Selbstständig und seit 7 Jahren ohne KV, brauche Hilfe
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Selbstständig und seit 7 Jahren ohne KV, brauche Hilfe
Guten Abend werte Forengemeinde,
habe versucht mich hier in das Thema KVen einzulesen, dennoch ist der Stoff sehr verwirrend für jemanden wie mich.
Meine Werdegang sieht so aus: 48 Jahre alt, technische Angestellte und seit den 1980er Jahren bei der GEK (Gmünder Ersatzkasse) durchgängig gesetzlich versichert gewesen.
Nach der Firmenpleite und einer Arbeitslosigkeit von 9 Monaten im Jahre 2002 habe ich mich selbstständig gemacht. Damals ging ich davon aus, dass meine Versicherung bei der GEK (vom Arbeitsamt bezahlt) erstmal weiterläuft, da ich eine Förderung vom Arbeitsamt hatte. Nach 6 Monaten war klar, dass ich bei der GEK NICHT mehr versichert bin, das Arbeitsamt hatte mich zu Beginn der Förderung gekündigt bzw. keine Beiträge mehr an die GEK überwiesen. Zunächst lief die Selbstständigkeit ganz gut an und ich überlegte daher zur einer PKV zu gehen. Hatte mir dazu auch diverse Angebote eingeholt. Dazu kam es aber schließlich nicht, sodass ich zuletzt bei der GEK (GKV) versichert war.
Dazu ist noch zu erwähnen, dass die ersten Monate der Selbstständigkeit sehr stressig und mit stark schwankenden Einnahmen waren und ich dadurch auch das Thema KV immer länger verdrängt hatte.
Nun haben wir fast 2010 und ich stehe immer noch ohne KV da!
Ich lebe sehr gesund und habe keine gesundheitlichen Probs und wenn ich mal zum Arzt oder Zahnarzt gegangen bin, habe ich die Behandlung sofort bar bezahlt.
Nun läuft meine Selbstständigkeit (Kleingewerbe) seit einiger Zeit sehr schlecht. Dazu kommt, dass es jetzt irgendwie diese Pflicht zur KV gibt und ich dadurch ja schleunigst reagieren muß. Bedauerlicherweise ist das Geld sehr knapp bei mir, meine Steuerbescheide beliefen sich für das Jahr 2007 auf ca. 9000,00 EUR; für 2008 auf ca. 8000,00 EUR und für 2009 (Einnahme geschätzt) auf ca. 3500,00 EUR. Damit kann frau fürwahr keine großen Sprünge machen. Ich lebe übrigens bescheiden als Single ohne Kind und ohne Unterhaltsansprüche o.ä.
Ich habe nun einen Arbeitgeber gefunden, der mich zunächst für 6 Monate einstellen würde, mit Aussicht auf Verlängerung um weitere 6 Monate.
Die Stelle wird mit brutto 411,00 EUR als Teilzeit bezahlt, ist daher wohl sozialversicherungspflichtig, wodurch ich wieder in eine GKV käme.
Diese Stelle möchte ich gern annehmen, meine Selbstständigkeit aber parallel weiterhin ausüben, da immer wieder mal Kunden mit Wünschen kommen, denen ich eine ordentliche Rechnung mit USt ausstellen muß.
Nun quälen mich so einige Fragen:
1) Sollte mich der AG bei der GEK anmelden (wo ich ja bis 2002 gemeldet war) oder besser bei der AOK? Ich bin zwischenzeitlich mehrfach umgezogen, falls das beim Datenabgleich eine Rolle spielen könnte.
2) Wäre es ein Vorteil zur AOK zu gehen, etwa weil dadurch die zu befürchtenen Strafzuschläge evtl. geringer ausfallen / wegfallen würden?
3) Gibt es bekannte Unterschiede zw. GEK / AOK bei der Berechnung dieser Strafzuschläge?
4) Auf welcher Grundlage werden diese Strafzuschläge erhoben? Auf der Grundlage meiner Steuerbescheide (s.o.) oder nach den aus 411,00 EUR zu ermittelnden Krankenkassenbeitrag?
5) Da meine Selbstständigkeit ja weiterlaufen soll würde mich interessieren, ob es für die GKV einen Unterschied macht, ob in meinem Arbeitsvertrag 14 Std. oder 19 Std. wöchentliche Arbeitszeit angegeben sind?
6) Kann mir eine Schuld angelastet werden, woduch ich bei diesen Strafzuschlägen schlechter gestellt werde? Ich hätte gern eine KV abgeschlossen, konnte mir diese aber die letzten Jahre von etwa 700,00 EUR netto im Monat tatsächlich nicht leisten.
Ich habe zwar so ziemlich alle Beiträge hier gelesen, blicke aber bei dem ganzen Fachchinesisch nicht wirklich durch. Mal ist von 140,00 Strafbeitrag rückwirkend pro Monat die Rede, mal ab dem 6. Monat nur noch 1/6 des Beitrags, mal gibt jemand den Tipp man solle zuerst die Satzung der KV lesen was da im Detail drin steht wodurch sich der Strafbeitrag verhindern läßt, usw... Aber auf keinen Fall möchte ich als sog. Aufstockerin zum Amt gehen um dort nach Gelder zu fragen, dass ist mir zu peinlich und entspricht auch nicht meiner Einstellung.
