Ich habe ein Frage zu folgender Problematik:
Die Situation:
1. Ich bin hauptberuflich selbständig
2. nebenberuflich bin ich 16 h im öffenlichen Dienst angestellt.
3. Ich bin damit freiwillig pflichtversichert in der GKV und die Beiträge werden aus allen Einnahmen, d.h. aus der Selbständigkeit plus den Einnahmen aus der Angestelltentätigkeit ermittelt.
4. der Arbeitgeber bezahlt demzufolge keine Beiträge, sondern ich muss diese quasi aus meinen Einnahmen prozentual mitbezahlen.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe gehört, dass in diesem Fall der Arbeitgeber mir eine Beihilfe zu meiner freiwilligen Pflichtversicherung zahlen muss, zumindest wohl im öffentlichen Dienst. Allerdings habe ich hierzu nirgendwo etwas gefunden.
Kann mir da jemand helfen oder weiß genauer Bescheid?
Vielen Dank
Beihilfe AG (Nebenberuf) bei freiwilliger Pflichtversicherun
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 09.11.2009, 15:43
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 09.11.2009, 15:43
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste