Wie Krankenversicherung in die Kalkulation einbeziehen?

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Bert-Thoms
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Wie Krankenversicherung in die Kalkulation einbeziehen?

Beitragvon Bert-Thoms » 18.07.2010, 20:02

Hallo

Ich habe mal eine Frage. Und bitte verzeit mir, wenn sie etwas blöd ist :-)
Ich bin selbstständig (Online-Shop).
Ich bin freiwillig gesetzlich bei der Barmer GEK krankenversichert.
Bisher war mein jährliches Einkommen immer so, dass ich bei der Barmer einkommenbezogen eingestuft war.

Für das Jahr 2009 weist mein Einkommensteuerbescheid nun "Einkommen aus Gewerbebetrieb" in Höhe von 52.948,- EUR aus.
Wenn ich das nun durch 12 Monate teile, komme ich ja auf ein monatliches Einkommen von 4412,33 EUR.

Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze ist bei gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit 3750,- EUR.
Und da ich da ja nun drüber bin, kann ich doch bei der Barmer nun nicht mehr einkommenbezogen eingestuft werden.

Habe ich das soweit alles richtig verstanden?

Somit steigt meine monatliche Zahlung an die Barmer (Krankenkasse und Pflegeversicherung) ja nun auf den Höchstsatz von 618,75 EUR.

Was ich nun noch nicht so ganz verstehe:
Die Bemessungsgrundlage ist ja die "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".
Das ist doch quasi mein Umsatz und nicht mein Gewinn.
Nun könnte es ja sein, dass ich mit dem monatlichen Einkommen von 4412,33 EUR (siehe oben) z.B. nur einen Gewinn von 600,- EUR mache.
Dass würde sich das ganze ja gar nicht rechnen.

Muss ich also bei der Kalkulation meiner Verkaufspreise usw. das entsprechend berücksichtigen?
Darf ich also nicht zu knapp kalkulieren?

Irgendwie ist es doch ungerecht, dass die Höhe der Krankenkassenbeiträge sich aus dem Umsatz und nicht aus dem Einkommen berechnen, was wirklich für mich übrig bleibt, oder?

Bitte verzeiht mir, wenn meine Frage etwas naiv oder blöd ist.
Ich würde mich aber trotzdem sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.

Gruß
Thomas

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.07.2010, 20:14

:-) keine Angst was steht denn am Ende der Erklärung :-)

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Gruß

heinrich
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Beitragvon heinrich » 19.07.2010, 07:06

in Einkommensteuerbescheid steht

Einkünfte aus Gewerbe

dies sind
Einnahmen minus Ausgaben minus Abschreibungen (was ja quasi verteilte Einnahmen sind)

Du zahlt also gerecht den Höchstbeitrag.

Bert-Thoms
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Beitragvon Bert-Thoms » 19.07.2010, 17:06

Hallo

Ah OK ich verstehe. Sorry für meine Blödheit :-)
Ich hatte tatsächlich gedacht, dass diese "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" gleich dem Umsatz ist.
Ist ja Unsinn.
Ne, nun ist klar, dass es alles OK ist so.

Danke für Eure schnelle Hilfe.


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