Neugeborenes: SDK oder DKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Neugeborenes: SDK oder DKV?
Hallo zusammen,
wir haben am 9.4.2010 Zuwachs bekommen und grübeln nun über die richtige Versicherung:
Ich bin in der SDK mit Tarifen A100/S103/AZ75, mein Mann ist in der DKV mit Tarifen AM0/ZM3/SM6.
Mein Makler hat uns nun Angebote für beide Tarife für die Kleine geschickt, hier käme der SDK-Tarif auf 165€, die DKV auf 190€.
Die Leistungen sind natürlich unterschiedlich.
Mein Tarif enthält kein Einzelzimmer und keine Chefarztbehandlung (brauch ich beides nicht), der DKV-Tarif schon und die v.a. die zahnärztlichen Leistungen sind unterschiedlich. Und hier bin ich nun unsicher, was besser ist.
Die SDK zahlt alles bis 1.300€ zu 100%, dann nur noch zu 75%.
Die DKV zahlt Zahnbehandlungen immer zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie (!) generell nur zu 75%.
Der Makler sagt, alles was der Zahnarzt tut, ist Zahnbehandlung, daher wären die kieferorthopädischen Leistungen auch größtenteils Zahnbehandlung und damit wäre die DKV besser.
Hier nun meine Frage: Ist das immer so? Oder riskieren wir hier Diskussionen, was nun Zahnbehandlung und was Kieferorthopädie ist? z.B. mit einer festen Zahnspange rennt man ja alle Nase lang zum Zahnarzt zum Nachstellen, ist das Zahnbehandlung (wie der Makler sagt) oder nicht, weil im Rahmen der Kieferorthopädie?
Da ich hier beim Suchen einige Beiträge gefunden habe, wo (bei anderen Kassen) das nicht immer eindeutig war, würde ich gerne sicher wissen, ob das klar ist. Bei Zahnersatz sagt die DKV ja auch, dass "vorbereitende Maßnahmen" auch Zahnersatz sind, was ich etwas schwammig finde...
Denn bei der SDK gäbe es ja hier keinen Unterschied und ich weiß nicht, ob man wirklich andauernd deutlich über 1300€ Kosten für Zahnarzt im Jahr kommt mit Kindern??
Der DKV-Makler meines Mannes hat ihm geraten, den Tarif ZM3 erstmal ganz wegzulassen, weil die Kleine ja noch keine Zähne hat. Dies kommt natürlich deutlich billiger, aber davon wird eigentlich sonst überall abgeraten, das ist ja eher riskant?
Letzte kleine Frage: Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV? Wahrscheinlich wird dieser mit dem Beitrag meines Mannes schon ziemlich erschöpft sein (er zahlt ~500€), so dass sich vielleicht ein SB-Tarif für die Kleine empfielt? Oder ist das Unsinn, weil man eh immer drüber kommt mit Kindern?
Ah, und: beträgt die Frist zur Nachmeldung 2 Monate oder 8 Wochen?
Wäre sehr dankbar für Informationen hier.
vielen Dank
Johanna
wir haben am 9.4.2010 Zuwachs bekommen und grübeln nun über die richtige Versicherung:
Ich bin in der SDK mit Tarifen A100/S103/AZ75, mein Mann ist in der DKV mit Tarifen AM0/ZM3/SM6.
Mein Makler hat uns nun Angebote für beide Tarife für die Kleine geschickt, hier käme der SDK-Tarif auf 165€, die DKV auf 190€.
Die Leistungen sind natürlich unterschiedlich.
Mein Tarif enthält kein Einzelzimmer und keine Chefarztbehandlung (brauch ich beides nicht), der DKV-Tarif schon und die v.a. die zahnärztlichen Leistungen sind unterschiedlich. Und hier bin ich nun unsicher, was besser ist.
Die SDK zahlt alles bis 1.300€ zu 100%, dann nur noch zu 75%.
Die DKV zahlt Zahnbehandlungen immer zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie (!) generell nur zu 75%.
Der Makler sagt, alles was der Zahnarzt tut, ist Zahnbehandlung, daher wären die kieferorthopädischen Leistungen auch größtenteils Zahnbehandlung und damit wäre die DKV besser.
Hier nun meine Frage: Ist das immer so? Oder riskieren wir hier Diskussionen, was nun Zahnbehandlung und was Kieferorthopädie ist? z.B. mit einer festen Zahnspange rennt man ja alle Nase lang zum Zahnarzt zum Nachstellen, ist das Zahnbehandlung (wie der Makler sagt) oder nicht, weil im Rahmen der Kieferorthopädie?
Da ich hier beim Suchen einige Beiträge gefunden habe, wo (bei anderen Kassen) das nicht immer eindeutig war, würde ich gerne sicher wissen, ob das klar ist. Bei Zahnersatz sagt die DKV ja auch, dass "vorbereitende Maßnahmen" auch Zahnersatz sind, was ich etwas schwammig finde...
Denn bei der SDK gäbe es ja hier keinen Unterschied und ich weiß nicht, ob man wirklich andauernd deutlich über 1300€ Kosten für Zahnarzt im Jahr kommt mit Kindern??
Der DKV-Makler meines Mannes hat ihm geraten, den Tarif ZM3 erstmal ganz wegzulassen, weil die Kleine ja noch keine Zähne hat. Dies kommt natürlich deutlich billiger, aber davon wird eigentlich sonst überall abgeraten, das ist ja eher riskant?
Letzte kleine Frage: Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV? Wahrscheinlich wird dieser mit dem Beitrag meines Mannes schon ziemlich erschöpft sein (er zahlt ~500€), so dass sich vielleicht ein SB-Tarif für die Kleine empfielt? Oder ist das Unsinn, weil man eh immer drüber kommt mit Kindern?
Ah, und: beträgt die Frist zur Nachmeldung 2 Monate oder 8 Wochen?
Wäre sehr dankbar für Informationen hier.
vielen Dank
Johanna
Hallo Johanna,
1. Glückwunsch! Ich wünsche allen Gesundheit!
KFO ist über den ZM3 zu 75% versichert. (merkwürdiger Makler,-)).
2. Den Zahntarif würde ich keinesfalls weglassen, da bei irgendeiner Unregelmäßigkeit im Kieferbereich eine spätere Zahnversicherung nur schwierig realisierbar ist.
3. 2 Monate ab Geburt --> Annahmezwang!
4. AG Zuschuss ist max 299,06-€
5. Wenn Sie viel Wert auf KFO legen, sollten Sie einen anderen Tarif wählen. Der M4BR4 zahlt bei erfolgreichem Abschluss einer KFO 100% (vorher 80%). Kosten 180,49 €
Hoffe, ich konnte helfen!
1. Glückwunsch! Ich wünsche allen Gesundheit!
KFO ist über den ZM3 zu 75% versichert. (merkwürdiger Makler,-)).
2. Den Zahntarif würde ich keinesfalls weglassen, da bei irgendeiner Unregelmäßigkeit im Kieferbereich eine spätere Zahnversicherung nur schwierig realisierbar ist.
3. 2 Monate ab Geburt --> Annahmezwang!
4. AG Zuschuss ist max 299,06-€
5. Wenn Sie viel Wert auf KFO legen, sollten Sie einen anderen Tarif wählen. Der M4BR4 zahlt bei erfolgreichem Abschluss einer KFO 100% (vorher 80%). Kosten 180,49 €
Hoffe, ich konnte helfen!
Hallo und vielen Dank!!
Das beanwortet ja schonmal viele Fragen, super!
Die DKV zahlt von KFO 75% und von Zahnbehandlung 100%, ja genau, aber ist ein Nachstellen der Zahnklammer KFO oder Zahnbehandlung? Das wäre ja noch interessant zu wissen...
Vielen Dank für den Tip mit dem anderen Tarif!
vielen Dank
Johanna
Das beanwortet ja schonmal viele Fragen, super!
Die DKV zahlt von KFO 75% und von Zahnbehandlung 100%, ja genau, aber ist ein Nachstellen der Zahnklammer KFO oder Zahnbehandlung? Das wäre ja noch interessant zu wissen...
Vielen Dank für den Tip mit dem anderen Tarif!
vielen Dank
Johanna
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- Postrank7
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Hallo JohannaK,
die Anmeldung Ihrer Tochter ist innerhalb von 2 Monaten (geändert, sorry für das Versehen - siehe nächstes Posting) ohne Gesundheitsprüfung bei einem der beiden genannten Versicherer möglich.
Beide (SDK und DKV) glänzen in bestimmten Bereichen, die für Kinder wichtig sein können, nicht mit besonders guten Leistungen - so z.b. Logopädie, Ergotherapie; bei schwerer Krankheit oder Unfall (von der Sie und Ihre Familie verschont bleiben mögen!) auch teure Hilfsmittel. Sie sollten deshalb ggf. überlegen, ob ein anderer Anbieter (mit wesentlich besseren und umfassenderen Leistungen) für Ihr Töchterlein besser ist.
Hier ist allerdings die Beantwortung von Gesundheitsfragen nötig. Wenn U1 und U2 ohne Befund sind, ist das aber normalerweise kein Problem.
Ich würde Ihnen raten, diese Option innerhalb der 2-Monats-Frist zumindest zu prüfen. Eine genaue Leistungsanalyse aller wichtigen Details können Sie von einem spezialisierten PKV-Makler erhalten. Die Möglichkeit, DKV oder SDK zu wählen bleibt Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes erhalten.
Falls bisher bereits Kosten entstanden sind (ist ja zumindestens für U1 + U2 der Fall) würden diese Leistungen von einem anderen Versicherer allerdings nicht erstattet werden. Dies müssen Sie gegenüber vorhandenen Leistungsunterschieden abwägen.
Zu Ihrer Frage bezgl. AG-Zuschuss: Hier sollten Sie den Gesamtbeitrag für Sie und Ihre Tochter möglichst so gestalten, dass der Zuschuss optimiert wird. Faustregel: Gesamtbeitrag max. ca. 550.- / 560-. € (Zuschuss maximal 262,50 für die Krankenvers. + 50% der Pflegevers., die ist bei Kindern kostenlos). Dies erreichen Sie durch eine Selbstbeteiligung. Hier sollten Sie überlegen, ob diese nicht eher bei einem der beiden Eltern vereinbart werden sollte, da die Kleinen in den ersten Jahren regelmäßig Kosten verursachen.
Freundliche Grüße
RG
P.S.: Nebenbei bemerkt:
Einen "DKV-Makler" gibt es nicht - nur einen DKV-Vertreter, der immer nur seine DKV-Produkte anbieten darf. Ein Makler ist immer unabhängig und vergleicht den gesamten Markt nach objektiven Kriterien und Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Vorgaben.
die Anmeldung Ihrer Tochter ist innerhalb von 2 Monaten (geändert, sorry für das Versehen - siehe nächstes Posting) ohne Gesundheitsprüfung bei einem der beiden genannten Versicherer möglich.
Beide (SDK und DKV) glänzen in bestimmten Bereichen, die für Kinder wichtig sein können, nicht mit besonders guten Leistungen - so z.b. Logopädie, Ergotherapie; bei schwerer Krankheit oder Unfall (von der Sie und Ihre Familie verschont bleiben mögen!) auch teure Hilfsmittel. Sie sollten deshalb ggf. überlegen, ob ein anderer Anbieter (mit wesentlich besseren und umfassenderen Leistungen) für Ihr Töchterlein besser ist.
Hier ist allerdings die Beantwortung von Gesundheitsfragen nötig. Wenn U1 und U2 ohne Befund sind, ist das aber normalerweise kein Problem.
Ich würde Ihnen raten, diese Option innerhalb der 2-Monats-Frist zumindest zu prüfen. Eine genaue Leistungsanalyse aller wichtigen Details können Sie von einem spezialisierten PKV-Makler erhalten. Die Möglichkeit, DKV oder SDK zu wählen bleibt Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes erhalten.
Falls bisher bereits Kosten entstanden sind (ist ja zumindestens für U1 + U2 der Fall) würden diese Leistungen von einem anderen Versicherer allerdings nicht erstattet werden. Dies müssen Sie gegenüber vorhandenen Leistungsunterschieden abwägen.
Zu Ihrer Frage bezgl. AG-Zuschuss: Hier sollten Sie den Gesamtbeitrag für Sie und Ihre Tochter möglichst so gestalten, dass der Zuschuss optimiert wird. Faustregel: Gesamtbeitrag max. ca. 550.- / 560-. € (Zuschuss maximal 262,50 für die Krankenvers. + 50% der Pflegevers., die ist bei Kindern kostenlos). Dies erreichen Sie durch eine Selbstbeteiligung. Hier sollten Sie überlegen, ob diese nicht eher bei einem der beiden Eltern vereinbart werden sollte, da die Kleinen in den ersten Jahren regelmäßig Kosten verursachen.
Freundliche Grüße
RG
P.S.: Nebenbei bemerkt:
Einen "DKV-Makler" gibt es nicht - nur einen DKV-Vertreter, der immer nur seine DKV-Produkte anbieten darf. Ein Makler ist immer unabhängig und vergleicht den gesamten Markt nach objektiven Kriterien und Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Vorgaben.
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 19.05.2010, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
So kann man natürlich auch die Kunden verrückt machen. Sowohl Logopädie (immer) als auch Ergotherapie (auf Anfrage und med. Indikation) ist bei der DKV versichert! Ob Makler immer unabhängig arbeiten, wage ich ebenso zu bezweifeln! Habe leider schon häufig von einer nicht allzu tollen Beratung gehört (siehe oben) und von provisionsgesteuerten Angeboten! Allerdings möchte ich hier nicht alle über einen Kamm scheren - gibt auch fähige und faire Makler!
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- Postrank7
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Hallo,
8 Wochen sind nicht 2 Monate. Die wären es aber gewesen. Als Spezialmakler sollten Sie das Wissen Herr Gutsch.
Ich würde definitiv KEINEN anderen Versicherer ins Boot holen. Bei angeborenen Fehlern gibt's da regelmäßig Probleme. Und entgegen der sonst üblichen Nichtempfehlung tendieren ich doch hier ganz stark zu der etwas größeren der beiden Versicherungen.
Die Faustregel ist mir auch absolut neu. Kriterium für den Versicherungsschutz sollte doch nicht an erster Stelle der Beitrag sein.
Ich hoffe so beraten Sie nicht im ernsten Leben.
Gruß
Philipp
8 Wochen sind nicht 2 Monate. Die wären es aber gewesen. Als Spezialmakler sollten Sie das Wissen Herr Gutsch.
Ich würde definitiv KEINEN anderen Versicherer ins Boot holen. Bei angeborenen Fehlern gibt's da regelmäßig Probleme. Und entgegen der sonst üblichen Nichtempfehlung tendieren ich doch hier ganz stark zu der etwas größeren der beiden Versicherungen.
Die Faustregel ist mir auch absolut neu. Kriterium für den Versicherungsschutz sollte doch nicht an erster Stelle der Beitrag sein.
Ich hoffe so beraten Sie nicht im ernsten Leben.
Gruß
Philipp
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- Postrank7
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Hallo schappi1848,
ich will niemanden verrückt machen. Ich mache auf Fakten aufmerksam.
Im Tarif AM0 ist Logopädie zwar eingeschlossen, es wird jedoch aus Erfahrung (in meinem Bestand) nur widerwillig, meist nur ein Sitzungturnus "unter Ausschluss zukünftiger Rechtsansprüche" bezahlt.
Ergotherapie ist nicht versichert.
Dass die DKV diese Behandlungen zur Zeit möglicherweise auf Anfrage leistet, ist korrekt. "Auf Anfrage" beinhaltet die Ablehnung einer solchen! Es geht jedoch um Rechtsansprüche, die ein Kunde nur und ausschließlich dann hat, wenn die Leistung in den Vertragsbedingungen aufgeführt sind.
Der Tarif VollmedM4 leistet nicht für Logopädie.
In beiden Tarifen ist der Hilfmittel-Katalog unterdurchschnittlich.
Das sind die Fakten, die dem Kunden bekannt sein sollten, bevor er / sie eine Entscheidung trifft. Sonst wundert man sich, warum ein Versicherer nicht zahlt und auch noch Recht hat, weil es eben einfach kein Vertragsbestandteil ist!
Ich verstehe Ihren I*mpuls, Ihren Brötchengeber zu verteidigen - bleiben Sie aber bitte bei den Fakten, die jeder in den Tarifbedingungen nachlesen kann.
Gruß
RG
ich will niemanden verrückt machen. Ich mache auf Fakten aufmerksam.
Im Tarif AM0 ist Logopädie zwar eingeschlossen, es wird jedoch aus Erfahrung (in meinem Bestand) nur widerwillig, meist nur ein Sitzungturnus "unter Ausschluss zukünftiger Rechtsansprüche" bezahlt.
Ergotherapie ist nicht versichert.
Dass die DKV diese Behandlungen zur Zeit möglicherweise auf Anfrage leistet, ist korrekt. "Auf Anfrage" beinhaltet die Ablehnung einer solchen! Es geht jedoch um Rechtsansprüche, die ein Kunde nur und ausschließlich dann hat, wenn die Leistung in den Vertragsbedingungen aufgeführt sind.
Der Tarif VollmedM4 leistet nicht für Logopädie.
In beiden Tarifen ist der Hilfmittel-Katalog unterdurchschnittlich.
Das sind die Fakten, die dem Kunden bekannt sein sollten, bevor er / sie eine Entscheidung trifft. Sonst wundert man sich, warum ein Versicherer nicht zahlt und auch noch Recht hat, weil es eben einfach kein Vertragsbestandteil ist!
Ich verstehe Ihren I*mpuls, Ihren Brötchengeber zu verteidigen - bleiben Sie aber bitte bei den Fakten, die jeder in den Tarifbedingungen nachlesen kann.
Gruß
RG
O.K. Fakten: Kindernachversicherung 2 Monate nach Geburt (nicht 8 Wochen)!
Natürlich ist auch der Hilfsmittelkatalog unterschiedlich - so wie bei jedem Versicherer.
Ergotherapie wird immer bezahlt wenn eine medizinische Indikation vorliegt (ich geb zu, nicht in den AVB`s geregelt - zu meinem Ärgernis) . In der Praxis wurde mir bzw meinen Kunden allerdings noch keine Ergotherapie abgelehnt.
Was bedeutet Ihr Wort "Widerwillig"? Der VN hat einen Anspruch auf Logopädie und daher wird gezahlt!!!! Auch hier kenne ich keinen umgekehrten Fall (bin seit 92 dabei)!
Geben Sie mir einen Tarif und ich kann bei jedem etwas "negatives" finden.
Die Summe der Versicherungsleistungen sollte den Ausschlag geben!
Wenn Sie mir jedoch einen Versicherer zeigen, der alles zahlt ohne jegliche Einschränkung, dann habe ich bald einen neuen Arbeitgeber,-)!
Natürlich ist auch der Hilfsmittelkatalog unterschiedlich - so wie bei jedem Versicherer.
