Zahnarzt: Interimslösung + Zahnersatz = Eine Rechnung?

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KnickKnack
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Zahnarzt: Interimslösung + Zahnersatz = Eine Rechnung?

Beitragvon KnickKnack » 03.02.2010, 16:16

Hallole,

ich habe mal wieder eine Frage:

Zahnarztbehandlung ist in Arbeit.
Derzeit ist eine Interimslösung nötig, Heil- und Kostenplan wurde genehmigt, "Übergangsprothese" im Labor gefertigt.

Es wird noch eine zweite Interimslösung nötig sein, bevor der endgültige Zahnersatz (eine recht große Brücke) eingesetzt werden kann.

Heißt also, dass ich nochmal einen Heil- und Kostenplan für die zweite Interimsprothese und dann nochmal einen für den endgültigen Ersatz bekomme.

Werden diese Kosten von der 1. Interims, der 2. Interims und von der endgültigen Brücke von der KK eigentlich zusammengerechnet und dann als eine Rechnung genommen?
Schließlich handelt es sich bei allen Heil- und Kostenplänen um ein und dieselbe Behandlung.

Oder wird alles einzeln berechnet?

Da ich unter die gleitende Härtefallregelung falle wäre das für mich doch recht interessant.

LG

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.02.2010, 19:09

Hallo,
nein, das wird über verschiedene HKP`s beantragt und abgerechnet hat aber preislich keine Vor- oder Nachteile.
Gruß
Czauderna

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 03.02.2010, 21:57

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, das wird über verschiedene HKP`s beantragt und abgerechnet hat aber preislich keine Vor- oder Nachteile.
Doch, hätte es. Bei einem gleitenden Härtefall wäre es für den Versicherten wesentlich kostenegünstiger, wenn alles in einer Gesamtsumme abgerechnet würden.

Ob das überhaupt möglich ist, weiß ich nicht. Der Zahnarzt kann jedenfalls kein Interesse haben, da er sonst 1 Jahr oder länger auf sein Geld warten müsste.

MfG
ratte1

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 04.02.2010, 12:01

ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, das wird über verschiedene HKP`s beantragt und abgerechnet hat aber preislich keine Vor- oder Nachteile.
Doch, hätte es. Bei einem gleitenden Härtefall wäre es für den Versicherten wesentlich kostenegünstiger, wenn alles in einer Gesamtsumme abgerechnet würden.

Ob das überhaupt möglich ist, weiß ich nicht. Der Zahnarzt kann jedenfalls kein Interesse haben, da er sonst 1 Jahr oder länger auf sein Geld warten müsste.

MfG
ratte1


Hallo Ratte 1,

ich bin von einer Regelversorgung und gleichbleibendem Einkommen ausgegangen - habe wahrscheinlichj etwas verallgemeinert.
Duch hast da sicher mehr Praxis-Erfahrung - deshalb rate ich dem Fragenden mehr deiner Auffassung zu glauben !
Gruß
Czauderna

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Beitragvon KnickKnack » 06.02.2010, 16:07

Hallole,

eben, es geht um den gleitenden Härtefall.

Wenn alles einzeln angerechnet wird, dann kommt da einiges mehr an Kosten auf mich zu, als wenn alles in einer Summe abgerechnet wird.

Und bei meinem geringen Einkommen macht das einfach unheimlich viel aus!

Warum müßte der ZA dann ein Jahr oder länger auf sein Geld warten?

LG


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