Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

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peterpan4
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Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Beitragvon peterpan4 » 31.12.2009, 18:59

Hi,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ein Freund von mir will nach 3 Jahren in den USA zurück nach Deutschland kommen. Vor seiner Auswanderung, war er ca. 8 Jahre für ein deutsches Unternehmen tätig und war in dieser Zeit privat versichert. Er ist jetzt 30 Jahre alt.
NAch seiner Rückkehr wird er ersteinmal arbeitslos sein.

So weit ich das bisher verstanden habe, muß ihn seine alte private KV ja wieder aufnehmen, Frage ist was ihn das kostet. Da er wie gesagt keinen Job haben wird, aber vermutlich nicht Hartz IV bekommt (hat noch ein paar Ersparnisse), wäre sein alter Beitrag sicher nicht bezahlbar.
Ich habe gelesen, dass der Basistarif (den er ja vermutlich bekommen würde?!?) bis zu 500€ kosten kann!?!? Wie soll das ein Arbeitslooser, ohne Hartz IV-Anspruch bezahlen? Gibt es denn auch die Möglichkeit in die gesetzliche Kasse zu wechseln?
Mein Bruder hat eine Firma und könnte meinen Freund mit einem Minijob (401€) anstellen. Dann müßte mein Bruder wohl pauschal 25% Sozialversicherungsbeiträge (inkl. KV) für meinen Freund abführen, was in diesem Fall aber nur rund 100€ wären.
Klingt ja so erstmal DEUTLICH günstiger, oder machen wir einen Denkfehler?

Vielleicht könnt ihr ja etwas Licht ins Dunkel bringen, wir verzweifeln langsam.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 01.01.2010, 15:31

Zuständig ist die PKV. Aber er hat die freie Auswahl, bei welchem PKV-Unternehmen er einen Vertrag abschließen will (muss also nicht die letzte PKV sein).

Möglich ist ein Normaltarif (dürfte bei gutem Gesundheitszustand recht günstig sein). Fraglich ist, inwieweit eine ausländische Vorversicherung anerkannt wird.
Aufnahmezwang besteht für die PKV aber nur im Basistarif. Der kostet mit Pflegeversicherung ca. 600-700 EUR mtl.!
Ein Wechsel in die GKV geht nur bei Versicherungspflicht, also etwa infolge Jobaufnahme oder mit Einschränkungen bei "Hartz4"-Bezug

Die günstige Alternative ist der selbst vorgeschlagene "Midijob" mit mindestens 401 EUR Gehalt (kein Minijob bis 400 EUR - der führt nicht zur Aufnahme in die GKV).
Der Arbeitgeber führt bei Midijobs den normalen Arbeitgeberanteil ab. Der Arbeitnehmeranteil ist stark ermäßigt. Dürfte für den Arbeitgeber unter dem Strich noch günstiger als ein Minijob sein.

peterpan4
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Beitragvon peterpan4 » 03.01.2010, 18:07

ja, genau das ist die Idee. Durch den 401€ Job würde er also in die GKV aufgenommen werden, obwohl er vor seienr Auswanderung privast versichert war. Die Kosten wären dann also nur ca. 100€ + 20€ die mein Freund von seinen 401 abführen muß.
Kann das noch jemand so bestätigen?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 03.01.2010, 19:19

hi Peter noch weniger :-)
da ja der AG die Hälfte zahlt.
Gruß

Dipling
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Beitragvon Dipling » 03.01.2010, 19:54

Bei 401 EUR Gehalt sehen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile etwa so aus:


Arbeitnehmer / Arbeitgeber
Anteil Rentenversicherung 21,88 € 39,91 €
Anteil Arbeitslosenversicherung 3,63 € 6,62 €
Anteil Pflegeversicherung 2,14 € 3,91 €
Anteil Krankenversicherung 16,49 € 30,08 €

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Beitragvon peterpan4 » 04.01.2010, 13:22

ok, danke für eure Antworten.

Es ist aber, unter genannten Bedingungen, definitiv möglich, dass mein Freund NICHT zurück in eine private KV (zum Basistarif) muss, sondern über diesen Weg in die gesetzliche kommt, mit genannten Kosten?

Mein Freund hat ziemlich große Angst, hierher zu kommen und dann 500€ KV zu zahlen, obwohl er keinen Job hat.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.01.2010, 22:50

wenn er keinen Job hat kann es teuer werden,
aber wir sprechen ja davon das es die Möglichkeit eines Anstellungsvertrages gibt mit 401 Euro.
Gruß

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Beitragvon peterpan4 » 05.01.2010, 07:54

also den 401€ Job bekommt er auf jeden Fall, geht wie gesagt, über die Firma meines Bruders.
In diesem Fall besteht also kein Problem und er zahlt nur diese Rund 100€ (inkl. dem, was mein Bruder, als Arbeitgeber abführen muß), richtig?

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Beitragvon Dipling » 05.01.2010, 09:53

Sozialabgaben insgesamt ca. 125 EUR, wie oben dargelegt.

Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht besteht, wenn er früher einmal von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt wurde und sich deshalb von der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer befreien ließ.

Ansonsten kann es noch Probleme geben, falls es sich aus Sicht der Kasse um ein Scheinarbeitsverhältnis handelt. Die Vermutung liegt bei einem 401-EUR-Job nahe, allerdings muss die Kasse diese auch beweisen können.


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