Selbstständig und seit 7 Jahren ohne KV, brauche Hilfe

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.11.2009, 16:17

Hallo,
bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt und zu einem Urteil muss der Fall abschliessend von der Kasse beschieden sein, d.h. folgender Ablauf muss vorausgegangen sein.
1. Bescheid über Einstufung und Beitragsforderung
2. Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides.
3. Anhörung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens
4. Aufrechterhaltung des Widerspruchs
5. Klagefähiger Bescheid seitens der Kasse nach Entscheid des Widerspruchsauschußes der Kasse.
Wie lief das bei dir ab ?
Gruß
Czauderna

Sabine
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Beitragvon Sabine » 18.11.2009, 16:59

Hallo Czauderna,

es lief so ab:

1. Bescheid über Einstufung und Beitragsforderung

Es waren zwei Bescheide, einer über die Einstufung als versicherungspflichtiges freiwilliges Mitglied mit hauptberuflicher Selbständigkeit und einer über die Beitragsforderung seit 1.4.07


2. Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides.

Ich habe form- und fristgerecht gegen beide Bescheide Widerspruch erhoben und diesen jeweils begründet


3. Anhörung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens

(-) mir wurde keine gesonderte Stellungnahmefrist eingeräumt, falls das gemeint ist


4. Aufrechterhaltung des Widerspruchs

(-) ? Meine Widersprüche wurden sogleich beschieden


5. Klagefähiger Bescheid seitens der Kasse nach Entscheid des Widerspruchsauschußes der Kasse.

Es ist ein Widerspruchsbescheid ergangen mit Aufrechterhaltung beider Bescheide.

Bezüglich des Beitragsbescheides über die Forderungen fehlt eine Begründung, warum mein Antrag nach § 240 Abs. 4 Satz 3-6 SGB V nicht berücksichtigt ist.


Ist da etwa etwas formell nicht ordnungsgemäß gelaufen?


Mein Ziel wäre: Die GKV erklärt sich einverstanden, dass ich für die Zeit ab 1.4.07 die Anwartschaftsbeträge zur Aufrechterhaltung einer KV (habe ich hier gelesen) oder wenigstens nur die herabgesetzten Beträge berechnet nach dem 60. Teil der mtl. Bezugsgröße zahlen muss und ohne Säumniszuschläge und in monatlichen finanzierbaren Raten.

Ich will ja zahlen. Was die GKV verlangt, kann ich aber schlicht nicht zahlen.

Ich danke Dir sehr für Deine Mühe.

Frdl. Grüße,
Sabine

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.11.2009, 17:05

Hallo,
von wann ist der Widerspruchsbescheid und sagt er aus, dass Du nun Klage dagegen erheben kannst.
Meiner Ansicht nach ist die fehlende Begründung für die Ablehnung deines Antrages nach § 240 Abs. 4 Satz 3-6 SGB V. ein Ansatzpunkt um die Sache nochmals aufzurollen.
Gruß
Czauderna

Sabine
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Beitragvon Sabine » 18.11.2009, 17:22

Hallo Czauderna,

Czauderna hat geschrieben:von wann ist der Widerspruchsbescheid und sagt er aus, dass Du nun Klage dagegen erheben kannst


Das genaue Datum des Widerspruchsbescheides möchte ich bitte nicht nennen.

Die Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid ist völlig ordnungsgemäß.



Czauderna hat geschrieben:Meiner Ansicht nach ist die fehlende Begründung für die Ablehnung deines Antrages nach § 240 Abs. 4 Satz 3-6 SGB V. ein Ansatzpunkt um die Sache nochmals aufzurollen


Ich habe das in meiner Klage schon erwähnt und werde in dem Gerichtsverfahren jetzt nochmals dazu vortragen.

Was meinst Du mit nochmals aufrollen?

Ich habe seit der Einleitung des Gerichtsverfahrens nicht mehr mit der GKV direkt korrespondiert. Soll ich den Antrag nach § 240 Abs. 4 Satz 3-6 SGB V dort direkt noch einmal stellen?


Vielen Dank und viele Grüße,
Sabine

Sabrina99

Beitragvon Sabrina99 » 18.11.2009, 18:40

@Sabine
Ich kann nur hoffen, dass Du aus dieser Sache mit der Horrornachzahlung irgendwie wieder herauskommst und drücke Dir schonmal aus der Ferne janz dolle die Daumen dafür!

Erneut zeigt sich wie lausig dieses Gesetz gemacht ist: BürgerInnen, die quasi am (finanziellen) Rand dieser Gesellschaft stehen und aktuell gerade noch so über die Runden kommen, denen tritt man (bildlich geschrieben) auch noch ins Kreuz und dreht ihnen den Arm auf den Rücken bis es kracht!
Und die Beteiligten und Profiteure dieser Gesetze schauen dabei zu und sagen: Oh, sorry, WIR können ja nicht dafür, WIR machen doch nur was da im Gesetz steht...

Ich komme zu der Überzeugung das wir Betroffenen uns zusammenschließen und einen Teil dieser unseligen Strafbeträge in einen fähigen Fachanwalt Verwaltungsrecht investieren sollten, der diese enteignungsgleichen Vorgänge vor dem obersten Gerichtshof prüfen lassen sollte. Das BVG hatte das Gesetz zur Pendlerpauschale doch auch wieder gekippt, daher sehe ich gewisse Erfolgsaussichten.

Einen echten Ratschlag kann ich Dir z.Zt. leider nicht geben, außer nicht den Überblick zu verlieren, alle Rechtsmittel auszuschöpfen und sämtliche Fristen zu beachten, damit Dir niemand Formfehler unterstellen kann.

...wünsche Dir Durchhaltevermögen und Nerven wie Stahlseile,
Sabrina.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.11.2009, 18:43

Hallo,
so das Gerichtsverfahren läuft bereits - na ja, da muss tatsächlich abgewartet werden was da rauskommt -
wünsche dir viel Glück dabei.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon Czauderna » 18.11.2009, 18:50

!
Und die Beteiligten und Profiteure dieser Gesetze schauen dabei zu und sagen: Oh, sorry, WIR können ja nicht dafür, WIR machen doch nur was da im Gesetz steht...



...wünsche Dir Durchhaltevermögen und Nerven wie Stahlseile,
Sabrina.[/quote]

Hallo,

allein wegen dieser Aussage macht es keinen Sinn hier weiter zu schreiben.

Deine Rechtsauffassung ist eben eine andere - das muss reichen.

Wie Du allerdings den Begriff "Profiteure" erklärst wäre schon interessant zu wissen.
Du scheinst eine seltsame Vorstellung davon zu haben wer davon profitiert bei einer Krankenkasse , der jemanden nach geltendem Recht Beiträge in Rechnung stellt. Da profitiert kein Mensch davon.
Wenn Du allerdings dein "Hintertürchen" findest, dann profitierst du ganz alleine davon.

Gruß

Czauderna

Sabine
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Beitragvon Sabine » 18.11.2009, 18:55

Hallo Sabrina99, hallo Czauderna,

herzlichen Dank für die guten Wünsche.

Ich kann sie sehr gut gebrauchen, denn es geht um meine Existenz bzw. um mein Leben.

Einen Fachanwalt für Sozialrecht bräuchte ich, Sabrina99, ich habe aber Angst vor weiteren Kosten, das alles übersteigt schon meine Kräfte. Die GKV hat sich Spezialisten für Krankenversicherungsrecht hinzugezogen, so läuft das.

Wenn das Gerichtsverfahren gut ausgeht, werde ich Euch informieren - versprochen.

Viele Grüße,
Sabine

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 18.11.2009, 19:38

sorry aber das hier geltende Recht ist fürn "edit" und ich kann den Unmut der Betroffenen schon nachvollziehen, auch wenn die Kassen nichts dafür können und das falsche Ventil sind, da stimm ich zu.

Es gibt abertausende, die weil sie arbeitslos waren, den Schritt in die Selbsständigkeit gewagt haben...lief das Geschäft schlecht und sie hatten keine Möglichkeit mehr gesehen die Beiträge der GKV zu zahlen, flogen sie halt raus ..dann erlässt der Gesetzgeber ein Gesetz was sie verplichtet sich zu versichern und Beiträge zu zahlen ab einem Tag X.
Die Höhe dieser Beiträge ist übrigens in etwa so hoch wie das der Abgeordneten die dies erlassen haben.

Nun mal eine Frage

Woher soll denn jetzt plötzlich das Geld kommen, das vorher auch schon nicht da war ???

Ein Aufsummieren der Beiträge plus Säumniszuschalg und Androhung einer Vollstreckung, ist ja alles rechtens...abers hilft ja ungemein um die säumigen Schuldner einzufangen ?!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 18.11.2009, 20:00

ehrlich gesagt, gar nicht gut da hätte irgendwie was anders regeln sollen lassen müssen, sofern kein Anspruch auf Hartz IV besteht ,bestand.

Sabrina99

Beitragvon Sabrina99 » 18.11.2009, 20:46

Sorry, Herr Czauderna, wenn Sie sich als GKV-Mitarbeiter auf den Schlips getreten fühlen. Es war nicht meine Absicht und ich habe hier niemanden persönlich angegriffen, kann also Ihre Aufregung in toto nicht nachvollziehen.

Dem gegenüber wissen Sie rein garnichts über mich, maßen sich hier gleichwohl ein Urteil zu meiner Person an. Selbstgefällig nach unten zu treten war schon immer einfacher, als sich konstruktiver Kritik zu stellen.

Wenn ich den Fall von Sabine mit dem von Sabrina vergleiche vermag ich schon zu differenzieren.
Die eine will die Zahlung vermeiden, die andere
hat schon eine saftige Summe zu berappen.

Erstaunlich, wie Sie uns einteilen und herabsetzen. Die gezeigte Befähigung differenzieren zu können ist einigermaßen bemerkenswert, ebenso wie Ihr Einfühlungsvermögen.

Du scheinst eine seltsame Vorstellung davon zu haben wer davon profitiert bei einer Krankenkasse , der jemanden nach geltendem Recht Beiträge in Rechnung stellt.

Einfach menschlich bleiben anstatt im Kadavergehorsam auf den Gesetzen rumzureiten - das wäre doch mal etwas, oder? Es ist einigermaßen bedauerlich wie hier die Würde eines Menschen und die Achtung von Betroffenen auf die plumpe Einhaltung von Gesetzen reduziert wird.

nun als Krankenkassenmitarbeiter muss, kann und will ich nicht ander schreiben, aber hier scheint es doch um darum zu handeln dass die Politik der Auslöser solcher Fälle ist und nicht die Krankenkasse - so gesehen ziehe ich mir diesen Schuh nicht an - die Kassen sind verpflichtet dem Gesetze Folge zu leisten.

Bei Sabine ist es bereits existensbedrohend, dass hält aber einige hier nicht davon ab, weiter diese unseligen Gesetze zu unterstützen und zu verteidigen. Im Zweifel behauptet man einfach, die anderen sind Schuld, ich kann nichts dafür, ICH brauche mir den Schuh für deine zerstörte Existens nicht anziehen...

Aber belassen wir es dabei.

Sabrina99

Beitragvon Sabrina99 » 18.11.2009, 21:06

Einen Fachanwalt für Sozialrecht bräuchte ich, Sabrina99, ich habe aber Angst vor weiteren Kosten, das alles übersteigt schon meine Kräfte. Die GKV hat sich Spezialisten für Krankenversicherungsrecht hinzugezogen, so läuft das.

Da sieht man es mal wieder: Die GKV scheut keine Kosten die teuersten Anwälte hinzuzuziehen, gleich mehrere müßen es sein getreu dem Motto: Bestrafe eine und erziehe hunderte - da spielen auch Zehntausende EUR an Honoraren bei den "zum Sparen gezwungenen GKVen" plötzlich keine Rolle mehr...

Ist das nicht komisch? Wo uns hier doch von einigen klargemacht wird, "sind doch nur ein paar Gesetze die man mal durchlesen muß, war doch alles seit dem 1.4.2007 bekannt...". Und bei der Anwendung dieser Gesetze braucht die GKV plötzlich einen sündteuren Stab an Anwälten, da reichen die hauseigenen SB und Justiziare nicht mehr aus...

Wenn das Gerichtsverfahren gut ausgeht, werde ich Euch informieren - versprochen.

Bitte informiere uns doch in jedem Fall.

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 18.11.2009, 21:41

Sabrina99 hat geschrieben:
Ist das nicht komisch? Wo uns hier doch von einigen klargemacht wird, "sind doch nur ein paar Gesetze die man mal durchlesen muß, war doch alles seit dem 1.4.2007 bekannt...". Und bei der Anwendung dieser Gesetze braucht die GKV plötzlich einen sündteuren Stab an Anwälten, da reichen die hauseigenen SB und Justiziare nicht mehr aus...


Nun mal langsam, auch mal auf die andere Seite schauen

abgeshen von den hier geschilderten Härtefällen, droht doch den GKVen doch folgendes Szenario, sofern sie das nicht juristisch sauber klären :

Vermeintlich schlaue freiwillig in der GKV Versicherte bezahlen einfach mal nicht obwohl sie es könnten, haben aber vorsichtshalber für den Fall, dass sie in die Notaufnahme kommen, einen unterschriebenen Aufnahmeantrag ihrer Versicherung dabei.
Bevor sie diesen mit letzer Kraft ins Faxgerät schieben, tragen sie noch das aktuelle Datum ein.........Hallo, bin wieder da....

Wer zahlt denn dann ??

Sabrina99

Beitragvon Sabrina99 » 18.11.2009, 21:45

Bevor sie diesen mit letzer Kraft ins Faxgerät schieben, tragen sie noch das aktuelle Datum ein.........Hallo, bin wieder da....


Hast Du dafür eine Quellenangabe oder einen anderen Beweis Deiner Behauptung?

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 18.11.2009, 21:56

was soll ich denn da beweisen :D

die GKV ist doch per Gesetz dazu verpflichtet, ihre reuigen Schäfchen ( damit meine ich nicht Sie) wieder aufzunehmen.....wenn sie die Möglichkeit hätte auf Sie zu verzichten, würde sie es bestimmt gerne tun....


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