Hallo!
Es wird an einigen Stellen hier im Forum über das angeblich veraltete Tarifsystem der Debeka gelästert.
Nun habe ich selber einen Vorschlag und das Kleingedruckte vorliegen, nämlich für den Beamtentarif für NRW zur 50% Beihilfe:
P30+P20
Z30+Z20
BE/S1
dazu noch Krankenhaustagegeld und Pflegevers.
Grundsätzlich sehen die Tarifbedingungen und der mtl. Beitrag vernünftig aus.
Eine Billig-PKV will ich nicht, da ich im Ernstfall gut abgesichert sein möchte.
Mit Ernstfall meine ich z.B. Prothesen und Anschlussheilbehandlungen (AHB).
Da ich jetzt gerade erst in dieses Beihilfe-System reinrutsche, konnte ich natürlich noch keine Erfahrungen sammeln.
Ich stelle es mir jedoch so vor:
1) Aufgrund der Beihilfe werden gemäß deren Katalog Leistungen zu 50% (in meinem Fall) gedeckt werden. Dazu gehört z.B. auch eine Beinprothese, inkl. AHB.
Die verbleibenden 50% der Prothese würden doch von der Debeka gedeckt über folgenden Vertragsbestandteil im BE-Tarif?
"Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz... beihilfefähiger Hilfsmittel... und Körperersatzstücke bis zu beihilfefähigen Höhe".
Die AHB würde (monatelang) vermutlich als ambulante oder teilstationäre Behandlung laufen. Deren 50% wiederum deckt der Haupttarif.
2) Eine anderer oft hier im Forum angesprochene Punkt ist ein Heim-Dialysegerät. Dabei wird von "existenziellen" Hilfsmitteln geredet, die einen angeblich Haus und Hof kosten können.
Mag sein, dass das Gerät 30.000 Euro kostet, doch muss ich es nicht zu Hause haben. Das sehe ich als Luxus an; der regelmäßige Weg ins Krankenhaus ist hier meiner Meinung lediglich lästig.
3) Zum Thema "Psychotherapie" kann ich tatsächlich nichts Relativierendes finden. 20 Sitzungen p.a. hören sich wirklich wenig an.
Zumindest würde die Beihilfe hier ab der 21. wie immer die 50% übernehmen.
Habe ich etwas falsch interpretiert?
Ich würde mich sehr über eine faktenhaltige Aufklärung durch Versicherungsexperten freuen.
Und bitte wirklich Fakten; die Angesprochenen werden sicher die Vers.bedingungen der wichtigsten PKVs vorliegen haben.
Gruß,
Thorsten
Debeka (Beamtentarife) und deren Leistungen
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Hallo Thorsten,
meine Meinung nach sollten Sie einen Berater aufsuchen.
Aber um auf Ihre Fragen ein wenig einzugehen (dies ist keine Rechtsberatung):
Wenn Sie so gut im Bedingungen zerlegen sind, dann überprüfen Sie doch mal den §4 (4) und (5) der Musterbedingungen im Bezug auf den Bereich Anschlussheilbehandlung.
Möglicherweise ist das Heimdialysegeräte für Sie nicht von Bedeutung. Es gibt aber noch viel mehr Hilfsmittel, welche Sie vielleicht gar noch nicht kennen. Beispiele hierfür wären Insulinpumpe, sprachgesteuerter Krankenfahrstuhl, Stomaversorgungsartikel, Schlafapnoegeräte, Nährmittel zur künstlichen Ernährung und die dazugehörigen Verabreichungsgeräte, Sauerstoffgeräte usw.
Zudem gibt es noch weitere Bereiche, welche Sie betrachten könnten. Beispielsweise: Heilmittel (Logo-, Ergotherapie, Podologie), Transporte, Geltungsbereich, Honorare (GOÄ), Kindernachversicherung, Alternative Medizin, Obliegenheiten (Krankenhausmeldepflicht) usw.
Der Leistungs-Inhalt der Beihilfe ist nicht garantiert. Soll heißen was heute erstattet wird morgen schon nicht mehr bezahlt.
Beachten Sie auch im Tarif BE den Punkt 2.2.
Auch schon mal an eine Pflegeergänzung zur Pflegepflicht gedacht?
Das waren nur ein paar Punkte die man beachten könnte...
Thomas Schösser
Versicherungskaufmann (IHK)
Gesetzliche Pflichtinformationen unter www.*******.de/impressum.htm
meine Meinung nach sollten Sie einen Berater aufsuchen.
Aber um auf Ihre Fragen ein wenig einzugehen (dies ist keine Rechtsberatung):
Wenn Sie so gut im Bedingungen zerlegen sind, dann überprüfen Sie doch mal den §4 (4) und (5) der Musterbedingungen im Bezug auf den Bereich Anschlussheilbehandlung.
Möglicherweise ist das Heimdialysegeräte für Sie nicht von Bedeutung. Es gibt aber noch viel mehr Hilfsmittel, welche Sie vielleicht gar noch nicht kennen. Beispiele hierfür wären Insulinpumpe, sprachgesteuerter Krankenfahrstuhl, Stomaversorgungsartikel, Schlafapnoegeräte, Nährmittel zur künstlichen Ernährung und die dazugehörigen Verabreichungsgeräte, Sauerstoffgeräte usw.
Zudem gibt es noch weitere Bereiche, welche Sie betrachten könnten. Beispielsweise: Heilmittel (Logo-, Ergotherapie, Podologie), Transporte, Geltungsbereich, Honorare (GOÄ), Kindernachversicherung, Alternative Medizin, Obliegenheiten (Krankenhausmeldepflicht) usw.
Der Leistungs-Inhalt der Beihilfe ist nicht garantiert. Soll heißen was heute erstattet wird morgen schon nicht mehr bezahlt.
Beachten Sie auch im Tarif BE den Punkt 2.2.
Auch schon mal an eine Pflegeergänzung zur Pflegepflicht gedacht?
Das waren nur ein paar Punkte die man beachten könnte...
Thomas Schösser
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Ich meinte natürlich
Der Leistungs-Inhalt der Beihilfe ist nicht garantiert. Soll heißen was heute von der Beihilfestelle erstattet wird kann morgen, aufgrund diverser Beihilfeverordnungsänderungen, möglicherweise schon abgelehnt werden.
Kann aber auch alles so kommen wie Sie es sich wünschen. Nur wissen Sie es eben nicht...
Der Leistungs-Inhalt der Beihilfe ist nicht garantiert. Soll heißen was heute von der Beihilfestelle erstattet wird kann morgen, aufgrund diverser Beihilfeverordnungsänderungen, möglicherweise schon abgelehnt werden.
Kann aber auch alles so kommen wie Sie es sich wünschen. Nur wissen Sie es eben nicht...
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