Anwartschaft GKV

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Kraft
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Anwartschaft GKV

Beitragvon Kraft » 07.07.2010, 12:47

Guten Tag,

kann mir bitte jemand zum Fragenkomplex "Anwartversicherung" weiterhelfen?

Ich möchte für 1Jahr ins
-aussereuropäische Ausland, und für ein
-weiteres in ein EU - Land (Niederlande).
Der Aufenthalt ist unbezahlter Urlaub.

Ich bin in der GKV freiwillig versichert.
Meinen Wohnsitz werde ich nicht aufgeben.
Vor einigen Jahren gab es für solche Fälle die Anwartschaftsversicherung bei der GKV.
Gibt es so etwas noch?

Ist es sinnvoll während eines 1jährigen Niederlandeaufenthaltes ( als unbezahlter Urlaub )
eine langfristige Auslandkv und eine Anwartschaft bei der GKV abzuschliessen?
Gilt das gleiche auch für Aufenthalte im aussereuropäischen Ausland?


Wenn ja, welche Beiträge sind für die Anwartschaft zu entrichten?
Im Forum las ich, dass es 43,69 sein sollen. Ist das nach wie vor so?

Vielen Dank

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.07.2010, 15:40

Wenn Du deinen Wohnsitz in Deutschland behälst, kannst Du die freiw. Kv. noch nicht einmal kündigen.

Ich würde daher versuchen über § 240 Abs. 4a SGB V den sog. Anwartschaftbeitrag zu bekommen, da Dein Anspruch auf Leistungen länger als 3 Monate ruht. Dies dürfte allerdings nur für das Nicht-EU-Land gelten.

Kraft
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Beitragvon Kraft » 09.07.2010, 21:22

Vielen Dank Rossi für die schnelle Antwort.
Nun haben sich da noch folg. Punkte ergeben:

Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet dies, dass Niederlande in diesem Fall wie Inland gewertet wird.

Trifft diese Aussage zu:
Wenn ich den Wohnsitz für 2 Jahre aufgebe, kann ich problemlos mit oder ohne Anwartschaft wieder in die GKV zurück,
wobei die 9/10 - Regel zu berücksichtigen ist, um den späteren Status KVdR nicht zu gefährten.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.07.2010, 23:15

Wunderbar, ich mag solche Poster, die vorausschauend denken.

Wenn Du 2 Jahre in den Niederlanden bist und dort auch in dem gesetzlichen System versichert bist, dann gelten diese Zeiten auch als Versicherungszeiten für die KVdR!

Knackwurst
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Beitragvon Knackwurst » 09.07.2010, 23:59

Gilt diese Regelung auch für die Schweiz als EWR-Mitglied oder ist eine Anwartschaft notwendig?

Ich denke z. Zt. über einen Wechsel in die Schweiz nach...

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.07.2010, 10:07

Okay, die Schweiz gehört bekanntlich nicht zur EU. Aber mit der Schweiz gibt es ein SV-Abkommen. D.h., man sollte genau gucken, was in diesem Abkommen drinnesteht. Aber ich meine zumindest, dass das Abkommen mit der Schweiz identisch mit dem EU-Abkommen ist.

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Beitragvon Vergil09owl » 10.07.2010, 10:08

Dann wirst du erstmal in der schweiz pflichtig bei dauerenden Beschäftigung und Aufenthalt.

siehe auch hier

http://www.bag.admin.ch/themen/krankenv ... ml?lang=de

RHW
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Beitragvon RHW » 10.07.2010, 12:48

Hallo,
die Schweiz hat (fast) alle Regelungen der Krankenversicherung nach EU-Recht übernommen. Schweizer Versicherungszeiten werden - wenn man vorher schon in Deutschland versichert war - als Vorversicherungszeiten in der KVdR und für die Weizerversicherung anerkannt. Der Mondial-Tarif in der Schweiz wird in Deutschland nicht als Vorversicherung anerkannt.

Vielleicht hilfreich (bei deutscher Staatsangehörigkeit):
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/A ... chweiz.pdf

Gruß
RHW


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