Hallo,
ich bin bei der Allianz PKV im Tarif VS600/VSZ2 versichert und möchte in den Tarif AktiMed+ 90 (AMP-90) wechseln, hauptsächlich weil dadurch mein Beitrag deutlich sinkt.
Problem: ich bin chronisch krank und benötige pro Jahr 2.700 € an Medikamenten.
Die Allianz bietet mir an, den Tarifwechsel entweder mit Risikozuschlag von 40 € oder mit Leistungsausschluß durchzuführen.
An dem neuen Tarif ist eigentlich nur der geänderte Selbstbehalt von 10% mit Deckelung bei 500 € interessant. Leider bringt das für mich wenig - wenn keine weitere Erkrankung hinzukommt, würde ich statt 330 € Selbstbehalt aus dem VS600 nur 270 € (10 % von 2700 €) im AMP-90 bezahlen, was gerade mal im Monat 5 € Differenz ausmacht.
Mein zuständiger Versicherungsvertreter konnte mir die Unterschiede zwischen den beiden Tarifen leider nicht aufzeigen (traurig, traurig), so dass ich mich selber durch die Vertragsbedingungen arbeiten musste. Darin konnte ich im AMP-90 Verbesserung beim Heilpraktiker, alternativ-medizinischen Verfahren und der Pflegepauschale entdecken. Auf der Gegenseite gibt es Einschränkungen bei den Heilmitteln (zum Teil nur noch 80 %).
Insgesamt sehe ich in dem neuen Tarif keine wirklichen Verbesserungen, für die es sich für mich lohnt, einen Risikozuschlag zu zahlen. Ich tendiere zum Leistungsausschluß. Nachteilig wäre lediglich, dass der Selbstbehalt aus dem VS600 nicht in die Deckelung des AMP-90 eingeht. Im ungünstigsten Fall hätte ich also die 330 € Selbstbehalt aus dem VS600 und die 500 € Deckelung aus dem AMP-90; umgerechnet würde sich dadurch eine monatliche Mehrbelastung von 27,50 € ergeben, wenn Leistungen über eine Höhe von 5.000 € in Anspruch genommen werden müssen - das wäre immer noch günstiger als der Risikozuschlag, der im jedem Fall monatlich zu zahlen wäre und zudem auch noch der Beitragserhöhung unterliegt.
Nun zu meinen Fragen:
-) Was habe ich für Nachteile, wenn ich mich für einen Leistungsauschluß entscheide?
-) Oder gibt es im AktiMed+ 90 Verbesserungen, die mir nicht aufgefallen sind, und die einen Risikozuschlag rechtfertigen?
Gruß
nikwolf
P.S. Die Diskussion mit dem TSZ kenne ich bereits.
Tarifwechsel mit Leistungsausschluß
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wie wirkt sich das eigentlich generell auf den Beitrag aus?
Der Beitrag für einen Tarif ist ja mit allen Leistungen des Tarifs kalkuliert. Wenn man nun in einen Tarif wechselt und die Mehrleistungen zum alten Tarif ausschließt, müßte der neue Tarif dann nicht günstiger sein als für jemanden der dessen volle Leistungen erhält?
Der Beitrag für einen Tarif ist ja mit allen Leistungen des Tarifs kalkuliert. Wenn man nun in einen Tarif wechselt und die Mehrleistungen zum alten Tarif ausschließt, müßte der neue Tarif dann nicht günstiger sein als für jemanden der dessen volle Leistungen erhält?
-
- Postrank7
- Beiträge: 486
- Registriert: 15.03.2010, 12:40
- Kontaktdaten:
Hallo Herr Gutsch,
Ihre Antwort mag die Sicht der Versicherer sein, beinhaltet m.E. aber einen ungerechten Sachverhalt.
Ich möchte das einmal an einem rein fiktiven Beispiel deutlich machen:
Kunde A hat einen Tarif A bei Versicherer A mit mittleren Leistung (Chefarzt, Zweibettzimmer, Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 80 %).
Er zahlt z.B. 500 EUR im Monat, der Tarif steigt plötzlich auf 600 EUR und er will (oder gar muß) in einen günstigeren Tarif wechseln.
Der Versicherer A hat natürlich erkannt, das sich mit 600 EUR im Monat kein Staat machen läßt, gerade im Neugeschäft, und bietet einen neuen Tarif A2 an. Dieser ist wie Tarif A, aber mit Hausarztprinzip und ohne Chefarztbehandlung und kostet 400 EUR im Monat. Es gibt keine Mehrleistungen, also kann Kunde A problemlos ohne Gesundheitsprüfung wechseln.
Kunde B hat einen Tarif B mit genau denselben Konditionen wie Tarif A bei Kunde A. Aber halt bei Versicherer B.
Der erhöht ebenfalls von 500 auf 600 EUR. Auch er bietet eine Alternative B2: Auch mit Primärarztprinzip, auch ohne Chefarztbehandlung, aber er bietet als Schmankerl im neuen Tarif 90 % Kostenerstattung für Zahnersatz und außerdem Einbettzimmer. Dieser Tarif kostet 500 EUR.
Kunde B hat schlechte Zähne und hatte auch schon einen Klinikaufenthalt (Kunde A auch, nur ist es da irrelevant), scheut die Risikoprüfung und wechselt in Tarif B2 unter Ausschluß der Mehrleistungen um die Gesundheitsprüfung zu umgehen.
Er erhält also genau die selben Leistungen wie Kunde A, hat auch genau denselben Gesundheitszustand, zahlt aber 100 EUR monatlich mehr für Leistungen, die ausgeschlossen wurden.
Ich hoffe dieses Beispiel macht die Problematik und Ungerechtigkeit deutlich!
Ihre Antwort mag die Sicht der Versicherer sein, beinhaltet m.E. aber einen ungerechten Sachverhalt.
Ich möchte das einmal an einem rein fiktiven Beispiel deutlich machen:
Kunde A hat einen Tarif A bei Versicherer A mit mittleren Leistung (Chefarzt, Zweibettzimmer, Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 80 %).
Er zahlt z.B. 500 EUR im Monat, der Tarif steigt plötzlich auf 600 EUR und er will (oder gar muß) in einen günstigeren Tarif wechseln.
Der Versicherer A hat natürlich erkannt, das sich mit 600 EUR im Monat kein Staat machen läßt, gerade im Neugeschäft, und bietet einen neuen Tarif A2 an. Dieser ist wie Tarif A, aber mit Hausarztprinzip und ohne Chefarztbehandlung und kostet 400 EUR im Monat. Es gibt keine Mehrleistungen, also kann Kunde A problemlos ohne Gesundheitsprüfung wechseln.
Kunde B hat einen Tarif B mit genau denselben Konditionen wie Tarif A bei Kunde A. Aber halt bei Versicherer B.
Der erhöht ebenfalls von 500 auf 600 EUR. Auch er bietet eine Alternative B2: Auch mit Primärarztprinzip, auch ohne Chefarztbehandlung, aber er bietet als Schmankerl im neuen Tarif 90 % Kostenerstattung für Zahnersatz und außerdem Einbettzimmer. Dieser Tarif kostet 500 EUR.
Kunde B hat schlechte Zähne und hatte auch schon einen Klinikaufenthalt (Kunde A auch, nur ist es da irrelevant), scheut die Risikoprüfung und wechselt in Tarif B2 unter Ausschluß der Mehrleistungen um die Gesundheitsprüfung zu umgehen.
Er erhält also genau die selben Leistungen wie Kunde A, hat auch genau denselben Gesundheitszustand, zahlt aber 100 EUR monatlich mehr für Leistungen, die ausgeschlossen wurden.
Ich hoffe dieses Beispiel macht die Problematik und Ungerechtigkeit deutlich!
-
- Postrank7
- Beiträge: 486
- Registriert: 15.03.2010, 12:40
- Kontaktdaten:
Hallo PKVLaie,
ich schildere nicht "aus Sicht des Versicherers" sondern beschreibe Fakten. Die Frage der Gerechtigkeit ist hier vielleicht interessant, aber sinnlos.
(Kleines Bonmot am Rande - Wie sagte ein Richter so treffend auf den Wunsch des Klägers nach "Gerechtigkeit": "Sie bekommen hier keine Gerechtigkeit - Sie bekommen ein Urteil.")
Zu Ihrem fiktiven Fall: Gleiche Grundvoraussetzungen unterstellt würde Ihr Tarif A2 eine höhere Beitragssteigerung haben müssen. Die gleichen Voraussetzungen gibt es aber nicht.
Was sagt uns das? Ändern wird Ihr fiktiver Kunde die Preise von A2 und B2 nicht. Ihm bleibt einzig die Entscheidung zwischen den angebotenen Varianten, oder - wenn möglich - Wechsel zu Anbieter C.
Freundliche Grüße
Roland Gutsch
P.S.: Hat nichts mit dem Thema zu tun, ist mir aber ein wichtiges Anliegen, weil Kardinal-Irrtum bei PKV-Interessenten / -versicherten:
Ihre Kurzbeschreibung
Die Kosten der Krankenversicherung sind nicht (nur) die aktuell zu zahlenden Beiträge
sondern (vor allem) die Summe der nicht versicherten Leistungen der Zukunft. Prüfen Sie das "Kleingedruckte"!
ich schildere nicht "aus Sicht des Versicherers" sondern beschreibe Fakten. Die Frage der Gerechtigkeit ist hier vielleicht interessant, aber sinnlos.
(Kleines Bonmot am Rande - Wie sagte ein Richter so treffend auf den Wunsch des Klägers nach "Gerechtigkeit": "Sie bekommen hier keine Gerechtigkeit - Sie bekommen ein Urteil.")
Zu Ihrem fiktiven Fall: Gleiche Grundvoraussetzungen unterstellt würde Ihr Tarif A2 eine höhere Beitragssteigerung haben müssen. Die gleichen Voraussetzungen gibt es aber nicht.
Was sagt uns das? Ändern wird Ihr fiktiver Kunde die Preise von A2 und B2 nicht. Ihm bleibt einzig die Entscheidung zwischen den angebotenen Varianten, oder - wenn möglich - Wechsel zu Anbieter C.
Freundliche Grüße
Roland Gutsch
P.S.: Hat nichts mit dem Thema zu tun, ist mir aber ein wichtiges Anliegen, weil Kardinal-Irrtum bei PKV-Interessenten / -versicherten:
Ihre Kurzbeschreibung
hat mit dem tatsächlichen Leistungsinhalt einer Privaten Krankenversicherung sehr wenig zu tun. Das glauben aber viele Interessenten und wundern sich über nicht erstattete teure Leistungen (Hilfsmittel, Heilmittel, Transportkosten, gemischte Anstalten, Anschlussheilbehandlung, Auslandrechnungen, künstliche Ernährung, Psychotherapie, usw. usw. usw.)mittleren Leistung (Chefarzt, Zweibettzimmer, Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 80 %).
Die Kosten der Krankenversicherung sind nicht (nur) die aktuell zu zahlenden Beiträge
sondern (vor allem) die Summe der nicht versicherten Leistungen der Zukunft. Prüfen Sie das "Kleingedruckte"!
Zurück zu „Krankenvollversicherung“
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste