Vereinbarung Selbstbehalt im laufenden Kalenderjahr

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paris
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Vereinbarung Selbstbehalt im laufenden Kalenderjahr

Beitragvon paris » 15.03.2010, 17:55

Liebes Forum,

ich bin 42 Jahre alt, seit vielen Jahren privat versichert und ohne grössere gesundheitliche Gebrechen. Versichert erst im Selbstständigentarif der Globale, nach Übernahme durch die DKV und vorübergehende Einstellung meiner beruflichen Tätigkeit (wegen Auslandsaufenthalt 2005-2010) im Volltarif (A0, Z, SR, SW 1, KT 43).

Da ich Mitte des Jahres wieder nach Deutschland zurück kehre und eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen werde, möchte ich gerne den SB auf 1.600/2500 Euro setzen. Die Frage nun, kann ich dies im laufenden Kalenderjahr machen und was ist mit den Rechnungen, die bis zum möglichen Wechsel am 01.07. anfallen (Höhe ca. 2000 Euro - darunter eine bereits genehmigte Zahnbehandlung, die im April vorgenommen wird und ca. 1200 Euro kosten wird). Muss ich meine gewählten Tarife beibehalten oder macht es Sinn in aktuellere zu wechseln. Die Leistungen möchte ich natürlich im gleichem Umfang beibehalten.
Bevor ich mich an die DKV wende möchte ich mich bei Euch gerne eine wenig "aufschlauen".
Herzlichen Dank vorab.

PS: Hat jemand Erfahrung mit der Anerkennung des Krankentagegeldes. Der Betrag hat sich noch nach meinem letzten Einkommen in 2005 bemessen und wird bei Neustart der Selbständigkeit sicherlich niedriger liegen. Kann mich die DKV ausschliessen bzw. auf einen niedrigeren Betrag setzen?

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.04.2010, 19:59

Jetzt weiß ich warum ich darauf nicht geantwortet habe :-) Ich habe keinen Zugang für die Globale und kenne die Tarife nur vom hörensagen.
Ein Tarifwechsel und wie die berechnung der SB ist kann man und auch Frau im Vertrag nachlesen.
Sorry ich weiß das hilft jetzt nicht weiter, aber ich weiß es eben nicht, auf die Zunge sich beißt, das ich das hier öffentlich zu gebe :-)
Ein Krankentagegeld wird in Höhe des Tatsächlichen Verdienstes beantragt in Ermangelung einer Jahreserklärung reicht auch eine BWA oder bei Existenzgründung die Prognose,
Gruß
Ps sollte mehr Tagegeld abgeschlossen werden wie tatsächlich an Einkommen da ist, auch kein Problem den Mehrbeitrag nimmt man gern, allerdings wird im Krankheitsfall das tatsächliche Einkommen geprüft.

James T. Kirk
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Beitragvon James T. Kirk » 16.04.2010, 12:19

Und das wird im Hause DKV sehr, sehr genau und ohne offizielle Toleranzgrenzen nach unten geprüft ...

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 16.04.2010, 21:13

...und das ist auch gut so zum Schutz aller Versicherten.

Gruß
Philipp


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