Hallo,
ich bin seit Februar 2009 im Krankengeldbezug. Ich habe zum 13.06.09 eine ordentliche Kündigung bekommen. Da ich zu dem Zeitpunkt Krankengeld bezogen habe behielt das auch seine Gültigkeit und wurde weiter bezahlt. Nun bin ich seit 3 Wochen in einer Reha und beziehe Übergangsgeld. Die Klinik wird mich nun aller Wahrscheinlichkeit nach mit diversen massiven Einschränkungen wohl arbeitsfähig entlassen. Eventuell wird die Arbeitsfähigkeit beschränkt auf maximal 6 Stunden am Tag. Einen Rentenantrag habe ich vorliegen und werde ihn in Kürze einreichen.
Aber, und das ist das komplizierte, habe ich nach der Reha noch Anspruch auf Krankengeld weil ich für die Tätigkeit die ich bisher ausgeübt habe nicht mehr einsetzbar bin, oder muss ich zum Arbeitsamt weil ich ja durchaus für andere Tätigkeiten einsetzbar bin?
Desweiteren, ich bin wegen Depressionen Au geschrieben, kann eine Psychosomatik (sind ja keine Psychiater) entscheiden das ich arbeistsfähig bin?
Und noch eine Frage, es heisst, während einer Reha ruht der Anspruch auf Krankengeld, heisst das, dass ich unter den oben genannten Umständen sofort wieder eine Au vom Facharzt einreichen kann?
Ich finde das schon etwas schwierig. Vielleicht kann jemand eine kompetente Antwort geben
THX
nach Reha nur eingeschränkt arbeitsfähig Krankengeld?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
wenn Du aus der Reha arbeitsfähig entlassen wirst dann gibt es auch kein Krankengeld mehr, d.h. du solltest dich sofort beim Arbeitsamt melden. Eine neue Krankmeldung ab dem Folge-Tag der Reha-Entlassung bringt allenfalls den nachgehenden Leistungsanspruch für einen Monat, aber ob die Kasse diese Meldung so ohne weiteres akzeptiert wo doch die Reha-Klinik Arbeitsfähigkeit bescheinigt, das wage ich zu bezweifeln.
Natürlich könnte dein behandelnder Arzt auch eine Folgemeldung erstellen, also sich gegen die Reha-Klinik stellen, dazu muss er aber gewichtige medizinische Gründe angeben, denn die Kasse wird mit Sicherheit den MDK einschalten.
Gruß
Czauderna
wenn Du aus der Reha arbeitsfähig entlassen wirst dann gibt es auch kein Krankengeld mehr, d.h. du solltest dich sofort beim Arbeitsamt melden. Eine neue Krankmeldung ab dem Folge-Tag der Reha-Entlassung bringt allenfalls den nachgehenden Leistungsanspruch für einen Monat, aber ob die Kasse diese Meldung so ohne weiteres akzeptiert wo doch die Reha-Klinik Arbeitsfähigkeit bescheinigt, das wage ich zu bezweifeln.
Natürlich könnte dein behandelnder Arzt auch eine Folgemeldung erstellen, also sich gegen die Reha-Klinik stellen, dazu muss er aber gewichtige medizinische Gründe angeben, denn die Kasse wird mit Sicherheit den MDK einschalten.
Gruß
Czauderna
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste