Altersrückstellungen; wie funktioniert das?!?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Rossi hat geschrieben:Die privaten Kvén können offensichtlich sehr wohl ätsch bätsch sagen!!!
Geht derzeit in meine Birne nicht rein.
Zunächst einmal ist es ja der Gesetzgeber, der hier agiert. Ohne ihn und seine allgemeine Versicherungspflicht könnte es einen Basistarif gar nicht geben, selbst wenn ihn die PKV wollen würde.
Die Sache ist doch so: Jemand bekommt eine Leistung (Krankenversicherung), die eigentlich (z.B.) 800 Euro im Monat wert ist. Da sagt der Gesetzgeber, das ist unter sozialen Aspekten zu viel, 250 Euro müssen runter, und die 250 Euro müssen andere Versicherte zuschießen.
Wenn er nun aber ein risikogünstigeres Alter hat, oder eben eigene Mittel (AR), kostet ihn dieselbe Leistung nur noch (z.B.) 600 Euro. Immer noch zu viel laut Gesetzgeber, aber 50 Euro Zuschuß reichen. Warum sollte der jetzt noch weitere 200 Euro geschenkt bekommen?
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eine Grafik sagt mehr als tausend Worte
Hallo zusammen,
hier wird es anschaulich erklärt. Fehlt nur noch die Portabilität der AR ab 2009.
http://www.pkv-netz.com/rueck-pkv-f.htm
Michael
hier wird es anschaulich erklärt. Fehlt nur noch die Portabilität der AR ab 2009.
http://www.pkv-netz.com/rueck-pkv-f.htm
Michael
Sooh, ich ziehe die Klamotte jetzt durch.
Habe heute einen netten Anruf von der PKV erhalten.
Man hat mir die Portabilität der Altersrückstellungen versucht zu erklären. Und dazu natürlich auch noch die Problematik im Basistarif.
Dem Kunden fleissen im Normaltarif über 250,00 Euro aus der Altersrückstellung zu. Natürlich nicht im Basistarif; da ist alles anders.
Vorher Normaltarif mit 480,00 Euro Beitrag, abzüglich lang erworbene Altersrückstellungen von 250,00 Euro, ergibt Beitrag im Normaltarif von 230,00 Euro.
Im Basistarif soll bei Beitrag bei über 900,00 Euro liegen, abzüglich der erworbenen Altersrückstellungen von 250,00 Euro, dann summa summarum 650,00 Euro. Da der Beitrag gedeckelt ist, dann natürlich nur 569,82 Euro!
Sorry, so umgehen die priv. Kvén in eklatanter Art und Weise die Bestimmungen des § 204 VVG, nämlich, dass Altersrückstellungen mitgenommen werden können.
Habe ein wenig mit dem Call-Center geplaudert.
Wir ziehen die Klamotte durch und legen es der BaFin vor. Jenes möchte ich schwarz auf weiss sehen.
Mit dem Basistarif werden dem Kunde die Altersrückstellungen geklaut!
Habe heute einen netten Anruf von der PKV erhalten.
Man hat mir die Portabilität der Altersrückstellungen versucht zu erklären. Und dazu natürlich auch noch die Problematik im Basistarif.
Dem Kunden fleissen im Normaltarif über 250,00 Euro aus der Altersrückstellung zu. Natürlich nicht im Basistarif; da ist alles anders.
Vorher Normaltarif mit 480,00 Euro Beitrag, abzüglich lang erworbene Altersrückstellungen von 250,00 Euro, ergibt Beitrag im Normaltarif von 230,00 Euro.
Im Basistarif soll bei Beitrag bei über 900,00 Euro liegen, abzüglich der erworbenen Altersrückstellungen von 250,00 Euro, dann summa summarum 650,00 Euro. Da der Beitrag gedeckelt ist, dann natürlich nur 569,82 Euro!
Sorry, so umgehen die priv. Kvén in eklatanter Art und Weise die Bestimmungen des § 204 VVG, nämlich, dass Altersrückstellungen mitgenommen werden können.
Habe ein wenig mit dem Call-Center geplaudert.
Wir ziehen die Klamotte durch und legen es der BaFin vor. Jenes möchte ich schwarz auf weiss sehen.
Mit dem Basistarif werden dem Kunde die Altersrückstellungen geklaut!
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- Postrank7
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Rossi, ich glaube Du übersiehst da einen Punkt. Die Berechnung des Beitrags passt. Der risikogerechter Beitrag ist dann (mutmaßlich) 900€ abzügl. 250 also 650€ (sinngemäß Beitrag nach KlaV). Dort sind die Alterrungsrückstellungen korrekt berücksichtigt. Da der Gesetzgeber den Beitrag auf den Höchstbeitrag GKV gekappt hat, greift nun eben die Limitiertung. Das ganz mag ärgerlich sein, ist aber so korrekt. Wenn die risikogerechte Beitrag = max GKV wäre, dann hättst Du recht.
Nicht der Basistarif klaut die Alterungsrückstellung sondern das schlechte Risikollektiv klaut die Rückstellungen. Trost am Rande, wenn die GKV-Beitrage bei ca. 17-18% liegen, wirken die Alterungsrückstellungen wieder Beitragsentlastend.
Nicht der Basistarif klaut die Alterungsrückstellung sondern das schlechte Risikollektiv klaut die Rückstellungen. Trost am Rande, wenn die GKV-Beitrage bei ca. 17-18% liegen, wirken die Alterungsrückstellungen wieder Beitragsentlastend.
Rossi, ich glaube Du übersiehst da einen Punkt. Die Berechnung des Beitrags passt
Öhm, woher nimmst Du diese Erkenntnis, dass das passt? Bist Du auf einem Seminar der priv. Kv. gewesen?
Folgt man diesen Ausführungen, so wird es in Deutschland vermutlich niemanden geben, der in den Basistarif wechselt und von den lang ersparten Altersrückstellungen profitiert. Man könnte die entsprechenden Bestimmungen im § 204 VVG ersatzlos streichen!
Ich denke mal die BaFin sollte auf jeden Fall zu dieser Problematik gehört werden. Wenn es dort auch so gesehen wird, dann ist es ja in Ordnung. Aber diesen Weg werde ich gehen.
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Hi Rossi
Du kleiner Kampfpitpull
[quote]Folgt man diesen Ausführungen, so wird es in Deutschland vermutlich niemanden geben, der in den Basistarif wechselt und von den lang ersparten Altersrückstellungen profitiert. Man könnte die entsprechenden Bestimmungen im § 204 VVG ersatzlos streichen!
Ich denke mal die BaFin sollte auf jeden Fall zu dieser Problematik gehört werden. Wenn es dort auch so gesehen wird, dann ist es ja in Ordnung. Aber diesen Weg werde ich gehen.[/quote][/quote]
Das ist ja in Deutschland das verrückte, unsere Gesetze werden von den Gerichten gemacht. Bzw. gekippt.
Im Vorliegendenfall habe ich einen (Alt) Tarif in welchen eine Alterungsrückstellung gebildet wird. Diese Rückstellung ist vom Tarifwerk und Beitrag abhängig.Die DKV hat einmal damit geworben das ca. 40 % in die Alterungsrückstellung gehen. Das heißt die Alterungsrückstellung ist für den Alttarif. Wird jetzt umgewandelt in den Basistarif in welchen die Alterungsrückstellung im Regelfall geringer ist, so wird eine Rückberechnung durchgeführt, wieviel Alterungsrückstellung hätte er im Basistarif erworben, das dieses in Deinem Fall identisch ist 250€ verwundert mich einwenig. (glaube ich nicht). Ich nehme an das es jedoch Wurscht ist da er sowieso den Höchstbeitrag bezahlt.
Aber dein Ziel 204 streichen find ich gut, wenn auch aussichtslos da dann fast alles gestrichen werden muss.
Der Basistarif ist noch sehr unausgegoren, stößt auf ablehnung bei den Behandlern, weil Sie nicht wissen wie Sie damit umgehen sollen und Versicherte glauben es handele sich um eine Private Versicherung und haben natürlich entsprechende Vorstellungen davon, besonders wenn Sie
viel Jahre privat versichert waren. Ich sehe den Basistarif nur als Krücke
für nicht Versicherte alle anderen sollten nach anderen Möglichkeiten suchen und von den Ämtern eben nicht dazu gezwungen werden in den Basistarif zu wechseln.
Gruß
Du kleiner Kampfpitpull

[quote]Folgt man diesen Ausführungen, so wird es in Deutschland vermutlich niemanden geben, der in den Basistarif wechselt und von den lang ersparten Altersrückstellungen profitiert. Man könnte die entsprechenden Bestimmungen im § 204 VVG ersatzlos streichen!
Ich denke mal die BaFin sollte auf jeden Fall zu dieser Problematik gehört werden. Wenn es dort auch so gesehen wird, dann ist es ja in Ordnung. Aber diesen Weg werde ich gehen.[/quote][/quote]
Das ist ja in Deutschland das verrückte, unsere Gesetze werden von den Gerichten gemacht. Bzw. gekippt.
Im Vorliegendenfall habe ich einen (Alt) Tarif in welchen eine Alterungsrückstellung gebildet wird. Diese Rückstellung ist vom Tarifwerk und Beitrag abhängig.Die DKV hat einmal damit geworben das ca. 40 % in die Alterungsrückstellung gehen. Das heißt die Alterungsrückstellung ist für den Alttarif. Wird jetzt umgewandelt in den Basistarif in welchen die Alterungsrückstellung im Regelfall geringer ist, so wird eine Rückberechnung durchgeführt, wieviel Alterungsrückstellung hätte er im Basistarif erworben, das dieses in Deinem Fall identisch ist 250€ verwundert mich einwenig. (glaube ich nicht). Ich nehme an das es jedoch Wurscht ist da er sowieso den Höchstbeitrag bezahlt.
Aber dein Ziel 204 streichen find ich gut, wenn auch aussichtslos da dann fast alles gestrichen werden muss.
Der Basistarif ist noch sehr unausgegoren, stößt auf ablehnung bei den Behandlern, weil Sie nicht wissen wie Sie damit umgehen sollen und Versicherte glauben es handele sich um eine Private Versicherung und haben natürlich entsprechende Vorstellungen davon, besonders wenn Sie
viel Jahre privat versichert waren. Ich sehe den Basistarif nur als Krücke
für nicht Versicherte alle anderen sollten nach anderen Möglichkeiten suchen und von den Ämtern eben nicht dazu gezwungen werden in den Basistarif zu wechseln.
Gruß
Ich sehe den Basistarif nur als Krücke
für nicht Versicherte alle anderen sollten nach anderen Möglichkeiten suchen und von den Ämtern eben nicht dazu gezwungen werden in den Basistarif zu wechseln.
Na ja Krücke, da gebe ich Dir recht! Wobei das Ziel des GKV WSG war ja die Stärkung des Wettbewerbs der priv. und gesetzlichen Kvén! So wurde es von Ulla posaunt. Da die priv. Kv. auch bezahlbar sein soll, hat man sich den Basistarif ausgedacht. Und hier sollen die Altersrückstellungen mitgenommen werden, steht sowoh in § 195 Abs. 5 VVG (einmaliges Wechselrecht zu anderen priv. Kv.e´n) als auch in § 204 VVG (Tarifwechsel innerhalb der priv. Kv.).
Die Argumenten hier klingen schon mal ganz gut, aber die Meinung der Aufsichtsbehörde möchte ich schon schwarz auf weiss haben. Habe mir extra dafür nen Fall mit ner Megaaltersrückstellung herausgepickt.
Und tröstet euch, ich habe den Kunden definitiv noch nicht in den Basistarif gezwungen; ferner zahle ich auch mehr als den sog. gedeckelten Beitrag (ALG II-Bezieher).
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Hallo Rossi!
Die BaFin kennt die Problematik wohl schon zur Genüge, bislang hat es nach meinem Kenntnisstand wenig gegeben. Auf der anderen Seite würde mich die Antwort interessierten, die Du bekommst.
Gruß
CM
Rossi hat geschrieben:Rossi, ich glaube Du übersiehst da einen Punkt. Die Berechnung des Beitrags passt
Öhm, woher nimmst Du diese Erkenntnis, dass das passt? Bist Du auf einem Seminar der priv. Kv. gewesen?
Es hat immerhin für eine Diplomarbeit im PKV-Bereich und öffentliches Recht als Tiefenfach im Studium bei mir gereichtNenne mir mal eine Gesetzesquelle, aus der hervorgeht, dass die Beitrag exkl. Rückstellungen limitiert sind.
Folgt man diesen Ausführungen, so wird es in Deutschland vermutlich niemanden geben, der in den Basistarif wechselt und von den lang ersparten Altersrückstellungen profitiert. Man könnte die entsprechenden Bestimmungen im § 204 VVG ersatzlos streichen!
Naja, im Beihilfebereich kann der Basistarif in Schnäppchen sein. Das selbe gilt für Personen, deren KV-Beitrag oberhalb das GKVHöchstbeitrag liegt. Abgesehen davon, ist es nun mal so, dass kein Krankenversicherer Kunden zum Wechsel ermutigen wird. Fakt ist, der Basisitarif ist ähnlich wie die Wechseloption zu einer anderen PKV nahezu eine Totgeburt.
Ich denke mal die BaFin sollte auf jeden Fall zu dieser Problematik gehört werden. Wenn es dort auch so gesehen wird, dann ist es ja in Ordnung. Aber diesen Weg werde ich gehen.
Die BaFin kennt die Problematik wohl schon zur Genüge, bislang hat es nach meinem Kenntnisstand wenig gegeben. Auf der anderen Seite würde mich die Antwort interessierten, die Du bekommst.
Gruß
CM
Nun denn
Nein, genau umgekehrt. Nenne mir eine gesetzliche Grundlage, dass es so zu machen ist. Von der Intention des Gesetzgebers, sprich der teleologischen Auslegung (was wollte unser Gesetzgeber) passt das nämlich nicht, was die priv. Kvén machen. Und genau dort liegt der Ansatzpunkt.
Ich habe mir ja extra nen fetten Fall herausgesucht um die Problematik auf den Punkt zu bringen.
Mag sein, dass ich falsch liege, aber schwarz auf weiss mit einem Einzelfall möchte ich es schon haben.
Nenne mir mal eine Gesetzesquelle, aus der hervorgeht, dass die Beitrag exkl. Rückstellungen limitiert sind.
Nein, genau umgekehrt. Nenne mir eine gesetzliche Grundlage, dass es so zu machen ist. Von der Intention des Gesetzgebers, sprich der teleologischen Auslegung (was wollte unser Gesetzgeber) passt das nämlich nicht, was die priv. Kvén machen. Und genau dort liegt der Ansatzpunkt.
Ich habe mir ja extra nen fetten Fall herausgesucht um die Problematik auf den Punkt zu bringen.
Mag sein, dass ich falsch liege, aber schwarz auf weiss mit einem Einzelfall möchte ich es schon haben.
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JarvisCocker hat geschrieben:Rossi hat geschrieben:Öhm, was soll da weggfallen?
Meinst Du vielleicht, dass das alles auf die Grundsicherung angerechnet wird?
Ja...das hab ich gemeint
Das hat wenig damit zu tun. Es geht schlicht und einfach darum, dass Vermögen (egal ob Riester, Gold, Bargeld usw.) verwertet werden muss. Ganz einfach gesagt: Warum soll "der Staat" Grundsicherung an Leute zahlen, die Vermögen haben, welches sie primär verwerten können. Als Steuerzahler finde ich das Korrekt und bei Geld aus steuerfreien LV-Abläufen beschwert sich auch keiner, wenn dies angerechnet wird. Das ist ebenso eine staatlich geförderte Geldanlage!
Aber nun wird off topic
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