Hallo,
wenn jemand Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist (also Selbständig) und aufgrund einer durchzuführenden Insolvenz zum Angestellten in dieser Firma wird (bis er sie vom Insolvenzverwalter wieder zurückkaufen kann) wird er als PKV Versicherter ja wieder pflichtig.
Die Frage ist, ob man dem entgegnen kann.
Ich schätze mal, dass man sich nach SGB V §8 wohl nicht befreien kann. Diese Person muss wohl drei Jahre n die GKV. Es sei denn es wird bald wieder ein Statuswechsel erfolgen, da man nu wieder Selbständig wird.
DEr fall ist nu nso, dass dies definitiv der Fall sein wird. Max. 12 Monate später. Faktisch lohnt sich die ganze Ummeldereich gar nicht. Hinzu kommt, dass die PKV in einer Anwardschaft weiter geführt werden muss, um sich die Prämie und den Gesundheitszustand aufrecht zu erhalten.
Was gibt es also für Möglichkeiten sich ggf. doch befreien zu lassen? Oder ggf. an einer anderen Stelle. Vielleicht sollte die Person nicht als Angestellter in der Firma geführt werden. Dann hätte er keine Beschäftigung und würde ggf. nicht pflichtig. Vielmerh muss der derzeitige GEschäftsführer (Insolvenzverwalter) ihn nicht melden.
Danke für Eure Infos
Befreiungsmöglichkeit für Selbständigen bei Insolvenz
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