Keine Krankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Rossi hat geschrieben:Der PKV-Vertrag ist unweigerlich ein Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall. Dipling hat es auch schon gepostet, man muss noch nicht einmal die GKV kündigen. Man fliegt kraft Gesetzes aus der Solidargemeinschaft!
Bedeutet das, ich kann bei 3-jähriger Überschreitung der JAEG zu jedem Monatsersten in die PKV wechseln, ohne die Kündigungsfrist der GKV einzuhalten?

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Knackwurst hat geschrieben:Rossi hat geschrieben:Der PKV-Vertrag ist unweigerlich ein Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall. Dipling hat es auch schon gepostet, man muss noch nicht einmal die GKV kündigen. Man fliegt kraft Gesetzes aus der Solidargemeinschaft!
Bedeutet das, ich kann bei 3-jähriger Überschreitung der JAEG zu jedem Monatsersten in die PKV wechseln, ohne die Kündigungsfrist der GKV einzuhalten?
Nein - diese Sonderregelung gilt nur für die ansonsten Nichtversicherten nach § 5(1) Nr. 13 SGB V.
Arbeitnehmer sind hingegen nach 5(1) Nr. 1 SGB V pflichtversichert und können nach derzeitiger Gesetzeslage erst nach dreimaliger Überschreitung der JAEG zum 01.01 des Folgejahres in die PKV wechseln (Überschreitung der JAEG auch im Folgejahr vorausgesetzt).
Wenn der "Nichtversicherte" die Nachzahlungen nicht bezahlen kann/will, leitet die Kasse das Inkassoverfahren (Gerichtsvollzieher / Abgabe der EV) ein. Wenn das Mitglied mittellos ist, kann die Kasse letztlich nichts machen und muss die Forderung ausbuchen. Kündigen darf sie diesen Mitgliedern dennoch nicht, sondern allenfalls die Leistungen einschränken.
Bei den nach 5,1,13 Pflichtversicherten belaufen sich die durchschnittlichen Ausfälle (bezogen auf rückständige Nachzahlungen und laufende Beiträge) auf ca. 2000 EUR pro Mitglied!
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