Ergotherapie wird immer bezahlt wenn eine medizinische Indikation vorliegt (ich geb zu, nicht in den AVB`s geregelt - zu meinem Ärgernis) . In der Praxis wurde mir bzw meinen Kunden allerdings noch keine Ergotherapie abgelehnt.
Was bedeutet Ihr Wort "Widerwillig"? Der VN hat einen Anspruch auf Logopädie und daher wird gezahlt!!!! Auch hier kenne ich keinen umgekehrten Fall (bin seit 92 dabei)!
Geben Sie mir einen Tarif und ich kann bei jedem etwas "negatives" finden.
Die Summe der Versicherungsleistungen sollte den Ausschlag geben!
Wenn Sie mir jedoch einen Versicherer zeigen, der alles zahlt ohne jegliche Einschränkung, dann habe ich bald einen neuen Arbeitgeber,-)!
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- Postrank7
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Hallo schappi, hallo philchen,
ich wollte hier keinen Grundsatzstreit anzetteln - bin ein sehr friedfertiger Mensch.
Und ja - da ich immer auf Genauigkeit dränge, muss ich sie auch und gerade mir selber zurechnen lassen: Zwei Monate ab Geburt ist richtig (also hier spätestens bis zum 08.Juni - ich habe mein Versehen, um Verwirrungen bei Lesern zu vermeiden, oben geändert. Sorry dafür).
@ schappi:
Der Hilfmittelkatalog ist "unterschiedlich" - und im Vergleich zu anderen Anbietern schlecht. Das im Einzelnen auszuführen wird lang!
Ergotherapie ist nicht in den AVB geregelt - das war meine Aussage.
Logotherapie: Bzgl AM0 - habe ich mehrere Fälle in meinem Bestand, bei denen ein Sitzungsturnus mit der genannten Formulierung erstattet wurde.
M4: hier haben Sie etwas zum Originaltext der Tarifbedingungen hinzu gedichtet. Es heißt dort:
Sie schreiben: "Die Summe der Versicherungsleistungen sollte den Ausschlag geben!"
Da bin ich 100% bei Ihnen. Wir verwenden für die Analyse der Vertragsbedingungen eine Software, die aus den Original-Vertragstexten insgesamt 897 Leistungspunkte mit 134 rating-relevanten Kriterien vergleichbar macht. Die genannten Tarife erreichen allesamt deutlich weniger als 50% des möglichen Leistungsspektrums. Ich finde, das sollte ein Interessent wissen, bevor ein Vertrag fürs Kind geschlossen wird. Dass die betroffenenen Vertretern Leistungen relativieren wollen, ist verständlich - aber es geht nicht um Pfründe von Versicherungsgesellschaften, sondern um das Kind!
@ philchen
Warum sollte es nach einer korrekten Gesundheitsprüfung mit "angeborenen Fehlern" Probleme geben? Die wären ja wohl (wenn vorhanden) bereits festgestellt und natürlich anzugeben.
"Faustregel": JohannaK fragte nach AG-Zuschuss (der bereits fast ausgeschöpft ist). Es ist in fast allen Fällen günstiger, den Gesamtbeitrag durch SB zu reduzieren, wenn man damit wieder in den Bereich von 50% AG-Zuschuss kommt.
Sie schreiben: "Ich würde definitiv KEINEN anderen Versicherer ins Boot holen"
Habe ich nichts dagegen - nur sind Sie nicht derjenige, der das entscheidet. Überlassen Sie das doch JohhanK und Ihrem Ehemann - nachdem sie über alle Vor- und Nachteile informiert wurden.
Unser Ansatz ist immer die genaue Analyse der Vertragsinhalte und damit der rechtsverbindlich zugesagten Leistungen. Erst wenn ein Interessent diese genau kennt, kann er eine vernünftige Entscheidung treffen.
Gruß
RG
ich wollte hier keinen Grundsatzstreit anzetteln - bin ein sehr friedfertiger Mensch.
Und ja - da ich immer auf Genauigkeit dränge, muss ich sie auch und gerade mir selber zurechnen lassen: Zwei Monate ab Geburt ist richtig (also hier spätestens bis zum 08.Juni - ich habe mein Versehen, um Verwirrungen bei Lesern zu vermeiden, oben geändert. Sorry dafür).
@ schappi:
Der Hilfmittelkatalog ist "unterschiedlich" - und im Vergleich zu anderen Anbietern schlecht. Das im Einzelnen auszuführen wird lang!
Ergotherapie ist nicht in den AVB geregelt - das war meine Aussage.
Logotherapie: Bzgl AM0 - habe ich mehrere Fälle in meinem Bestand, bei denen ein Sitzungsturnus mit der genannten Formulierung erstattet wurde.
M4: hier haben Sie etwas zum Originaltext der Tarifbedingungen hinzu gedichtet. Es heißt dort:
Es steht da nicht "im Rahmen einer Behandlung durch einen Logopäden". Stimmbildung ist nicht Logopädie.Heilmittel: ... Bäder, Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Atmungsbehandlung sowie Stimmbildung.
Sie schreiben: "Die Summe der Versicherungsleistungen sollte den Ausschlag geben!"
Da bin ich 100% bei Ihnen. Wir verwenden für die Analyse der Vertragsbedingungen eine Software, die aus den Original-Vertragstexten insgesamt 897 Leistungspunkte mit 134 rating-relevanten Kriterien vergleichbar macht. Die genannten Tarife erreichen allesamt deutlich weniger als 50% des möglichen Leistungsspektrums. Ich finde, das sollte ein Interessent wissen, bevor ein Vertrag fürs Kind geschlossen wird. Dass die betroffenenen Vertretern Leistungen relativieren wollen, ist verständlich - aber es geht nicht um Pfründe von Versicherungsgesellschaften, sondern um das Kind!
@ philchen
Warum sollte es nach einer korrekten Gesundheitsprüfung mit "angeborenen Fehlern" Probleme geben? Die wären ja wohl (wenn vorhanden) bereits festgestellt und natürlich anzugeben.
"Faustregel": JohannaK fragte nach AG-Zuschuss (der bereits fast ausgeschöpft ist). Es ist in fast allen Fällen günstiger, den Gesamtbeitrag durch SB zu reduzieren, wenn man damit wieder in den Bereich von 50% AG-Zuschuss kommt.
Sie schreiben: "Ich würde definitiv KEINEN anderen Versicherer ins Boot holen"
Habe ich nichts dagegen - nur sind Sie nicht derjenige, der das entscheidet. Überlassen Sie das doch JohhanK und Ihrem Ehemann - nachdem sie über alle Vor- und Nachteile informiert wurden.
Unser Ansatz ist immer die genaue Analyse der Vertragsinhalte und damit der rechtsverbindlich zugesagten Leistungen. Erst wenn ein Interessent diese genau kennt, kann er eine vernünftige Entscheidung treffen.
Gruß
RG
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- Postrank7
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Hallo JohannaK,
ich möchte Ihnen noch einige konkrete Hinweise geben, auf welche Leistungs-Details Sie unter anderem achten sollten - und vor allem auch, wo einige Knackpunkte bei den Tarifen sind, die hier zur Sprache kamen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Leistung-------Ihr Tarif-------Alternative M4-------Tarif Ihres Mannes-------mögl. Alternative
Gemischte-----gut geregelt---------nicht geregelt-------nicht geregelt-------------sehr gut geregelt
Anstalten
Anschluss- ------- -----nur nach Zustimmung-------------------------------------------ohne Zustimmung
Heilbehandlung
Lebenserh.---keine offene--------teilweise----------------keine offene--------------offene Formulierg.
Hilfsmittel-----Formulierung------offene F.----------------Formul.
Weitere-------beschränkte---------teilweise---------------beschränkte--------------offene Formulierg
Hilfsmittel----Aufzählung----------offene F.----------------Aufzählung
Heilmittel-----Ergo+Logoth-------keine Ergo--------------keine Ergoth.--------------Ergo + Logoth.
-----------------versichert----------Keine Logoth.--------------------------------------------Versichert
Psycho----------nach Zu-----------ambulant----------------ambulant------------------ambul + stationär
Therapie--------stimmung---------begrenzt--------------teilw. Begrenzt---------------unbegrenzt
-------------------unbegrenzt--------------------------------nach Zustimmung
Transport---mittelmäßig----------schlecht-------------------schlecht-------------------sehr gut geregelt---
Kosten-------geregelt-------------geregelt---------------------geregelt
ambul.
Behandlungen
@philchen
Zu diesen Fakten würde mich interessieren, warum Sie ganz stark zur etwas größeren der beiden Versicherungen tendieren. Möglicherweise ist JohannaK ja Ergo+ Logopädie sehr wichtig. Dann wäre der kleinere besser.
Oder aber die Lücken in der Leistung sind nicht akzeptabel. Dann muss man eine Alternative suchen - wohl wissend, dass dies nur mit Risikoprüfung möglich wäre und die bisher aufgelaufenen Kosten selbst zu tragen wären.
Ich bin aber der felsenfesten Überzeugung, dass diese Informationen vor einer Entscheidung elementar wichtig sind. Wenn man sie nicht kennt, landet man vielleicht beim Falschen.
Wenn man sie kennt, kann man ja trotzdem (dann aber bewusst und sehenden Auges) einen der im Raum stehenden Kandidaten wählen!
Anmerkung: Dies ist keine Beratung sondern eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer. Das ist ohne ausführliche Beratung auch nicht möglich.
Freundliche Grüße
RG
ich möchte Ihnen noch einige konkrete Hinweise geben, auf welche Leistungs-Details Sie unter anderem achten sollten - und vor allem auch, wo einige Knackpunkte bei den Tarifen sind, die hier zur Sprache kamen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Leistung-------Ihr Tarif-------Alternative M4-------Tarif Ihres Mannes-------mögl. Alternative
Gemischte-----gut geregelt---------nicht geregelt-------nicht geregelt-------------sehr gut geregelt
Anstalten
Anschluss- ------- -----nur nach Zustimmung-------------------------------------------ohne Zustimmung
Heilbehandlung
Lebenserh.---keine offene--------teilweise----------------keine offene--------------offene Formulierg.
Hilfsmittel-----Formulierung------offene F.----------------Formul.
Weitere-------beschränkte---------teilweise---------------beschränkte--------------offene Formulierg
Hilfsmittel----Aufzählung----------offene F.----------------Aufzählung
Heilmittel-----Ergo+Logoth-------keine Ergo--------------keine Ergoth.--------------Ergo + Logoth.
-----------------versichert----------Keine Logoth.--------------------------------------------Versichert
Psycho----------nach Zu-----------ambulant----------------ambulant------------------ambul + stationär
Therapie--------stimmung---------begrenzt--------------teilw. Begrenzt---------------unbegrenzt
-------------------unbegrenzt--------------------------------nach Zustimmung
Transport---mittelmäßig----------schlecht-------------------schlecht-------------------sehr gut geregelt---
Kosten-------geregelt-------------geregelt---------------------geregelt
ambul.
Behandlungen
@philchen
Zu diesen Fakten würde mich interessieren, warum Sie ganz stark zur etwas größeren der beiden Versicherungen tendieren. Möglicherweise ist JohannaK ja Ergo+ Logopädie sehr wichtig. Dann wäre der kleinere besser.
Oder aber die Lücken in der Leistung sind nicht akzeptabel. Dann muss man eine Alternative suchen - wohl wissend, dass dies nur mit Risikoprüfung möglich wäre und die bisher aufgelaufenen Kosten selbst zu tragen wären.
Ich bin aber der felsenfesten Überzeugung, dass diese Informationen vor einer Entscheidung elementar wichtig sind. Wenn man sie nicht kennt, landet man vielleicht beim Falschen.
Wenn man sie kennt, kann man ja trotzdem (dann aber bewusst und sehenden Auges) einen der im Raum stehenden Kandidaten wählen!
Anmerkung: Dies ist keine Beratung sondern eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer. Das ist ohne ausführliche Beratung auch nicht möglich.
Freundliche Grüße
RG
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- Postrank7
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Wiki führt dazu aus:
Anwendungsfelder Logopädie:
Dyslalien (phonetische): Sprech- und Artikulationsfehler, Lispeln
Phonologische Störungen: Störung der korrekten Lautverwendung (z.B. Vertauschungen, Auslassungen, Hinzufügungen)
Dysgrammatismus (eingeschränkte grammatikalische Fähigkeiten)
eingeschränkter Wortschatz, sowohl aktiv als auch passiv
Sprachentwicklungsstörungen und -verzögerungen bei Kindern
Selektiver Mutismus, Mutismus und Autismus
Myofunktionelle Therapie: orofaciales Muskeltraining in möglichst enger Zusammenarbeit mit Kieferorthopäden
Redeflussstörungen: Stottern, Poltern
Dysphagie (Schlucktherapie): kindlich falsches Schluckmuster (Zungenstoß), neurologische Schluckstörungen (z. B. nach Schlaganfall), postoperative Schluckstörungen (z. B. nach Entfernung von Rachen- oder Zungenteilen wegen Tumoren)
Aphasien (z. B. nach Schlaganfall, Unfällen/Schädel-Hirn-Trauma)
Dysphonien: Stimmstörungen
Dysarthrie: Koordinationsstörung von Stimme, Artikulation, Atmung und Tonus (z. B. bei Morbus Parkinson, ALS (Amyothrophische Lateral-Sklerose), Multiple Sklerose, Schlaganfällen und Schädel-Hirn-Trauma)
Sprach- und Sprechstörungen im Rahmen einer Demenz (z. B. Alzheimer)
Sprechtonänderung im Rahmen geschlechtsangleichender Behandlungen (s. auch Transsexualität)
Stimmbildung (z.B. bei Dysphonie) ist ein (sehr) kleiner Teil des Spektrums. Seien Sie sicher, dass ein Versicherer / Tarifentwickler / Aktuar weiß, warum eine Formulierung im Vertrag so und nicht anders lautet.
Gruß RG
Anwendungsfelder Logopädie:
Dyslalien (phonetische): Sprech- und Artikulationsfehler, Lispeln
Phonologische Störungen: Störung der korrekten Lautverwendung (z.B. Vertauschungen, Auslassungen, Hinzufügungen)
Dysgrammatismus (eingeschränkte grammatikalische Fähigkeiten)
eingeschränkter Wortschatz, sowohl aktiv als auch passiv
Sprachentwicklungsstörungen und -verzögerungen bei Kindern
Selektiver Mutismus, Mutismus und Autismus
Myofunktionelle Therapie: orofaciales Muskeltraining in möglichst enger Zusammenarbeit mit Kieferorthopäden
Redeflussstörungen: Stottern, Poltern
Dysphagie (Schlucktherapie): kindlich falsches Schluckmuster (Zungenstoß), neurologische Schluckstörungen (z. B. nach Schlaganfall), postoperative Schluckstörungen (z. B. nach Entfernung von Rachen- oder Zungenteilen wegen Tumoren)
Aphasien (z. B. nach Schlaganfall, Unfällen/Schädel-Hirn-Trauma)
Dysphonien: Stimmstörungen
Dysarthrie: Koordinationsstörung von Stimme, Artikulation, Atmung und Tonus (z. B. bei Morbus Parkinson, ALS (Amyothrophische Lateral-Sklerose), Multiple Sklerose, Schlaganfällen und Schädel-Hirn-Trauma)
Sprach- und Sprechstörungen im Rahmen einer Demenz (z. B. Alzheimer)
Sprechtonänderung im Rahmen geschlechtsangleichender Behandlungen (s. auch Transsexualität)
Stimmbildung (z.B. bei Dysphonie) ist ein (sehr) kleiner Teil des Spektrums. Seien Sie sicher, dass ein Versicherer / Tarifentwickler / Aktuar weiß, warum eine Formulierung im Vertrag so und nicht anders lautet.
Gruß RG
Nö, das wissen die oft nicht, viel wird auch einfach nur immer wieder abgeschrieben.
Und wie es dann die Leistungsabteilungen handhaben, ist nochmal eine andere Sache.
Tarifentwickler haben oft einfach nicht die Erfahrungen aus der Leistung, sondern stehen eher im Spannungsfeld von Mathematik und Vertrieb. Daher kommen dann manchmal recht unklare Vetragsbedingungen dabei heraus, oder sie sind gar nicht so umsetzbar, wie sie vielleicht mal ursprünglich gedacht waren.
Grüße, Bernhard.
Und wie es dann die Leistungsabteilungen handhaben, ist nochmal eine andere Sache.
Tarifentwickler haben oft einfach nicht die Erfahrungen aus der Leistung, sondern stehen eher im Spannungsfeld von Mathematik und Vertrieb. Daher kommen dann manchmal recht unklare Vetragsbedingungen dabei heraus, oder sie sind gar nicht so umsetzbar, wie sie vielleicht mal ursprünglich gedacht waren.
Grüße, Bernhard.
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- Postrank7
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Hallo Bernhard,
da gebe ich Ihnen Recht. Und modifiziere meine Aussage: Wenn es sich um eine unklare Formulierung handelt (und die sind sehr häufig zu finden), besteht zumindest die Gefahr, dass diese zu Ungunsten des Kunden ausgelegt wird. (siehe: "Atmungsbehandlung sowie Stimmbildung"!!)
Wenn wir so etwas bei Versicherern reklamieren, dann ist die Standard-Antwort:
"Das ist doch ganz anders gemeint - das haben wir immer schon bezahlt - seid doch nicht so spitzfindig etc. etc.!"
Wir sind und bleiben aber spitzfindig (im Sinne unserer Maklerhaftung und im Sinne der Rechtssicherheit für unsere Kunden).
Wer mal live miterleben möchte, wie Sachbearbeiter aus Leistungsabteilungen über die Interpretation von Musterbedingungen, Tarifaussagen und Rechtsprechung geschult werden (nur zum Wohle der Kunden - versteht sich
), dem empfehle ich das entsprechende Seminar im "Versicherungforum" - durchgeführt vom Leiter Leistung einer sehr großen "Deutschen Krankenversicherung". (ist zwar nicht billig - öffnet aber Horizonte
- kann jeder hin)
Gruß
RG
da gebe ich Ihnen Recht. Und modifiziere meine Aussage: Wenn es sich um eine unklare Formulierung handelt (und die sind sehr häufig zu finden), besteht zumindest die Gefahr, dass diese zu Ungunsten des Kunden ausgelegt wird. (siehe: "Atmungsbehandlung sowie Stimmbildung"!!)
Wenn wir so etwas bei Versicherern reklamieren, dann ist die Standard-Antwort:
"Das ist doch ganz anders gemeint - das haben wir immer schon bezahlt - seid doch nicht so spitzfindig etc. etc.!"
Wir sind und bleiben aber spitzfindig (im Sinne unserer Maklerhaftung und im Sinne der Rechtssicherheit für unsere Kunden).
Wer mal live miterleben möchte, wie Sachbearbeiter aus Leistungsabteilungen über die Interpretation von Musterbedingungen, Tarifaussagen und Rechtsprechung geschult werden (nur zum Wohle der Kunden - versteht sich


Gruß
RG
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