Dipling hat geschrieben:
Das würde bedeuten, dass z.B. auch jeder Rentner über 55 Jahre, zumindest wenn er bereits länger als 2,5 Jahre die Rente bezieht, mit einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis doch noch von der PKV in die GKV zurück kann, sofern sich ein Arbeitgeber findet.
Für eine dauerhafte Weiterversicherung nach Ende des Jobs ist aus Sicht vieler Kassen eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten zu erfüllen.
Danke, Dipling, danke Rossi!
ich denke, das sind Antworten auf meiner eher rhetorisch gemeinten Frage.
Sorry, ich war in Eile und habe die Anrede vergessen.
Bin seit 1.8.07 in Rente, also ab 1.2.10 länger als 2,5 Jahre.
Dann kann ich mir einen Arbeitgeber suchen!?
Für eine dauerhafte Weiterversicherung nach Ende des Jobs ist aus Sicht vieler Kassen eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten zu erfüllen.
Heißt das, dass nach 12 Monaten SV-pflichtigen Beschäftigung die dauerhafte GKV Weiterversicherung möglich ist?
Moment mal, na klaro kommt die 70-jährige über eine Beschäftigung oberhalb von 400,00 Euro in die GKV. Ein Monat reicht aus.
Das klingt ja noch besser? Wenn ich es richtig verstehe?
LG, Luma