ich durchsuche das Forum schon seit einiger Zeit und komme mir so vor, als ob das hier nun das x-te Mal ist, dass diese Fragen gestellt wird

Ich bin vermutlich ab 1.1.2010 privat versichert, meine Freundin ist in der GKV pflichtversichert. Wenn wir in den nächsten Jahren ein Kind bekommen und sie aus dem laufenden Arbeitsverhältnis in Mutterschutz und Elternzeit geht, ist sie weiter in der GKV beitragsfrei pflichtversichert und das Kind kommt in die PKV. Korrekt?
Was passiert, wenn sie nach der Elternzeit wieder arbeitet (und unter der JAEG bleibt)? Ist sie dann wieder pflichtversichert in der GKV?
Was passiert, wenn sie nach der Elternzeit arbeitslos wird? Bleibt sie auch in der GKV (Geld vom Arbeitsamt?)?
Was passiert, wenn sie vor dem Mutterschutz arbeitslos wird? Bleibt sie dann in der GKV (Geld vom Arbeitsamt) oder muss ich sie versichern?
Macht es bei den obigen Szenarien einen Unterschied, ob wir verheiratet sind oder nicht?
Muss ich sie nur dann versichern, wenn wir verheiratet sind und sie kein Einkommen hat (Mutter & Hausfrau)?
Das sind ganz schön viele Fagen! Irgendwie finde ich im Netz unterschiedliche Antworten zu scheinbar gleichen Fragen. Daher bohre ich an dieser Stelle etwas tiefer. Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße!