Sabbatical (1 Jahr) via Teilzeitvertrag (2 Jahre)

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Scuzzlebutt
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Sabbatical (1 Jahr) via Teilzeitvertrag (2 Jahre)

Beitragvon Scuzzlebutt » 07.05.2010, 17:15

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Nebenabrede zum Arbeitsvertag unterschrieben, d.h. ich bekomme für 2 Jahre (1 Jahr arbeite ich voll; 1 Jahr bin ich weg) nur 50% des Gehalts. Konkret startet dies rückwirkend zum 1.4.10.
Daten:
01.04.10-30.09.10: Arbeitsphase (100% Arbeit, 50% Gehalt)
01.10.10-30.09.11: Sabbatical (0% Arbeit, 50% Gehalt)
01.10.11-31.03.12: Arbeitsphase (100% Arbeit, 50% Gehalt)
ab 01.04.12: 100% Arbeit, 100% Gehalt
Durch die Halbierung des Gehalts rutsche ich natürlich auch bereits für 2010 unter die Versicherungspflichtgrenze und müsste mich wohl in der GKV pflichtversichern. Ich möchte aber in der PKV bleiben ohne mich unwiderruflich von der Verischerungspflicht befreien zu lassen. Gibt es da einen Weg? Ich würde argumentieren, das ich ja nur zeitlich befristet die Grenze unterschreite und ich ab 2012 automatisch wieder drüber bin.
Weitere Fragen (falls ich doch in die GKV muss):
1.) Muss ich dann rückwirkend zum 1.4. in die GKV? Oder kann ich auch erst jetzt (z.B. ab 1.6.) zur GKV wechseln?
2.) Bekomme ich die gezahlten Beiträge von der PKV wieder?
3.) Wie werden Leistungen abgerechnet, die ich im April in Anspruch genommen habe?
4.) Sind Anwartschaften sinnvoll? Oder einfach zu teuer und lohnen sich nicht?
5.) Wenn ich in 2012 wieder oberhalb der Grenze bin: Beginnt die drei Jahrefrist für die PKV von Neuem oder kann ich direkt wieder zur PKV wechseln?
Vorab vielen Dank für die Infos!
Vieel Grüße,
Thomas.

RHW
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Beitragvon RHW » 08.05.2010, 11:49

Hallo,

Ich möchte aber in der PKV bleiben ohne mich unwiderruflich von der Verischerungspflicht befreien zu lassen. Gibt es da einen Weg? Ich würde argumentieren, das ich ja nur zeitlich befristet die Grenze unterschreite und ich ab 2012 automatisch wieder drüber bin.

Hier sehe ich keine Möglichkeit.
Die unwiderrufliche Befreiung ist in Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__8.html

Weitere Fragen (falls ich doch in die GKV muss):
1.) Muss ich dann rückwirkend zum 1.4. in die GKV? Oder kann ich auch erst jetzt (z.B. ab 1.6.) zur GKV wechseln?
ja, als Termin ist nur der 01.04. möglich
2.) Bekomme ich die gezahlten Beiträge von der PKV wieder?
Kündigung ist hier in Absatz 2 geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html
3.) Wie werden Leistungen abgerechnet, die ich im April in Anspruch genommen habe?
am besten bei de Stellung des Aufnahmeantrages mit der Krankenkasse klären. Ich vermute die GKV-Sätze.
4.) Sind Anwartschaften sinnvoll? Oder einfach zu teuer und lohnen sich nicht?

kann ich nicht beantworten
5.) Wenn ich in 2012 wieder oberhalb der Grenze bin: Beginnt die drei Jahrefrist für die PKV von Neuem oder kann ich direkt wieder zur PKV wechseln?

Die 3-Jahresfrist beginnt dann von Neuem. Laut Koalitionsvertrag ist aber eine Überprüfung dieser Regelung vorgesehen. Ob und wann eine Neuregelung ist aber natürlich schwer zu sagen.
Vor der Entscheidung GKV/PKV sollte man in einem ausführlichen Gespräch mit einem gut informierten GKV- und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter alle Vor- und Nachteile abwägen.
Viel Glück bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW

Scuzzlebutt
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Beitragvon Scuzzlebutt » 11.05.2010, 19:32

Vielen Dank!


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