Eltern in Polen? Wenn in Polen noch eine Familienversicherung über die Eltern möglich ist, dann kann die Freundin sich hier in Deutschland betreuen lassen. D.h., sie ist in Polen familienversichert wird aber über eine deutsche Krankenkasse betreut (ganz normale Chipkarte einer deutschen Krankenkasse), die mit Polen dann abrechnet.
Wenn Du hierzu mehr Informationen haben möchtest, dann solltest Du die DVKA kontaktieren.
Wenn Du hierzu mehr Informationen haben möchtest, dann solltest Du die DVKA kontaktieren.
Das ganze ist doch ein wenig komplexer. Wir haben den Fehler gemacht und sie nicht als arbeitslos in Polen gemeldet. Sie war in Polen bis Ende letzten Jahre noch beschäftigt, ist dann aber Anfang diesen Jahres hierhin gekommen. Da das Arbeitsamt in Polen auch Auflagen hat, wollten wir dies meiden. Ansonsten müsste sie sich dort regelmäßig melden und würde auch Jobangebote bekommen.
Familienversicherung kommt wohl nicht in Frage, sie ist 28 und hat in Polen auch schon ganz normal als Lehrerin gearbeitet.
Ich werde mich mal über das Ausländeramt schlau machen, welche Möglichkeiten der Integartion es noch gibt. Schließlich hat sie eine relativ gut Bildung (Magister in Pädagogik) und in dem Bereich sollte doch was machbar sein.
Vielen Dank nochmal für die Unterstützung, für weitere Anregungen bin ich jederzeit dankbar!!!
Grüße
Familienversicherung kommt wohl nicht in Frage, sie ist 28 und hat in Polen auch schon ganz normal als Lehrerin gearbeitet.
Ich werde mich mal über das Ausländeramt schlau machen, welche Möglichkeiten der Integartion es noch gibt. Schließlich hat sie eine relativ gut Bildung (Magister in Pädagogik) und in dem Bereich sollte doch was machbar sein.
Vielen Dank nochmal für die Unterstützung, für weitere Anregungen bin ich jederzeit dankbar!!!
Grüße
ähnliche situation
Hallo Indy82,
Mein Freund und ich sind in einer ganz ähnlichen Situation, die auch noch nicht gelöst ist, vielleicht können wir uns ja gegenseitig Tipps geben!
Mein Freund hat die venezolanische und die italienische (also EU)Staatsangehörigkeit, hat die letzten 6 Jahre in Spanien gelebt, davon die letzten 3 Jahre sozialversicherungspflichtig dort gearbeitet. Ende April hat er dort gekündigt und ist dann nach Deutschland gekommen, wo wir jetzt erstmal zusammenleben wollen für längere Zeit.
Er hat sich in Spanien nicht arbeitslos gemeldet, sein Versicherungsschutz gilt bis Anfang August, also jetzt, danach muss er sich selbst versichern. Er hat bereits einen deutschkurs absolviert, bräuchte aber eigentlich noch mehr, dringender ist aber, dass er einen Job findet.
Wir haben ihn hier angemeldet und dann arbeitssuchend, (nicht arbeitslos!) gemeldet. die Arbeitssuchendmeldung ist unverfänglich, da sie nicht mit Leistungsansprüchen gekoppelt ist lassen sie dich mit angeboten etc. zunächst einmal in Ruhe, zumal sie bei Akademikern auch eher davon ausgehen, dass sie sich selber was suchen. Das kann m.E. Deine Freundin problemlos machen.
Mit der KV Bestätigung und der Arbeitssuchendmeldung haben wir dann die Freizügigkeitsbescheinigung beantragt, Existenzmittelnachweis wollten die dazu erstmal nicht haben. Allerdings haben wir das Papier noch nicht, das ist sehr ärgerlich, weil Bürgeramt und Ausländerbehörde sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, ausserdem der Meinung sind wir hätten die Freizügikeit GLEICHZEITIG mit der Wohnortanmeldung beantragen müssen (was nicht gegangen wäre, weil man dazu ja das Papier vom arbeitsamt braucht ,das dafür aber wieder die Anmeldung sehen will...).
Mittlerweile läuft seine KV ja aus, und wenn das der Ausländerbehörde auffällt wird sie ihm das Papier wohl nicht ausstellen.
Wir haben bereits einen AOK Antrag für eine freiwillige Versicherung rumliegen, wenn auch noch nicht abgegeben (130 bis 140 Euro im Monat, da kommt man leider nicht drum rum) der wiederum aber die Freizügikeitsbescheinigung voraussetzt, die man dann ja erst mit KV bekommt...
Da ich selbst auch nur geringfügig beschäftigt/studentin bin, d.h. für meinen Freund auch nur begrenzt aufkommen kann, ist das alles gar nicht so einfach.
Sobald er die Freizügikeitsbescheinigung hat (als Arbeitssuchender) kann er übrigens den Integrationskurs beantragen, ein günstiger deutschkurs, den er auch abends belegen kann, vielleicht käme das für deine Freundin auch in Frage? Wenn man sich erkundigt findet man durchaus auch Kurse für Menschen mit höherem Bildungsniveau, in denen man sich nicht langweilt.
Würde mich freuen von euch zu hören, was so euer letzter Stand der Dinge ist, und v.a. wie das mit der Freizügigkeitsbescheinigung geklappt hat, und bin generell für jeden Tipp dankbar, was diesen elenden papierkrieg angeht!
Viel Glück für euch!
Mein Freund und ich sind in einer ganz ähnlichen Situation, die auch noch nicht gelöst ist, vielleicht können wir uns ja gegenseitig Tipps geben!
Mein Freund hat die venezolanische und die italienische (also EU)Staatsangehörigkeit, hat die letzten 6 Jahre in Spanien gelebt, davon die letzten 3 Jahre sozialversicherungspflichtig dort gearbeitet. Ende April hat er dort gekündigt und ist dann nach Deutschland gekommen, wo wir jetzt erstmal zusammenleben wollen für längere Zeit.
Er hat sich in Spanien nicht arbeitslos gemeldet, sein Versicherungsschutz gilt bis Anfang August, also jetzt, danach muss er sich selbst versichern. Er hat bereits einen deutschkurs absolviert, bräuchte aber eigentlich noch mehr, dringender ist aber, dass er einen Job findet.
Wir haben ihn hier angemeldet und dann arbeitssuchend, (nicht arbeitslos!) gemeldet. die Arbeitssuchendmeldung ist unverfänglich, da sie nicht mit Leistungsansprüchen gekoppelt ist lassen sie dich mit angeboten etc. zunächst einmal in Ruhe, zumal sie bei Akademikern auch eher davon ausgehen, dass sie sich selber was suchen. Das kann m.E. Deine Freundin problemlos machen.
Mit der KV Bestätigung und der Arbeitssuchendmeldung haben wir dann die Freizügigkeitsbescheinigung beantragt, Existenzmittelnachweis wollten die dazu erstmal nicht haben. Allerdings haben wir das Papier noch nicht, das ist sehr ärgerlich, weil Bürgeramt und Ausländerbehörde sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, ausserdem der Meinung sind wir hätten die Freizügikeit GLEICHZEITIG mit der Wohnortanmeldung beantragen müssen (was nicht gegangen wäre, weil man dazu ja das Papier vom arbeitsamt braucht ,das dafür aber wieder die Anmeldung sehen will...).
Mittlerweile läuft seine KV ja aus, und wenn das der Ausländerbehörde auffällt wird sie ihm das Papier wohl nicht ausstellen.
Wir haben bereits einen AOK Antrag für eine freiwillige Versicherung rumliegen, wenn auch noch nicht abgegeben (130 bis 140 Euro im Monat, da kommt man leider nicht drum rum) der wiederum aber die Freizügikeitsbescheinigung voraussetzt, die man dann ja erst mit KV bekommt...
Da ich selbst auch nur geringfügig beschäftigt/studentin bin, d.h. für meinen Freund auch nur begrenzt aufkommen kann, ist das alles gar nicht so einfach.
Sobald er die Freizügikeitsbescheinigung hat (als Arbeitssuchender) kann er übrigens den Integrationskurs beantragen, ein günstiger deutschkurs, den er auch abends belegen kann, vielleicht käme das für deine Freundin auch in Frage? Wenn man sich erkundigt findet man durchaus auch Kurse für Menschen mit höherem Bildungsniveau, in denen man sich nicht langweilt.
Würde mich freuen von euch zu hören, was so euer letzter Stand der Dinge ist, und v.a. wie das mit der Freizügigkeitsbescheinigung geklappt hat, und bin generell für jeden Tipp dankbar, was diesen elenden papierkrieg angeht!
Viel Glück für euch!
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