Würde mich sehr freuen wenn die nette Forengemeinde auch eine Antwort auf meine Fragen fände...
Es grüßt Sabrina.
habe versucht mich hier in das Thema KVen einzulesen, dennoch ist der Stoff sehr verwirrend für jemanden wie mich.
Meine Werdegang sieht so aus: 48 Jahre alt, technische Angestellte und seit den 1980er Jahren bei der GEK (Gmünder Ersatzkasse) durchgängig gesetzlich versichert gewesen.
Nach der Firmenpleite und einer Arbeitslosigkeit von 9 Monaten im Jahre 2002 habe ich mich selbstständig gemacht. Damals ging ich davon aus, dass meine Versicherung bei der GEK (vom Arbeitsamt bezahlt) erstmal weiterläuft, da ich eine Förderung vom Arbeitsamt hatte. Nach 6 Monaten war klar, dass ich bei der GEK NICHT mehr versichert bin, das Arbeitsamt hatte mich zu Beginn der Förderung gekündigt bzw. keine Beiträge mehr an die GEK überwiesen. Zunächst lief die Selbstständigkeit ganz gut an und ich überlegte daher zur einer PKV zu gehen. Hatte mir dazu auch diverse Angebote eingeholt. Dazu kam es aber schließlich nicht, sodass ich zuletzt bei der GEK (GKV) versichert war.
Dazu ist noch zu erwähnen, dass die ersten Monate der Selbstständigkeit sehr stressig und mit stark schwankenden Einnahmen waren und ich dadurch auch das Thema KV immer länger verdrängt hatte.
Nun haben wir fast 2010 und ich stehe immer noch ohne KV da!
Ich lebe sehr gesund und habe keine gesundheitlichen Probs und wenn ich mal zum Arzt oder Zahnarzt gegangen bin, habe ich die Behandlung sofort bar bezahlt.
Nun läuft meine Selbstständigkeit (Kleingewerbe) seit einiger Zeit sehr schlecht. Dazu kommt, dass es jetzt irgendwie diese Pflicht zur KV gibt und ich dadurch ja schleunigst reagieren muß. Bedauerlicherweise ist das Geld sehr knapp bei mir, meine Steuerbescheide beliefen sich für das Jahr 2007 auf ca. 9000,00 EUR; für 2008 auf ca. 8000,00 EUR und für 2009 (Einnahme geschätzt) auf ca. 3500,00 EUR. Damit kann frau fürwahr keine großen Sprünge machen. Ich lebe übrigens bescheiden als Single ohne Kind und ohne Unterhaltsansprüche o.ä.
Ich habe nun einen Arbeitgeber gefunden, der mich zunächst für 6 Monate einstellen würde, mit Aussicht auf Verlängerung um weitere 6 Monate.
Die Stelle wird mit brutto 411,00 EUR als Teilzeit bezahlt, ist daher wohl sozialversicherungspflichtig, wodurch ich wieder in eine GKV käme.
Diese Stelle möchte ich gern annehmen, meine Selbstständigkeit aber parallel weiterhin ausüben, da immer wieder mal Kunden mit Wünschen kommen, denen ich eine ordentliche Rechnung mit USt ausstellen muß.
Nun quälen mich so einige Fragen:
1) Sollte mich der AG bei der GEK anmelden (wo ich ja bis 2002 gemeldet war) oder besser bei der AOK? Ich bin zwischenzeitlich mehrfach umgezogen, falls das beim Datenabgleich eine Rolle spielen könnte.
2) Wäre es ein Vorteil zur AOK zu gehen, etwa weil dadurch die zu befürchtenen Strafzuschläge evtl. geringer ausfallen / wegfallen würden?
3) Gibt es bekannte Unterschiede zw. GEK / AOK bei der Berechnung dieser Strafzuschläge?
4) Auf welcher Grundlage werden diese Strafzuschläge erhoben? Auf der Grundlage meiner Steuerbescheide (s.o.) oder nach den aus 411,00 EUR zu ermittelnden Krankenkassenbeitrag?
5) Da meine Selbstständigkeit ja weiterlaufen soll würde mich interessieren, ob es für die GKV einen Unterschied macht, ob in meinem Arbeitsvertrag 14 Std. oder 19 Std. wöchentliche Arbeitszeit angegeben sind?
6) Kann mir eine Schuld angelastet werden, woduch ich bei diesen Strafzuschlägen schlechter gestellt werde? Ich hätte gern eine KV abgeschlossen, konnte mir diese aber die letzten Jahre von etwa 700,00 EUR netto im Monat tatsächlich nicht leisten.
Ich habe zwar so ziemlich alle Beiträge hier gelesen, blicke aber bei dem ganzen Fachchinesisch nicht wirklich durch. Mal ist von 140,00 Strafbeitrag rückwirkend pro Monat die Rede, mal ab dem 6. Monat nur noch 1/6 des Beitrags, mal gibt jemand den Tipp man solle zuerst die Satzung der KV lesen was da im Detail drin steht wodurch sich der Strafbeitrag verhindern läßt, usw... Aber auf keinen Fall möchte ich als sog. Aufstockerin zum Amt gehen um dort nach Gelder zu fragen, dass ist mir zu peinlich und entspricht auch nicht meiner Einstellung.
Würde mich sehr freuen wenn die nette Forengemeinde auch eine Antwort auf meine Fragen fände...
Es grüßt Sabrina.
Das Thema gab es hier schon oft.
Als zuletzt gesetzlich Versicherte drohen Nachzahlungen ab der Zeit vom 01.04.2007 (Beginn der Versicherungspflicht) bis heute. Hinzu kommt die hauptberufliche Selbständigkeit,,was die Sache noch teurer macht.
Das bedeutet grundsätzlich einen Mindestbeitrag von ca. 280-300 EUR mtl. Hoch gerechnet auf die ca. 30 Monate kommt schnell ein Nachzahlungsbetrag von 8000-9000 EUR zustande!
1-3. Zuständig ist die letzte Kasse. Die AOK würde den Antrag wahrscheinlich an die GEK verweisen. Anhand der Sozialversicherungnummer ist trotz Umzugs eine eindeutige Identifizierung möglich. Versuchen kann man es natürlich dennoch, sich zunächst bei einer anderen Kasse anzumelden.
Unterschiede zwischen den Kassen können bestehen; etwa bei der Handhabung der Ermäßigungsregel nach § 186(11)SGB V. Außerdem können/müssten die Kassen noch sehr hohe Säumniszuschläge (60% pro Jahr!) fordern. Aber wie gesagt, eine Wahlmöglichkeit der Kasse besteht nach den Buchstaben des Gesetzes ohnehin nicht.
Die nachzuzahlenden Beiträge werden auf Basis der Steuerbescheide erhoben, mindestens sind als hauptberuflich Selbständige aber ca. 280 EUR mtl. fällig, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen.
Für die Beitragseinstufung in der Zukunft ist entscheidend, ob weiterhin eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt - dann gelten die o.g. Mindestbeiträge weiter - oder ob die abhängige Beschäftigung vom Zeiteinsatz und der wirtschaftlichen Bedeutung (Einkommen) her überwiegt. Als hauptberuflicher Arbeitnehmer sind beim Gehalt von 411 EUR nur sehr geringe Beiträge zu zahlen, die der Arbeitgeber automatisch an die Krankenkasse/Gesundheitsfonds abführt. Die Entscheidung, ob weiterhin eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt oder aber die abhängige Beschäftigung überwiegt, trifft die Kasse.
Noch zur Klarstellung: In der GKV gibt es nur Beitragsnachzahlungen und ggf. hohe Säumniszuschläge. Der Mindestbeitrag von jemanden, der z.B. nicht erwerbstätig ist, sind die besagten 140 EUR. Für hauptberuflich Selbständige liegt der Mindestbeitrag aber bei ca. 300 EUR mtl., in Ausnahmefällen und nur auf Antrag und nur für die Zukunft ist eine Ermäßigung auf 200 EUR möglich.
In der PKV dagegen gibt es keine Beitragsnachzahlungen, sondern einen einmaligen Strafzuschlag in Höhe eines Monatsbeitrags für jeden nicht versicherten Monat von Februar-Mai 2009. Ab dem sechsten nicht versicherten Monat (ab Juni 2009) ist nur 1/6 eines Monatsbeitrages fällig.
Angesichts der drohenden hohen GKV-Nachzahlungen kann man z.B. darüber nachdenken, einen PKV-Vertrag abzuschließen (wenn denn eine PKV zur Aufnahme bereit ist - eine ärztliche Untersuchung ist für eine Aufnahme sicherlich nötig) und mit guten Chancen darauf hoffen, dass Gras über die möglichen GKV-Nachforderungen wächst - bzw. diese sind nach vier Jahren verjährt.
Als zuletzt gesetzlich Versicherte drohen Nachzahlungen ab der Zeit vom 01.04.2007 (Beginn der Versicherungspflicht) bis heute. Hinzu kommt die hauptberufliche Selbständigkeit,,was die Sache noch teurer macht.
Das bedeutet grundsätzlich einen Mindestbeitrag von ca. 280-300 EUR mtl. Hoch gerechnet auf die ca. 30 Monate kommt schnell ein Nachzahlungsbetrag von 8000-9000 EUR zustande!
1-3. Zuständig ist die letzte Kasse. Die AOK würde den Antrag wahrscheinlich an die GEK verweisen. Anhand der Sozialversicherungnummer ist trotz Umzugs eine eindeutige Identifizierung möglich. Versuchen kann man es natürlich dennoch, sich zunächst bei einer anderen Kasse anzumelden.
Unterschiede zwischen den Kassen können bestehen; etwa bei der Handhabung der Ermäßigungsregel nach § 186(11)SGB V. Außerdem können/müssten die Kassen noch sehr hohe Säumniszuschläge (60% pro Jahr!) fordern. Aber wie gesagt, eine Wahlmöglichkeit der Kasse besteht nach den Buchstaben des Gesetzes ohnehin nicht.
Die nachzuzahlenden Beiträge werden auf Basis der Steuerbescheide erhoben, mindestens sind als hauptberuflich Selbständige aber ca. 280 EUR mtl. fällig, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen.
Für die Beitragseinstufung in der Zukunft ist entscheidend, ob weiterhin eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt - dann gelten die o.g. Mindestbeiträge weiter - oder ob die abhängige Beschäftigung vom Zeiteinsatz und der wirtschaftlichen Bedeutung (Einkommen) her überwiegt. Als hauptberuflicher Arbeitnehmer sind beim Gehalt von 411 EUR nur sehr geringe Beiträge zu zahlen, die der Arbeitgeber automatisch an die Krankenkasse/Gesundheitsfonds abführt. Die Entscheidung, ob weiterhin eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt oder aber die abhängige Beschäftigung überwiegt, trifft die Kasse.
Noch zur Klarstellung: In der GKV gibt es nur Beitragsnachzahlungen und ggf. hohe Säumniszuschläge. Der Mindestbeitrag von jemanden, der z.B. nicht erwerbstätig ist, sind die besagten 140 EUR. Für hauptberuflich Selbständige liegt der Mindestbeitrag aber bei ca. 300 EUR mtl., in Ausnahmefällen und nur auf Antrag und nur für die Zukunft ist eine Ermäßigung auf 200 EUR möglich.
In der PKV dagegen gibt es keine Beitragsnachzahlungen, sondern einen einmaligen Strafzuschlag in Höhe eines Monatsbeitrags für jeden nicht versicherten Monat von Februar-Mai 2009. Ab dem sechsten nicht versicherten Monat (ab Juni 2009) ist nur 1/6 eines Monatsbeitrages fällig.
Angesichts der drohenden hohen GKV-Nachzahlungen kann man z.B. darüber nachdenken, einen PKV-Vertrag abzuschließen (wenn denn eine PKV zur Aufnahme bereit ist - eine ärztliche Untersuchung ist für eine Aufnahme sicherlich nötig) und mit guten Chancen darauf hoffen, dass Gras über die möglichen GKV-Nachforderungen wächst - bzw. diese sind nach vier Jahren verjährt.
Vielen lieben Dank für die sehr ausführliche Antwort!
Nun blicke ich zwar etwas besser durch, die Aussicht auf eine Nachzahlung bei der GKV von bis zu 9000,00 EUR ist für mich nicht nachvollziehbar. Das ist eine unvorstellbare Summe für mich - soviel Geld habe ich noch nie im Leben auf einmal gehabt!
Auf den Schreck werde ich mir jetzt wohl eine Flasche Roten öffnen müssen, um das zu verarbeiten...
Sabrina
Nun blicke ich zwar etwas besser durch, die Aussicht auf eine Nachzahlung bei der GKV von bis zu 9000,00 EUR ist für mich nicht nachvollziehbar. Das ist eine unvorstellbare Summe für mich - soviel Geld habe ich noch nie im Leben auf einmal gehabt!
Auf den Schreck werde ich mir jetzt wohl eine Flasche Roten öffnen müssen, um das zu verarbeiten...

Sabrina
-
- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
@Rossi: Danke für den Tipp. Sind denn da Erfolgsaussichten für mich drin?
Schließlich hatte hier mal jemand gepostet (Flat Eric):
Wenn ich mir also die KV aufgrund von Geldmangel nicht leisten konnte, ist dies offensichtlich KEIN Grund, um mir diese Strafzuschläge zu erlassen, weil: Ich hätte ja zum Amt gehen können?!? Dies ist m.E. menschenunwürdig, ja wollen die einen denn mit Gewalt zum Amt treiben?
Zum Amt möchte ich nicht hin. Ich möchte selbst entscheiden wie ich leben möchte und wo ich mich zukünftig versichern möchte und für mein Leben selbst aufkommen, so gut es geht. Aber Sozialamt / Jobcenter etc. ist absolut keine Alternative für mich!
Mein bisheriges Fazit: Bei den Aussichten bis zu 9000,00 EUR nachzahlen zu müssen, brauche ich den in Aussicht stehenden 411-EUR-Job eigentlich nicht mehr annehmen, da dadurch ja erst der Verwaltungsakt gegen mich in Gang kommt und ich das Geld ohnehin nicht aufbringen kann. Ich bin nichtmal in der Lage monatlich 50,00 EUR anzusparen.
Wenn ich das richtig verstehe kann mich die GKV nicht zwingen, dass ich mich bei denen versichere, da ich als Selbstständige ja auch zur PKV gehen könnte. Und die PKV kann mich nicht zur Mitgliedschaft zwingen, da ich mein Gewerbe jederzeit abmelden könnte.
Hiernach sehe ich für mich folgende Möglichkeiten:
1) Ich sitze das die nächsten Jahre noch mit meiner Selbstständigkeit und ohne KV aus. Sollte ich dann einen Job annehmen (und mich wieder bei der GEK versichern) melde ich das Gewerbe vorher ab. Ich hoffe einfach, dass dann diese Strafzuschläge verjährt sind, bzw. wir in D ohnehin eine Neuregelung haben werden.
2) Ich rufe bei der GEK an und erkundige mich nach zu zahlenden Strafzuschlägen und wie das bei der GEK genau gehandhabt wird. Parallel rufe ich bei der AOK an und frage auch dort nach.
3) Ich versuche zunächst bei der PKV unterzukommen und hoffe dort auf einen preisgünstigen Beitrag, z.B. Mindestabsicherung mit hoher SB. Später gebe ich mein Gewerbe auf und begebe mich auf Jobsuche, um wieder bei der GEK gesetzlich versichert sein zu können, ohne aber deren Strafzuschläge zahlen zu müssen.
Ein weitere Frage: Mein Zahnstatus ist leider schlecht, was sich bei einer zahnärztlichen Bescheinigung entspr. negativ auswirken würde.
Gibt es eine PKV die auf die Bescheinigung vom Zahnarzt verzichtet, bzw. ist es bei der PKV möglich eine Selbstbeteiligung von z.B. 5000,00 EUR zu vereinbaren, damit ich einen möglichst geringen Monatsbeitrag erhalte?
Gruß,
Sabrina.
Schließlich hatte hier mal jemand gepostet (Flat Eric):
...zum § 186 SGBV hatte das BVA mal Stellung genommen. Nach deren Auffassung stellt die Unkenntnis der Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 13 keinen nicht vom Versicherten zu vertretenen Grund dar. Sprich: Unkenntnis schützt vor "Schaden" nicht. Auch wer kein Geld hat, kann sich krankenversichern. Im Zweifelsfall mal beim Sozialamt nachfragen.
Wenn ich mir also die KV aufgrund von Geldmangel nicht leisten konnte, ist dies offensichtlich KEIN Grund, um mir diese Strafzuschläge zu erlassen, weil: Ich hätte ja zum Amt gehen können?!? Dies ist m.E. menschenunwürdig, ja wollen die einen denn mit Gewalt zum Amt treiben?
Zum Amt möchte ich nicht hin. Ich möchte selbst entscheiden wie ich leben möchte und wo ich mich zukünftig versichern möchte und für mein Leben selbst aufkommen, so gut es geht. Aber Sozialamt / Jobcenter etc. ist absolut keine Alternative für mich!
Mein bisheriges Fazit: Bei den Aussichten bis zu 9000,00 EUR nachzahlen zu müssen, brauche ich den in Aussicht stehenden 411-EUR-Job eigentlich nicht mehr annehmen, da dadurch ja erst der Verwaltungsakt gegen mich in Gang kommt und ich das Geld ohnehin nicht aufbringen kann. Ich bin nichtmal in der Lage monatlich 50,00 EUR anzusparen.
Wenn ich das richtig verstehe kann mich die GKV nicht zwingen, dass ich mich bei denen versichere, da ich als Selbstständige ja auch zur PKV gehen könnte. Und die PKV kann mich nicht zur Mitgliedschaft zwingen, da ich mein Gewerbe jederzeit abmelden könnte.
Hiernach sehe ich für mich folgende Möglichkeiten:
1) Ich sitze das die nächsten Jahre noch mit meiner Selbstständigkeit und ohne KV aus. Sollte ich dann einen Job annehmen (und mich wieder bei der GEK versichern) melde ich das Gewerbe vorher ab. Ich hoffe einfach, dass dann diese Strafzuschläge verjährt sind, bzw. wir in D ohnehin eine Neuregelung haben werden.
2) Ich rufe bei der GEK an und erkundige mich nach zu zahlenden Strafzuschlägen und wie das bei der GEK genau gehandhabt wird. Parallel rufe ich bei der AOK an und frage auch dort nach.
3) Ich versuche zunächst bei der PKV unterzukommen und hoffe dort auf einen preisgünstigen Beitrag, z.B. Mindestabsicherung mit hoher SB. Später gebe ich mein Gewerbe auf und begebe mich auf Jobsuche, um wieder bei der GEK gesetzlich versichert sein zu können, ohne aber deren Strafzuschläge zahlen zu müssen.
Ein weitere Frage: Mein Zahnstatus ist leider schlecht, was sich bei einer zahnärztlichen Bescheinigung entspr. negativ auswirken würde.
Gibt es eine PKV die auf die Bescheinigung vom Zahnarzt verzichtet, bzw. ist es bei der PKV möglich eine Selbstbeteiligung von z.B. 5000,00 EUR zu vereinbaren, damit ich einen möglichst geringen Monatsbeitrag erhalte?
Gruß,
Sabrina.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Zugegeben, die Vorgehensweise ist wirklich nicht der Hit.
Mache ich aber nur, um diese Strafbeiträge möglichst zu verringern bzw. zu vermeiden. Im Ernst: Diese würden mir finanziell das Genick brechen, womit dem Gesetzgeber ja nicht geholfen wäre.
Insofern habe ich einige Mühe das Gesetz zu verstehen. Aber es ist so wie es ist, ob es nun gefällt od. nicht.
Irgendwo habe ich auf meiner Recherche gelesen, dass jemand in ähnlicher Situation der Meinung war, dass bereits EIN Monat bei einer PKV (vermutlich im Basistarif) die Straf-Nachforderung der GKV auflöst, da diese dann im Monat vor PKV-Antragstellung endet. Vermutlich blieben zunächst noch die PKV-Strafzuschläge mit der 1/6-Rechnung, wäre aber wohl in der Summe erheblich weniger als die GKV-Nachforderungen und somit das kleinere Übel.
