freiwillig GKV-versichert mit Wechselwillen und Kinderwunsch

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

wasnun
Beiträge: 1
Registriert: 15.11.2009, 18:25

freiwillig GKV-versichert mit Wechselwillen und Kinderwunsch

Beitragvon wasnun » 15.11.2009, 18:31

Hallo,
ich bin freiwillig GKV-versichert und überlege, in die PKV zu wechseln. Allerdings wollen mein Freund (selbstständig, in der PKV) und ich in nächster Zeit Kinder haben. Unsere Einkommen sind ungefähr gleich hoch, es wechselt fast jährlich, wer etwas mehr verdient.

Fragen: macht Wechsel dann überhaupt Sinn? Wie wird das Kind versichert? Wechselt es jeweils zu demjenigen, der mehr verdient?
Vielen Dank für Eure Tipps!

[/b]

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 15.11.2009, 19:51

Hallo,
bei einem Wechsel in die PKV speilt das keine Rolle mehr, die Kinder muessen dann ohnehin selbst versichert werden.
Wenn die Mutter in der GKV. bleribt und eine Heirat vorausegesetzt wird, dann ist tatsächlich das Einkommen entscheidend.
Solange das Einkommen des PKV-vbersicherten unter der Bemessungsgrenze in der GKV liegt haben die Kinder immer Familienhilfeanspruch bei der Mutter in der GKV.
Liegt das Einkommen dagegen über der Grenze müssen die Kinder selbst versichert werden es sei denn das Einkommen der GKV-versicherten Mutter ist höher als das des PKV-versicherten Vaters.
Gruß
Czauderna

ratte1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 471
Registriert: 03.03.2009, 20:42

Beitragvon ratte1 » 15.11.2009, 22:01

Czauderna hat geschrieben:bei einem Wechsel in die PKV speilt das keine Rolle mehr, die Kinder muessen dann ohnehin selbst versichert werden.
Gilt aber nur, wenn die Eltern heiraten, sonst ist eine kostenlose Familienversicherung für die Kinder in der GKV möglich.

MfG
ratte1

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.11.2009, 20:12

Öhm,

Solange das Einkommen des PKV-vbersicherten unter der Bemessungsgrenze in der GKV liegt haben die Kinder immer Familienhilfeanspruch bei der Mutter in der GKV.


Haut nicht ganz hin, die BBG beträgt 3.675,00 Euro; wir reden hier aber über die JAEG 4.050,00 Euro, oder?!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 16.11.2009, 20:55

ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:bei einem Wechsel in die PKV speilt das keine Rolle mehr, die Kinder muessen dann ohnehin selbst versichert werden.
Gilt aber nur, wenn die Eltern heiraten, sonst ist eine kostenlose Familienversicherung für die Kinder in der GKV möglich.

MfG
ratte1


Hallor Ratte1,
ich hatte doch geschrieben bei einem Wechsel in die PKV -
wenn die Mutter, ob verheiratet oder nicht in die PKV wechselt müssen auch die Kinder selbst versichert werden.
Gruß
Czauderna

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 16.11.2009, 20:57

Rossi hat geschrieben:Öhm,

Solange das Einkommen des PKV-vbersicherten unter der Bemessungsgrenze in der GKV liegt haben die Kinder immer Familienhilfeanspruch bei der Mutter in der GKV.


Haut nicht ganz hin, die BBG beträgt 3.675,00 Euro; wir reden hier aber über die JAEG 4.050,00 Euro, oder?!


Hi Rossi,
ja, war etwas missverständlich ausgedruckt - ich meinte aber das Gleiche wie Du.
Gruß
Guenter

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 16.11.2009, 21:22

Jooh Günter, dat habe icke manchmal auch!

Kommt davon, wenn man das Sozialversicherungsrecht so kompliziert und manchmal nicht mehr nachvollziehbar macht!!

ratte1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 471
Registriert: 03.03.2009, 20:42

Beitragvon ratte1 » 16.11.2009, 22:36

Czauderna hat geschrieben:
ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:bei einem Wechsel in die PKV speilt das keine Rolle mehr, die Kinder muessen dann ohnehin selbst versichert werden.
Gilt aber nur, wenn die Eltern heiraten, sonst ist eine kostenlose Familienversicherung für die Kinder in der GKV möglich.

MfG
ratte1


Hallor Ratte1,
ich hatte doch geschrieben bei einem Wechsel in die PKV -
wenn die Mutter, ob verheiratet oder nicht in die PKV wechselt müssen auch die Kinder selbst versichert werden.
Sorry, Deinen Beitrag hatte ich anders verstanden.

MfG
ratte1


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste