Hallo, meine Tochter ist gerade 6 Jahre geworden und wir haben ein ärztliches Attest, dass eine Ohrkorrektur(Otoplexie) zwingend notwendig ist aufgrund eines fehlgebildeten Anthelix-Knorpels und dadurch einem Abstehen der Ohren von über 30 Prozent. Hatte mich bereits vorher erkundigt, das diese OP aufgrund psychischer Belastung des Kindes bis zur Pubertät grundsätzlich von den (gesetzlichen) Kassen übernommen wird. Die OP findet im Juli 09 unter Vollnarkose stationär statt. Meine Tochter ist bei der LKH Landeskrankenhilfe versichert (180TH,380,AKV,PVB Kind, BHE10), mit Beihilfeberechtigung. Ich habe der LKH eine Mail geschickt, um eine vorherige Kostenübernahme klarzustellen. Sie wollten den ärztlichen Befund per Fax nicht mal und haben mir jetzt schriftlich sinngemäß geantwortet, dass keine Krankheit im eigentlichen Sinne vorliegt und wenn psychologische Probleme zu erwarten sind, soll ich mit dem Kind doch zum Psychiater gehen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Ich werde nach der OP die Kosten einfach einreichen und bei Ablehnung natürlich in Widerspruch gehen und die Versicherung kündigen. Gibt es in so einem Fall mit den anderen privaten KK auch Probleme? Bitte Hilfe...
Viele Grüße
Berit
