Reklamation Zahnersatz Gewährleistung

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Andrea1963
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Reklamation Zahnersatz Gewährleistung

Beitragvon Andrea1963 » 15.02.2010, 13:06

Reklamation Zahnersatz

Ich habe oben und unten Zahnersatz von Herrn B. erhalten.

Da es klapperte ging ich zu Frau K. und sie sah sich das an, ihre Worte in etwa so:
"Lassen Sie ein Gutachten erstellen und ich repariere die Zähne."

Erstes Gutachten machen lassen.

Ich musste wieder zu Herrn B., der wurde sehr schroff und wurde etwas laut mir und meinen Mann gegenüber, er erkenne das Gutachten nicht an, wenn dann müsste noch ein zweites Gutachten erstellt werden.

Mein Vertrauen zu Herrn B. ist mittlerweile bei 0.

Zweites Gutachten mit den gleichen Mängeln erstellt.

Ich schrieb die Krankenkasse an, dass ich schon bei den Gedanken an Herrn B. eine Panikattacke bekomme. Bin in Behandlung wegen einer Angstneurose.

Ich möchte einen anderen Zahnarzt der die Mängel behebt.

Die Krankenkasse meldete sich ca. 1 Monat überhaupt nicht, dann rief mein Mann an.

Es kam folgende Auskunft:

1. ich dürfte ich nur zu Herrn B. wegen der Gewährleistung
2. wenn ich nicht zu Herrn B. gehen würde, dann müsste ich in Zukunft alle Unterfütterungen und Reparaturen allein bezahlen

Ist das richtig so oder kann ich die Mängel auch durch einen anderen Zahnarzt beheben lassen und Herr B. kommt sozusagen finanziell für seine verursachten Mängel auf?

Wenn ich wechseln kann, welche Paragraphen kann ich anwenden bzw. wo steht dazu etwas?

Vielen Dank für die Hilfe.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 15.02.2010, 13:13

Auch wenn das Thema nichts mit Krankenversicherung zu tun hat, hier geht es schlicht und einfach um einen Sachmangeln, bei dem der Hersteller (also der Zahnarzt) das Recht der Nachbesserung hat. §634 Abs 1 i.v.m. §635 BGB lassen grüßen.

Sollte Ihnen dies nicht gefallen, rate ich zu anwaltlichen Beistand.

Andrea1963
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Beitragvon Andrea1963 » 15.02.2010, 13:31

Danke erstmal.

Wobei ich mir die Frage stelle, wieso mir dann Frau K. die Reparatur angeboten hat.

Problematisch wird das auch mit meinen Panikattacken. Ich habe solche Angst vor Herrn B, schon eine richtige Phobie.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 15.02.2010, 16:38

Hallo,
halten wir erst einmal fest was die Fragestellerin für eine Antwort haben will.
Reparatur oder neuen Zahnersatz von einem anderen Zahnarzt, für dessen Kosten die Kasse erneut einen Zuschuss leisten sollte.
Nun, grundsätzlich ist das möglich - der Ablauf muss bzw. sollte folgender sein:
1. Mängelrüge des PAtienten beimn Zahnarzt innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren - dem Zahnarzt muss die Gelegenheit gegeben werden eine Korrektur am ZE. vorzunehmen.
2. Wenn die Mängelrüge bzw. die Korrektur keinen Erfolg zeigt setzt sich der Versicherte mit der Krankenkasse in Verbindung und beschwert sich entsprechend. Die Krankenkasse veranlasst in solchen Fällen dann eine Begutachtung - der behandelnde Zahnarzt hat das Recht davon unterrichtet zu werden und ggf. auch bei der Begutachtungssitzung anwesend zu sein.
3. Wenn das Gutachten vorliegt kommt es eben auf das Ergebnis an - entweder stellt der Gutachter Mängel fest die der Behandler kostenlos beheben muss oder er bestätigt die fachlich richtige Eingliederung des Zahnersatzes.
4. Wenn nun die Versicherte kein Vertrauen mehr zum Behandler hat, dann stimmt die Kasse in der Regel einer Behandlung zu, wenn der Erstb ehandler sich gegenüber der Kasse bereit erklärt das Honorar an die Kasse zurückzuzahlen. Die Kasse zahlt dann erneut den Zuschuss für die Reparatur bzw. den neuen Zahnaersatz. Was den Versichertenanteil betrifft, so muesste dieser über den Zivilweg vom Patienten beim Erstbehandler zurückgefordert werden.
Gruß
Czauderna


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