Zuzahlungen

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VKarts
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Zuzahlungen

Beitragvon VKarts » 21.09.2008, 11:31

Hallo ich habe da mal ein paar Fragen zu einem Fall. Ein Bekannter von mir hatte einen Unfall und hat nach dem Arztbesuch physiotherapeutische Massagen sowie Schmerzmittel verschrieben bekommen. Was trägt die Krankenkasse an Kosten für die Physiotherapie und was muss er selbst zahlen (ausgehend von der GKV) ... die Kosten der Medikamente muss er zu 10% selbt tragen und den Rest die Krankenkasse? Dann wird er wohl auch eine Rahabilitationskur machen, stimmt es, dass er die Kosten dieser Kur zu 2% seines Bruttoeinkommens selbst tragen muss und den Rest trägt die Kasse?

Was trägt die Kasse eigentlich an Kosten bei einer unfallsbedingten OP?

Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Danke.

sozifa
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Re: Zuzahlungen

Beitragvon sozifa » 03.11.2009, 19:15

VKarts hat geschrieben:Was trägt die Kasse eigentlich an Kosten bei einer unfallsbedingten OP?



Kommt ganz darauf an was das für ein Unfall war.

Arbeitsunfall? -> BG ist dafür zständig
UNfall durch dritte (wie im Straßenverkehr?) wenn ja wurde Unfallfragebogen aufgenommen?
Privater Unfall ohne verschulden dritter?

Czauderna
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Re: Zuzahlungen

Beitragvon Czauderna » 04.11.2009, 08:29

VKarts hat geschrieben:Hallo ich habe da mal ein paar Fragen zu einem Fall. Ein Bekannter von mir hatte einen Unfall und hat nach dem Arztbesuch physiotherapeutische Massagen sowie Schmerzmittel verschrieben bekommen. Was trägt die Krankenkasse an Kosten für die Physiotherapie und was muss er selbst zahlen (ausgehend von der GKV) ... die Kosten der Medikamente muss er zu 10% selbt tragen und den Rest die Krankenkasse? Dann wird er wohl auch eine Rahabilitationskur machen, stimmt es, dass er die Kosten dieser Kur zu 2% seines Bruttoeinkommens selbst tragen muss und den Rest trägt die Kasse?

Was trägt die Kasse eigentlich an Kosten bei einer unfallsbedingten OP?

Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Danke.


Hallo,
hier einmal etwas Grundsätzliches zu Zuzahlungen.
2% des Jahreseinkommens - das mutet der Gesetzgeber den versicherten zu, dieses als Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile (Rezeptgebühren, Eigenanteile für Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosteneigenanteile, Krankenhausbehandlung, Reha-Behandlungen, Krankenkassengebühr (10,00 €) usw.)
aufzubringen. Bei chronisch Kranken beträgt diese Grenze 1%.
Keine Zuzahlungen sind Mehrbeträge, die z.B. für Medikemente im Rahmen der Festbetragsregelung oder bei bestimmten Hiulfsmitteln anfallen. Für Zahnersatz gibt es eine eigene Härtefallregelung.
Gruß
Czauderna


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