Die Alternative, die Sache einfach auszusitzen, gefällt mir nicht wirklich.
Ich würde mich über jede weitere Hilfestellung sehr freuen und werden in der weiteren Abfolge berichten, was dabei herausgekommen ist.
Gruß an die Forengemeinde,
Sabrina.
Mache ich aber nur, um diese Strafbeiträge möglichst zu verringern bzw. zu vermeiden. Im Ernst: Diese würden mir finanziell das Genick brechen, womit dem Gesetzgeber ja nicht geholfen wäre.
Insofern habe ich einige Mühe das Gesetz zu verstehen. Aber es ist so wie es ist, ob es nun gefällt od. nicht.
Irgendwo habe ich auf meiner Recherche gelesen, dass jemand in ähnlicher Situation der Meinung war, dass bereits EIN Monat bei einer PKV (vermutlich im Basistarif) die Straf-Nachforderung der GKV auflöst, da diese dann im Monat vor PKV-Antragstellung endet. Vermutlich blieben zunächst noch die PKV-Strafzuschläge mit der 1/6-Rechnung, wäre aber wohl in der Summe erheblich weniger als die GKV-Nachforderungen und somit das kleinere Übel.
Die Alternative, die Sache einfach auszusitzen, gefällt mir nicht wirklich.
Ich würde mich über jede weitere Hilfestellung sehr freuen und werden in der weiteren Abfolge berichten, was dabei herausgekommen ist.
Gruß an die Forengemeinde,
Sabrina.
Kurz zur Versicherungspflicht: Diese entsteht in der GKV kraft Gesetzes (egal ob es dem (Zwangs-)Versicherten und der Kasse gefällt oder nicht), solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Vertrag mit einer PKV kommt dagegen erst mit Unterschrift unter den Vertrag zustande.
Zu 1: Aussitzen:
Die Beiträge laufen zunächst immer weiter auf - bis auf ca. 15000 EUR (ohne Säumniszuschläge). Die Verjährung tritt am 31.12.2011 für die Beiträge 2007 ein, am 31.12.2012 für die Beiträge 2008 usw.
Solange die Kasse nichts von der Versicherungspflicht weiss, gibt es allerdings auch keine Forderungen.
Gesetzesänderungen, die nachzuzahlende Beiträge begrenzen, sind wahrscheinlich. Wann sie kommen und wie sie aussehen, kann zur Zeit noch niemand sagen.
Zu 2.
Wenn die AOK den Status "zuletzt gesetzlich versichert" feststellt, muss sie den Aufnahmeantrag an die GEK verweisen, die dann über die Nachzahlungen entscheidet. Mit einem Antrag nach § 186(11) SGB V und viel Glück belässt es die GEK bei der Anwartschaftsprämie von 40 EUR pro Monat - das summiert sich dann auf nur noch 1200 EUR Nachzahlung. In der Regel werden Ermäßigungsanträge nach 186(11) SGB V aber abgelehnt.
Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Forderungen der Kasse tatsächlich beglichen werden. Kann der bislang "Nichtversicherte" nicht zahlen (was eher die Regel als die Ausnahme ist), schickt die Kasse den Gerichtsvollzieher. Ist nichts zu holen, muss die Kasse die Forderungen ausbuchen. Die Kreditwürdigkeit ist bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung allerdings erstmal ruiniert.
Eine andere Strategie (ohne Garantie auf Erfolg) ist, bei der Jobaufnahme und der sicherlich kommenden Frage nach der Vorversicherung der Kasse gegenüber jede Mitwirkung zu verweigern. Die Kasse ist beweispflichtig, dass zuletzt eine gesetzliche Versicherung bestand, um die rückwirkende Versicherungspflicht feststellen zu können. Der Beweis ist ohne Mitwirkung des Versicherten kaum zu erbringen.
Zu 3: PKV
Der genannte Basistarif ist keine Alternative. Zum einen besteht als zuletzt gesetzlich Versicherte keine Zugangsberechtigung. Zum anderen ist der Tarif extrem teuer (600-700 EUR mtl.), was auch den Strafzuschlag in die Höhe treiben würde (über 3000 EUR).
Realistische Möglichkeit sind Normaltarife mit Grundschutz und hoher Selbstbeteiligung - Beiträge ab 200 EUR aufwärts sind möglich; der drohende Strafzuschlag läge bei der Beitragshöhe "nur" noch bei 1000 EUR.
Zur Erfüllung der Versicherungspflicht muss Zahnbehandlung nicht versichert werden. Dennoch sind Tarife ohne Leistungen in diesem Punkt selten, entsprechend wahrscheinlich ist, dass der Zahnstatus bei der Aufnahme (ggf. nur mit Risikozuschlag) eine Rolle spielt.
Ein Vertrag mit einer PKV kommt dagegen erst mit Unterschrift unter den Vertrag zustande.
Zu 1: Aussitzen:
Die Beiträge laufen zunächst immer weiter auf - bis auf ca. 15000 EUR (ohne Säumniszuschläge). Die Verjährung tritt am 31.12.2011 für die Beiträge 2007 ein, am 31.12.2012 für die Beiträge 2008 usw.
Solange die Kasse nichts von der Versicherungspflicht weiss, gibt es allerdings auch keine Forderungen.
Gesetzesänderungen, die nachzuzahlende Beiträge begrenzen, sind wahrscheinlich. Wann sie kommen und wie sie aussehen, kann zur Zeit noch niemand sagen.
Zu 2.
Wenn die AOK den Status "zuletzt gesetzlich versichert" feststellt, muss sie den Aufnahmeantrag an die GEK verweisen, die dann über die Nachzahlungen entscheidet. Mit einem Antrag nach § 186(11) SGB V und viel Glück belässt es die GEK bei der Anwartschaftsprämie von 40 EUR pro Monat - das summiert sich dann auf nur noch 1200 EUR Nachzahlung. In der Regel werden Ermäßigungsanträge nach 186(11) SGB V aber abgelehnt.
Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Forderungen der Kasse tatsächlich beglichen werden. Kann der bislang "Nichtversicherte" nicht zahlen (was eher die Regel als die Ausnahme ist), schickt die Kasse den Gerichtsvollzieher. Ist nichts zu holen, muss die Kasse die Forderungen ausbuchen. Die Kreditwürdigkeit ist bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung allerdings erstmal ruiniert.
Eine andere Strategie (ohne Garantie auf Erfolg) ist, bei der Jobaufnahme und der sicherlich kommenden Frage nach der Vorversicherung der Kasse gegenüber jede Mitwirkung zu verweigern. Die Kasse ist beweispflichtig, dass zuletzt eine gesetzliche Versicherung bestand, um die rückwirkende Versicherungspflicht feststellen zu können. Der Beweis ist ohne Mitwirkung des Versicherten kaum zu erbringen.
Zu 3: PKV
Der genannte Basistarif ist keine Alternative. Zum einen besteht als zuletzt gesetzlich Versicherte keine Zugangsberechtigung. Zum anderen ist der Tarif extrem teuer (600-700 EUR mtl.), was auch den Strafzuschlag in die Höhe treiben würde (über 3000 EUR).
Realistische Möglichkeit sind Normaltarife mit Grundschutz und hoher Selbstbeteiligung - Beiträge ab 200 EUR aufwärts sind möglich; der drohende Strafzuschlag läge bei der Beitragshöhe "nur" noch bei 1000 EUR.
Zur Erfüllung der Versicherungspflicht muss Zahnbehandlung nicht versichert werden. Dennoch sind Tarife ohne Leistungen in diesem Punkt selten, entsprechend wahrscheinlich ist, dass der Zahnstatus bei der Aufnahme (ggf. nur mit Risikozuschlag) eine Rolle spielt.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Guten Morgen, wie schon geschrieben die einzigst Möglichkeit die noch bestände wäre für die Beitragsschulden ab dem 01.04.2007 bis jetzt also ein Zahlungsmoratorium mit der GEK zu vereinbaren, ggf, es git nämlich noch die Mitwirkungspflicht, und wenn wenn man der nicht nachkommt, kann es ggf. zu Strafzahlungen kommen.
Hallo Dipling, zunächst einmal danke für die Tipps.
Wenn ich das richtig sehe geht Aussitzen nicht, da die Verjährung immer die letzten vier Jahre betrifft.
Der "Basistarif" bei der PKV ist auch nicht empfehlenswert wg. hoher Nachzahlung.
Demnach wäre dieser Tipp eine Möglichkeit:
Das Problem dabei wäre ja, dass ich keine falschen Angaben machen darf, da ich mich sonst strafbar mache.
Wenn ich den Tipp richtig verstehe, melde ich mein Gewerbe ab, nehme den 411-EUR-Job an und teile dem AG mit, bei der AOK versichert sein zu wollen. Irgendwann fragt mich der AG (oder die AOK) wie das mit der Vorversicherung ist und wird sicher um eine Kündigungsbestätigung o.ä. von der Vorversicherung bitten. Ich sende daraufhin die amtliche Kopie meiner Gewerbeabmeldung ein mit dem Hinweis, nicht mehr selbstständig zu sein und sage der AOK (am besten in einem anschließenden Telefonat mit dem SB), dass ich zuletzt privat versichert war, mich aber aufgrund persönlicher Gründe nicht näher dazu äußern werde.
Somit müßte die AOK mich versichern (da Versicherungspflicht) und würde in die Akte den Vermerk machen, zuletzt "privat" versichert.
Ist das soweit richtig?
edit: Gibt es eigentlich in meinem Fall eine MINDESTMITGLIEDSCHAFT in einer PKV oder könnte ich auch bereits nach einem Monat das Gewerbe abmelden und die PKV wieder kündigen?
Gruß,
Sabrina.
Wenn ich das richtig sehe geht Aussitzen nicht, da die Verjährung immer die letzten vier Jahre betrifft.
Der "Basistarif" bei der PKV ist auch nicht empfehlenswert wg. hoher Nachzahlung.
Demnach wäre dieser Tipp eine Möglichkeit:
Eine andere Strategie (ohne Garantie auf Erfolg) ist, bei der Jobaufnahme und der sicherlich kommenden Frage nach der Vorversicherung der Kasse gegenüber jede Mitwirkung zu verweigern. Die Kasse ist beweispflichtig, dass zuletzt eine gesetzliche Versicherung bestand, um die rückwirkende Versicherungspflicht feststellen zu können. Der Beweis ist ohne Mitwirkung des Versicherten kaum zu erbringen.
