Lange Zeit unversichert -wie gehts nun weiter?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Krambambuli
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Lange Zeit unversichert -wie gehts nun weiter?

Beitragvon Krambambuli » 21.04.2007, 02:18

Hallo Allerseits!

Folgender, vielleicht etwas komplizierter Sachverhalt:

Ich bin männlich, 37 Jahre -bald 38- ledig und alleinstehend, keine Kinder.

Ich bin seit Juli 2003 selbstständig, war zuvor bei der Barmer als Arbeitnehmer pflichtversichert. Nach Verlust meiner Arbeitsplatzes hatte ich mich seinerzeit nach nur zwei Monaten Arbeitslosengeldbezug sowie ein paar Wochen bei einem anderen Arbeitgeber und Probezeitkündigung mit Internetdiensteleistungen selbstständig gemacht. Keine Ich-AG. Meine Bruttoeinkünfte lagen damals knapp unter 1000 Euro monatlich. Als ich mir damals ausrechnete, dass ich mir die Mindestbeitragssätze in der GKV sowie Beiträge für die PKV niemals würde leisten können, ohne dass Beitragsrückstände mit den bekannten Folgen enstehen, sah ich vom Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung von vornherein ab und war seither durchgehend unversichert. Insgesamt also etwa dreieinhalb Jahre. Auch wenn sich meine Einkünfte seither etwas verbessert haben, war mir der Weg zurück in die GKV nach einiger Zeit bekanntlich verwehrt.

Lediglich zu diesem Jahresbeginn versuchte ich mich als Vollzeit-Arbeitnehmer, leider hielt auch das nur ca. zwei Monate. In der Zeit war ich als Arbeitnehmer pflichtversichert bei der Technischen Krankenkasse.
Nach der Probezeitkündigung nahm ich Anfang März die selbstständige Tätigkeit wieder auf. Auch wenn ich die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit ursprünglich beabsichtigte, war eine Gewerbeabmeldung vorsorglich noch gar nicht erfolgt, für meine Auftraggeber hatten die Vertragsbeziehungen auch nur einstweilen geruht.

Meine Bruttoeinkünfte hatten sich in den Jahren der Selbstständigkeit zwar verbessert, dennoch sind sie weiterhin von Monat zu Monat sehr schwankend, erreichen aber regelmässig längst nicht den früheren Bemessungsbetrag für den Mindestbeitragssatz in der Freiwilligen Versicherung für Selbstständige.

Mein derzeitiger Versicherungsstatus bei der Technischen Krankenversicherung ist noch ungeklärt. Mein Kurzzeit-Arbeitgeber lässt auch in anderer Hinsicht die ordnungsgemässe Endabwicklung das Arbeitsverhältnissses schleifen, hat womöglich auch noch keine Abmeldung an die Krankenkasse eingereicht. Ich nehme an, dass sich die TK sonst von sich aus schon gemeldet hätte. Von meiner Krankenversicherungskarte habe ich bislang keinen Gebrauch gemacht. Ich gehe wohl besser davon aus, dass Ende Februar meine Mitgliedschaft in der Technischen Krankenkasse wieder weggefallen ist und dies noch rückwirkend festgestellt wird.

Die Frage ist nun, wie es insbesondere im Hinblick auf die Änderungen in der Gesundheitsreform weitergehen soll. So sehr mich die Möglichkeit, mir einen Krankenversicherungsschutz in jedem Falle sichern zu können, auch beruhigen mag ... meine Sorge ist, dass ich nunmehr zu unerschwinglichen, existenzgefährdenden KV-Beiträgen gewungen werde. Ca. 250 Euro monatlich zum Beispiel wären derzeit immer noch mehr, als ich wirtschaftlich verkraften könnte. Ich habe andere, momentan unabdingbare monatliche Belastungen.

Meine wichtigsten Fragen wären jetzt:

1. Falle ich überhaupt unter diejenigen, die sich ab April 2007 krankenversichern müssen? Oder bin ich einer derjenigen, die sowieso noch bis 2009 warten müssen? So richtig blicke ich diesbezüglich nicht durch.

2. Mit Beiträgen in welcher Höhe muss ich rechnen und kann ich die Beitragshöhe wesentlich durch Wahlmöglichkeiten beeinflussen, ggf. wie?

Ich hoffe, dass der Sachverhalt auch in meiner Darstellung nicht zu verworren rüberkommt.

Vielen Dank im voraus.

Stephan

fwilke
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Re: Lange Zeit unversichert -wie gehts nun weiter?

Beitragvon fwilke » 21.04.2007, 12:16

Hallo Allerseits!

Folgender, vielleicht etwas komplizierter Sachverhalt:

[...]

Mein derzeitiger Versicherungsstatus bei der Technischen Krankenversicherung ist noch ungeklärt. Mein Kurzzeit-Arbeitgeber lässt auch in anderer Hinsicht die ordnungsgemässe Endabwicklung das Arbeitsverhältnissses schleifen, hat womöglich auch noch keine Abmeldung an die Krankenkasse eingereicht. Ich nehme an, dass sich die TK sonst von sich aus schon gemeldet hätte. Von meiner Krankenversicherungskarte habe ich bislang keinen Gebrauch gemacht. Ich gehe wohl besser davon aus, dass Ende Februar meine Mitgliedschaft in der Technischen Krankenkasse wieder weggefallen ist und dies noch rückwirkend festgestellt wird.

Ja, das solltest Du tun! So lange Du keine Beiträge zahlst, solltest Du nicht davon ausgehen, versichert zu sein.

Die Frage ist nun, wie es insbesondere im Hinblick auf die Änderungen in der Gesundheitsreform weitergehen soll. So sehr mich die Möglichkeit, mir einen Krankenversicherungsschutz in jedem Falle sichern zu können, auch beruhigen mag

nicht sicher zu können - sicher müssen! Es ist nicht die Möglichkeit einer Versicherung für ehemalige GKV-Mitglieder ins Leben gerufen worden, sondern eine VersicherungsPFLICHT!! Du musst dich also zum 01.04. wieder bei der GKV versichern, so lautet das Gesetz.

... meine Sorge ist, dass ich nunmehr zu unerschwinglichen, existenzgefährdenden KV-Beiträgen gewungen werde. Ca. 250 Euro monatlich zum Beispiel wären derzeit immer noch mehr, als ich wirtschaftlich verkraften könnte. Ich habe andere, momentan unabdingbare monatliche Belastungen.

Dazu gleich mehr - es wird keine existenzgefährdenden Beiträge für Dich geben.

Meine wichtigsten Fragen wären jetzt:

1. Falle ich überhaupt unter diejenigen, die sich ab April 2007 krankenversichern müssen? Oder bin ich einer derjenigen, die sowieso noch bis 2009 warten müssen? So richtig blicke ich diesbezüglich nicht durch.

Du bist der GKV zuzuordnen, da Deine letzte Versicherung die GKV war. Du musst Dich also zum 01.04. versichern. Tust Du'S später, zahlst Du die Beiträge rückwirkend!

2. Mit Beiträgen in welcher Höhe muss ich rechnen und kann ich die Beitragshöhe wesentlich durch Wahlmöglichkeiten beeinflussen, ggf. wie?

Der Normalbeitrag für Selbständige lag bisher bei ca. 250€. Der monatliche Mindestbeitrag wurde schon zum 1. April 2007 auf rund 170 Euro abgesenkt.
Ob es Wahltarife in Deiner GKV gibt, weiß ich nicht - das solltest Du erfragen. Aber Vorsicht bei der Wahl spezieller Tarife: Du bindest Dich für 3 (drei!) Jahre an diese Wahl.

Nochmal: Geh zu deiner letzten GKV (TK?) und bitte um Wiederaufnahme zum 01.04.! Niemand wird durch den Versicherungsbeitrag überlastet. Dafür sorgt in der GKV der prozentuale Beitrag. 14% von 1.000€ sind eben weniger als 14% von 3.000€ - jeder zahlt relativ zum Einkommen. Für Bedürftige gibt es Zuschüsse aus dem SGB II- und Sozialhilfeträger.

So funktioniert das System, sei froh dass es so gekommen ist.

Eine Rückmeldung über den Erfolg würde mich freuen.

Frank Wilke

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Beitragvon Krambambuli » 22.04.2007, 06:13

Vielen Dank erst mal für die Antwort.

Na ja, auch 170 Euro werden mir als zusätzliche monatliche Belastung noch einiges an Kopfschmerzen bereiten. Aber dagegen kann ich mir ja in Zukunft wieder etwas verschreiben lassen. :roll:

Es kann in Einzelfällen sicherlich ein Unterschied bestehen, was man sich unter Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände noch leisten kann und was von öffentlich-rechtlichen Institutionen anhand nackter Einkommenszahlen als zumutbar erachtet wird.

Wenn ich mir andere Threats so anschaue, muss man wohl auch ziemlich aufpassen, dass man von der jeweiligen Kasse nicht überhöht veranlagt wird. Manche Sachbearbeiter kommen wohl selbst noch nicht so richtig mit der neuen Situation zurecht. Auch die Informationen auf den Homepages der Krankenkassen zur Lage ab dem 1. April 2007 sind größtenteils noch einigermassen dürftig.

Schließt die neue Krankenversicherungspflicht eigentlich auch gleichzeitig eine allgemeine Pflicht zur Pflegeversicherung mit ein, oder kann diese auf eigenen Wunsch ausgeklammert werden?

Liebe Grüße
Stephan

fwilke
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Beitragvon fwilke » 22.04.2007, 15:14

Hallo Stephan,

natürlich können auch 170€ schmerzhaft sein, keine Frage!!
Aber wie Du schon sagst: In der Regel wissen die Kunden (wenn ich die mal großzügig so nennen darf) mehr als die GKV-Mitarbeiter. Die dürfen auch gar nichts wissen, was nicht schon durch irgendwelche Durchführungsbestimmungen veröffentlicht wurde - das muss man denen zu Gute halten.

Pass auf jeden Fall auf, dass Du die 170€ kriegst!

Und zur letzten Frage: "Pflege folgt Kranken" heißt es so schön - Pflege gibt's gleich mit dazu, ohne geht's nicht.
Find ich übrigens auch nett, dass man für ein paar Euro im Monat ab sofort einen Anspruch auf bis zu 1800€ oder mehr hat, wenn man durch ein Unglück pflegebedürftig wird ;-)

Frank Wilke


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