Von Beihilfe/PKV zu 100% PKV ohne Gesundheitsprüfung

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david85
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Von Beihilfe/PKV zu 100% PKV ohne Gesundheitsprüfung

Beitragvon david85 » 04.10.2009, 09:28

Hallo,
ich bin Student, 24, und bekomme über meinen Vater (Berliner Beamter) 80% Beihilfe. Zu 20% bin ich bei der DKV versichert.
Ich möchte auf jeden Fall auch nach dem Studium privat versichert bleiben, dies muss aber ohne Gesundheitsprüfung geschehen, da mich eine PKV aufgrund meiner Krankengeschichte freiwillig wahrscheinlich nur ungern nehmen würde.
Jetzt habe ich herausgefunden, dass man, wenn sich der Beihilfeanspruch ändert, innerhalb einer Frist von 2 Monaten das Recht dazu hat, von der PKV zu 100% versichert zu werden, ohne Gesundheitsprüfung. Dies möchte ich mir zu Nutzen machen.

Ich bin wegen der Übergangsregelung noch bis 27 beihilfeberechtigt, werde mein Studium aber wahrscheinlich schon mit 25 oder 26 beenden.
D.h. ich müsste es schaffen, in dieser Zeit, möglichst kurz vor Studiumsende, meinen Beihilfeanspruch durch zu hohen Verdienst zu verlieren.
Ist das soweit korrekt?
Meine Frage dazu: Die Beihilfeberechtigung ist ja eigentlich an den Familienzuschlag gekoppelt, der ja nur bis 25 gilt, die 27 Jahre Grenze ist ja nur eine Übergangsregelung. Da ich ab 25 also kein Kindergeld mehr bekomme, überprüft ja auch niemand mehr die Einkommensgrenze für die Beihilfe. Müsste ich mich dann selbst bei der Beihilfe melden und sagen dass ich zuviel verdiene oder wie läuft das dann? Oder ist man in den zwei Jahren Übergangsregelung unabhängig vom eigenen Einkommen beihilfeberechtigt?

Grüße, David

Frank
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Beitragvon Frank » 04.10.2009, 12:11

Hallo David,

du bist nur solange beihilfeberechtigt, wie dein Vater für dich den Kinderzuschlag / Kindergeld erhält. Du selbst hast danach keinen Beihilfeanspruch.

Wenn du aus der Beihilfe ausscheidest und weiter studierst oder nicht berufstätig bist, kannst und mußt du dich weiter privat versichern. Der Versicherer muß dir eine gleichwertige Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung anbieten. Natürlich kannst du ohne Gesundheitsprüfung keine besseren Leistungen versichern.

Wenn du nach den Studium einen versicherungspflichten Job aufnimmst, wirst du gesetzlich krankenversichert.

Gruß
Frank

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 04.10.2009, 12:18

Frank hat geschrieben:du bist nur solange beihilfeberechtigt, wie dein Vater für dich den Kinderzuschlag / Kindergeld erhält.


@Frank:

Der Fragende hat schon recht, es gibt für Personen, die vor dem Wintersemester 06/07 eingeschrieben waren, eine Ausnahmeregelung, da zu diesem Zeitpunkt die Kürzung des Kindergeldes (und somit der Beihilfe) von 27. auf 25.Jahr noch nicht bekannt war.

@ David:

Ich würde es tunlichst vermeiden, mehr als 7680€ zu verdienen, da die Beihilfe auch von Ihnen Unterlagen anfordern könnte, mit denen Sie die Beihilfefähigkeit nachweisen müssen. Ihr Trick ist aber, wie der Kollege schon sagte nicht nötig, zumal der 100%-Tarif deutlich mehr kostet als Ihr bisheriger Tarif mit 80% Beihilfe. Die Frist zur Änderung beihilfebedingter Sachverhalte ist seit 2008 auf 6 Mon. angehoben worden.

david85
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Beitragvon david85 » 04.10.2009, 12:35

Vielen Dank für die Antworten, aber ich glaube ich wurde noch nicht zu 100% verstanden.
Ich möchte auch nach meinem Studium privat versichter bleiben. Ich habe auch einen Job in Aussicht, der mich gehaltsmäßig von der GKV Pflicht befreien würde.
Ich möchte nur, dass bei der Aufstockung auf 100% keine Gesundheitsprüfung stattfindet, und versuche deshalb, schon am Ende des Studiums für wenige Monate die Beihilfeberechtigung zu verlieren und somit das Recht zu haben 100% privat versichert zu sein ohne vorherige Gesundheitsprüfung.

Und bei mir endet die Beihilfeberechtigung eben gerade nicht mit dem Kindergeld wegen o.g. Ausnahmeregelung.

Meine Frage ist nun, verliere ich, wenn ich zwischen 25 und 27 bin, die Beihilfeberechtigung auch wirklich durch ein zu hohes Einkommen oder interessiert das wegen dieser Ausnahmeregelung niemanden mehr. Die Kindergeldstelle, die sich ja sonst für meine Einkünfte interessiert, ist ja dann nicht mehr mit mir befasst.

Etwaige höhere Kosten für ein paar Monate bis Ende des Studiums sind für mich in Ordnung. Ich möchte nur auf jeden Fall auch nach dem Studium und im Job in der PKV bleiben.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 04.10.2009, 14:30

david85 hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten, aber ich glaube ich wurde noch nicht zu 100% verstanden.
Ich möchte auch nach meinem Studium privat versichter bleiben. Ich habe auch einen Job in Aussicht, der mich gehaltsmäßig von der GKV Pflicht befreien würde.

Nö, Sie müssen für 3 Jahre in die GKV, bevor Sie aufgrund Ihres Einkommens in die PKV wechseln können!

Ich möchte nur, dass bei der Aufstockung auf 100% keine Gesundheitsprüfung stattfindet, und versuche deshalb, schon am Ende des Studiums für wenige Monate die Beihilfeberechtigung zu verlieren und somit das Recht zu haben 100% privat versichert zu sein ohne vorherige Gesundheitsprüfung.

Abgesehen davon, dass dies auch aus einem ruhenden Vertrag möglich ist, wenn Sie dies unbedingt wollen, fangen Sie doch einfach zwei Tage nach Studienende (Ende der Beihilfe) an zu arbeiten, dann sind sie 2 Tage ohne Beihilfe und können auf 100% aufstocken.



Meine Frage ist nun, verliere ich, wenn ich zwischen 25 und 27 bin, die Beihilfeberechtigung auch wirklich durch ein zu hohes Einkommen oder interessiert das wegen dieser Ausnahmeregelung niemanden mehr. Die Kindergeldstelle, die sich ja sonst für meine Einkünfte interessiert, ist ja dann nicht mehr mit mir befasst.


Ich wiederhole mich gerne, Sie dürfen nicht mehr verdienen, wie fürs Kindergeld zulässig ist. Aber Ihr Trick ist schlicht und einfach nicht nötig!


Etwaige höhere Kosten für ein paar Monate bis Ende des Studiums sind für mich in Ordnung. Ich möchte nur auf jeden Fall auch nach dem Studium und im Job in der PKV bleiben.


Siehe oben, aus dem Plan wird nichts. 36 Monate GKV sind das Minimum!

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Beitragvon Cassiesmann » 04.10.2009, 14:51

david85 hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten, aber ich glaube ich wurde noch nicht zu 100% verstanden.
Ich möchte auch nach meinem Studium privat versichter bleiben. Ich habe auch einen Job in Aussicht, der mich gehaltsmäßig von der GKV Pflicht befreien würde.

Nö, Sie müssen für 3 Jahre in die GKV, bevor Sie aufgrund Ihres Einkommens in die PKV wechseln können!

Ich möchte nur, dass bei der Aufstockung auf 100% keine Gesundheitsprüfung stattfindet, und versuche deshalb, schon am Ende des Studiums für wenige Monate die Beihilfeberechtigung zu verlieren und somit das Recht zu haben 100% privat versichert zu sein ohne vorherige Gesundheitsprüfung.

Abgesehen davon, dass dies auch aus einem ruhenden Vertrag möglich ist, wenn Sie dies unbedingt wollen, fangen Sie doch einfach zwei Tage nach Studienende (Ende der Beihilfe) an zu arbeiten, dann sind sie 2 Tage ohne Beihilfe und können auf 100% aufstocken.



Meine Frage ist nun, verliere ich, wenn ich zwischen 25 und 27 bin, die Beihilfeberechtigung auch wirklich durch ein zu hohes Einkommen oder interessiert das wegen dieser Ausnahmeregelung niemanden mehr. Die Kindergeldstelle, die sich ja sonst für meine Einkünfte interessiert, ist ja dann nicht mehr mit mir befasst.


Ich wiederhole mich gerne, Sie dürfen nicht mehr verdienen, wie fürs Kindergeld zulässig ist. Aber Ihr Trick ist schlicht und einfach nicht nötig!


Etwaige höhere Kosten für ein paar Monate bis Ende des Studiums sind für mich in Ordnung. Ich möchte nur auf jeden Fall auch nach dem Studium und im Job in der PKV bleiben.


Siehe oben, aus dem Plan wird nichts. 36 Monate GKV sind das Minimum!

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Beitragvon david85 » 04.10.2009, 15:08

@Cassiesmann:
Ok, vielen Dank für diese Antwort, ich brauch eben etwas um durch die ganzen Bestimmungen durchzublicken.
Wie sehen denn die Chancen aus, nach 36 Monaten GKV wieder in die Private zu kommen.
Es gibt ja die Möglichkeit einer Anwartschaft, gilt diese dann nur für den Beihilfe Aufstockungstarif, bzw. nur die 20%.
Also wäre es ratsam, so wie von Ihnen vorgeschlagen, 2 Tage nicht mehr beihilfeberechtigt zu sein und sich 100% privat zu versichern um dann eine Anwartschaft daraus zu machen oder kann ich die Anwartschaft auch direkt von meinem 20% Vertrag aus starten?

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Beitragvon Cassiesmann » 04.10.2009, 16:05

Die Chancen sehen ganz gut aus, wenn Sie drei Jahre in Folge oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze des kommenden Jahres an Einkommen haben.

"Bei uns" reicht dafür die Anwartschaft aus der Beihilfezeit. Da wir hier aber DKV-Experten haben, sollen sie das mal beantworten.

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Beitragvon david85 » 04.10.2009, 17:31

Vielen Dank an Cassiesmann.
Dann reiche ich die Frage jetzt mal an die DKV Experten weiter.

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Beitragvon david85 » 05.10.2009, 23:04

Keine DKV Spezialisten hier?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 06.10.2009, 19:13

Hand hebt :-)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 06.10.2009, 19:22

Also, Stand heute gilt die 3 Jahresfrist .
....noch :-) für das neue Beschäftigungsverhältnis.
Entfällt die Beihilfe dann bekommt Papa ein schreiben das kein Kindergeldzuschlag mehr gezahlt wird. wenn jetzt zu diesem Zeitpunkt keine anderweitige pflicht zur Versicherung besteht, hat der Versicherte das Recht seine Versicherung in 100 % umzuwandeln.(ohne Prüfung). wird er danach pflichtig sollte mann tunlichst vermeiden seine Versicherung zu Kündigen, man sollte Sie Umstellen.
A in einer Tarif für gesetzlich versicherte mit der Option diesen in 3 Jahren wieder in eine Vollversicherung umzu wandeln z.B. SD9O
oder aber einen sogenannten Optionstarif zu wählen OPT
Gruß


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