Private KKV nach der Elternzeit

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mausefaust
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Private KKV nach der Elternzeit

Beitragvon mausefaust » 28.04.2010, 11:42

Hallo Zusammen,

habe in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet und mich von der GKV befreien lassen. Meine Elternzeit endet jetzt im Dezember 2010.

Durch die neue Gesetzeslage im Gesundheitswesen hat sich ja einiges geändert im Vergleich zu früher.

Daher meine Fragen

1) Ist es weiterhin richtig, dass ich am Ende der Elternzeit die Private Kasse verlassen muss und auf Grund meiner Teilzeitbeschäftigung in die GKV zurück komme?
Oder kann ich mich grundsätzlich jederzeit von der GKV befreien lassen wie zu Beginn der Elternzeit, dann aber ohne Rückkehrmöglichkeit?

2) Macht es vielleicht Sinn in den "offenene" Bereich der Krankenkassen zu wechseln in dem sich jeder privat versichern kann?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

Vielen Dank
Mausefaust

RHW
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Beitragvon RHW » 29.04.2010, 20:11

Hallo,
wenn nach der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze (2010: 4162,50 Euro) nicht überschritten wird, besteht Versicherungspflicht. Eine Befreiung während der Elternzeit gilt dann nicht mehr.
Eine neue Befreiung ist nur möglich, wenn eine der folgende Gründe vorliegt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__8.html
Evtl. könnte hier Nr. 3 zutreffen.

Beim "offenen Bereich" ist evtl. die gewählte Kostenerstattung in der GKV gemeint:
Absatz 2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__13.html
Einzelheiten sind in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt.
Dies macht nur Sinn, wenn man passende Beihilfeansprüche hat oder eine passende Zusatzversicherung (wird nicht von vielen Privatversicherungen angeboten).

Gruß
RHW


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