Das Problem dabei wäre ja, dass ich keine falschen Angaben machen darf, da ich mich sonst strafbar mache.
Wenn ich den Tipp richtig verstehe, melde ich mein Gewerbe ab, nehme den 411-EUR-Job an und teile dem AG mit, bei der AOK versichert sein zu wollen. Irgendwann fragt mich der AG (oder die AOK) wie das mit der Vorversicherung ist und wird sicher um eine Kündigungsbestätigung o.ä. von der Vorversicherung bitten. Ich sende daraufhin die amtliche Kopie meiner Gewerbeabmeldung ein mit dem Hinweis, nicht mehr selbstständig zu sein und sage der AOK (am besten in einem anschließenden Telefonat mit dem SB), dass ich zuletzt privat versichert war, mich aber aufgrund persönlicher Gründe nicht näher dazu äußern werde.
Somit müßte die AOK mich versichern (da Versicherungspflicht) und würde in die Akte den Vermerk machen, zuletzt "privat" versichert.
Ist das soweit richtig?
edit: Gibt es eigentlich in meinem Fall eine MINDESTMITGLIEDSCHAFT in einer PKV oder könnte ich auch bereits nach einem Monat das Gewerbe abmelden und die PKV wieder kündigen?
Gruß,
Sabrina.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Praxis-Beispiel
Ende der Versicherungspflicht als bisher Nichtversicherter
Herr M. ist seit dem 1.4.2007 nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtiges Mitglied der GKV.
Er schließt zum 1.10.2008 eine private Krankenversicherung ab.
Seine Mitgliedschaft in der GKV endet am 30.9.2008.
(Eine Kündigung gegenüber der Krankenkasse ist zwar nicht erforderlich. Dennoch sollte die Krankenkasse informiert werden).
Ende der Versicherungspflicht als bisher Nichtversicherter
Herr M. ist seit dem 1.4.2007 nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtiges Mitglied der GKV.
Er schließt zum 1.10.2008 eine private Krankenversicherung ab.
Seine Mitgliedschaft in der GKV endet am 30.9.2008.
(Eine Kündigung gegenüber der Krankenkasse ist zwar nicht erforderlich. Dennoch sollte die Krankenkasse informiert werden).
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Sabrina99 hat geschrieben:Hallo Dipling, zunächst einmal danke für die Tipps.
Wenn ich das richtig sehe geht Aussitzen nicht, da die Verjährung immer die letzten vier Jahre betrifft.
Der "Basistarif" bei der PKV ist auch nicht empfehlenswert wg. hoher Nachzahlung.
Demnach wäre dieser Tipp eine Möglichkeit:Eine andere Strategie (ohne Garantie auf Erfolg) ist, bei der Jobaufnahme und der sicherlich kommenden Frage nach der Vorversicherung der Kasse gegenüber jede Mitwirkung zu verweigern. Die Kasse ist beweispflichtig, dass zuletzt eine gesetzliche Versicherung bestand, um die rückwirkende Versicherungspflicht feststellen zu können. Der Beweis ist ohne Mitwirkung des Versicherten kaum zu erbringen.
Das Problem dabei wäre ja, dass ich keine falschen Angaben machen darf, da ich mich sonst strafbar mache.
Wenn ich den Tipp richtig verstehe, melde ich mein Gewerbe ab, nehme den 411-EUR-Job an und teile dem AG mit, bei der AOK versichert sein zu wollen. Irgendwann fragt mich der AG (oder die AOK) wie das mit der Vorversicherung ist und wird sicher um eine Kündigungsbestätigung o.ä. von der Vorversicherung bitten. Ich sende daraufhin die amtliche Kopie meiner Gewerbeabmeldung ein mit dem Hinweis, nicht mehr selbstständig zu sein und sage der AOK (am besten in einem anschließenden Telefonat mit dem SB), dass ich zuletzt privat versichert war, mich aber aufgrund persönlicher Gründe nicht näher dazu äußern werde.
Somit müßte die AOK mich versichern (da Versicherungspflicht) und würde in die Akte den Vermerk machen, zuletzt "privat" versichert.
Ist das soweit richtig?
edit: Gibt es eigentlich in meinem Fall eine MINDESTMITGLIEDSCHAFT in einer PKV oder könnte ich auch bereits nach einem Monat das Gewerbe abmelden und die PKV wieder kündigen?
Gruß,
Sabrina.
Hallo,
sagen wir mal so - das kann gutgehen, muss aber nicht.
Die AOK kann es sich da ganz einfach machen - wenn Du die Frage nach
der Vorversicherung mit "privat" beantwortest werden sie einen Nachweis dafür haben wollen, wobei es nicht genügt das da steht bis wann du PKV versichert warst sondern von wann bis wann.
"Verweigerst Du" deine Mitwirkung muss Du dich nicht wundern wenn im Rahmen der gesetzgebung du rückwirkend zur Kasse gebeten wirst - da käme dann noch hinzu dass mit einer Ratenzahlung bzw. keine Forderung von Säumniszuschlägen es dann auch Essig wäre.
Gruß
Czauderna
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste