Dringend Rat gesucht GKV-Wiedereintritt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Dringend Rat gesucht GKV-Wiedereintritt
Ein Hallo in die Runde,
ich benötige dringend Hilfestellung für die Krankenversicherung.
Kurz zur Situation:
Ich werde heuer 57 Jahre alt. Bis 2004 war ich sozialversicherungspflichtig angestellt und wegen der Beitr.Bem.Grenze in der PKV.
Von 2004 bis 2006 war ich wegen Ausscheiden mit Abfindung arbeitslos gemeldet und habe in dieser Zeit meine Selbständigkeit vorbereitet. Ich war weiter in der PKV.
Nachdem leider ab ca. 2008 die Selbständigkeit den Bach runter ging, kündigte mir die PKV wegen Nichtzahlung der Beiträge die Versicherung. Ich bin also seit 2008 ohne Versicherungsschutz.
In 2009 meldete ich Regelinsolvenz an und mußte im März 2010 ALGII beantragen.
Nun werde ich ab Ende Juli wieder eine soz.vers.pfl. Anstellung haben, allerdings weit, weit unter der Beitr.Bem.Grenze.
Nachdem ich längere Zeit gegoogelt habe, befürchte ich, daß ich insbesondere wegen meines Alters nicht mehr in die GKV eintreten kann. Ein Wiedereintritt in die PKV ist allerdings wegen der zu hohen Beiträge nicht möglich, diese kann ich bei ca. 900,-- netto niemals bezahlen.
Ich bitte deshalb dringend um Rat bzw. Aufklärung und bedanke mich bereits jetzt für die kompetente Hilfestellung.
Beste Grüße
ich benötige dringend Hilfestellung für die Krankenversicherung.
Kurz zur Situation:
Ich werde heuer 57 Jahre alt. Bis 2004 war ich sozialversicherungspflichtig angestellt und wegen der Beitr.Bem.Grenze in der PKV.
Von 2004 bis 2006 war ich wegen Ausscheiden mit Abfindung arbeitslos gemeldet und habe in dieser Zeit meine Selbständigkeit vorbereitet. Ich war weiter in der PKV.
Nachdem leider ab ca. 2008 die Selbständigkeit den Bach runter ging, kündigte mir die PKV wegen Nichtzahlung der Beiträge die Versicherung. Ich bin also seit 2008 ohne Versicherungsschutz.
In 2009 meldete ich Regelinsolvenz an und mußte im März 2010 ALGII beantragen.
Nun werde ich ab Ende Juli wieder eine soz.vers.pfl. Anstellung haben, allerdings weit, weit unter der Beitr.Bem.Grenze.
Nachdem ich längere Zeit gegoogelt habe, befürchte ich, daß ich insbesondere wegen meines Alters nicht mehr in die GKV eintreten kann. Ein Wiedereintritt in die PKV ist allerdings wegen der zu hohen Beiträge nicht möglich, diese kann ich bei ca. 900,-- netto niemals bezahlen.
Ich bitte deshalb dringend um Rat bzw. Aufklärung und bedanke mich bereits jetzt für die kompetente Hilfestellung.
Beste Grüße
Hallo,
aufgrund des Alters und der PKV-Vorversicherungszeiten ist eine Rückkehr in die GKV grundsätzlich ausgeschlossen, auch bei einer Aufnahme einer dem Grunde nach krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Liegt evtl. eine Schwerbeschädigung vor ??
Ansonsten bleibt wirklich nur die PKV (Baistarif) -
etwas gemildert würde der Beitrag durch den Arbeitgeberanteil.
Gruss
Czauderna
aufgrund des Alters und der PKV-Vorversicherungszeiten ist eine Rückkehr in die GKV grundsätzlich ausgeschlossen, auch bei einer Aufnahme einer dem Grunde nach krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Liegt evtl. eine Schwerbeschädigung vor ??
Ansonsten bleibt wirklich nur die PKV (Baistarif) -
etwas gemildert würde der Beitrag durch den Arbeitgeberanteil.
Gruss
Czauderna
Ich sehe das anders.
Siehe § 6(3a) SGB V:
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind."
Die weiteren Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Also ab Beschäftigungsaufnahme Versicherungspflicht in der GKV.
Siehe § 6(3a) SGB V:
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind."
Die weiteren Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Also ab Beschäftigungsaufnahme Versicherungspflicht in der GKV.
Dipling hat geschrieben:Ich sehe das anders.
Siehe § 6(3a) SGB V:
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind."
Die weiteren Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Also ab Beschäftigungsaufnahme Versicherungspflicht in der GKV.
Hallo,
na dann sei mal konkret und beziffere die "Hälfte dieser Zeit" anhand des Fallbeispiels in Zahlen.
Es wird ab Aufnahme der an sich versicherungspflichtigen Tätigkeit gerechnet - 5 Jahre rückwärts
Gruss
Czauderna
Hallo,
zuerst mal vielen Dank für die Antworten.
Ich hoffe, ich hatte mich nicht mißverständlich ausgedrückt.
Offiziell war das Gewerbe noch bis 15.03.2010 angemeldet (wenn auch nicht mehr viel lief), und mußte im Rahmen des ALGII-Antrages abgemeldet werden. Das damalige Hauptgewerbe stellte ich 2008 ein.
2008 kündigte mir die PKV den Vertrag, d.h. bis heute keine KV vorhanden.
Ich bin verheiratet und meine Frau ist in der GKV pflichtversichert.
zuerst mal vielen Dank für die Antworten.
Ich hoffe, ich hatte mich nicht mißverständlich ausgedrückt.
Offiziell war das Gewerbe noch bis 15.03.2010 angemeldet (wenn auch nicht mehr viel lief), und mußte im Rahmen des ALGII-Antrages abgemeldet werden. Das damalige Hauptgewerbe stellte ich 2008 ein.
2008 kündigte mir die PKV den Vertrag, d.h. bis heute keine KV vorhanden.
Ich bin verheiratet und meine Frau ist in der GKV pflichtversichert.
Dipling hat geschrieben:Ich habe den Threadersteller so verstanden, dass nur 2007-2008 ("ab 2008 den Bach runterging") eine hauptberufliche Selbständigkeit bestand.
Hallo,
dann hier nocheinmal seine Schilderung :
"Ich werde heuer 57 Jahre alt. Bis 2004 war ich sozialversicherungspflichtig angestellt und wegen der Beitr.Bem.Grenze in der PKV.
Von 2004 bis 2006 war ich wegen Ausscheiden mit Abfindung arbeitslos gemeldet und habe in dieser Zeit meine Selbständigkeit vorbereitet. Ich war weiter in der PKV.
Nachdem leider ab ca. 2008 die Selbständigkeit den Bach runter ging, kündigte mir die PKV wegen Nichtzahlung der Beiträge die Versicherung. Ich bin also seit 2008 ohne Versicherungsschutz.
In 2009 meldete ich Regelinsolvenz an und mußte im März 2010 ALGII beantragen.
Nun werde ich ab Ende Juli wieder eine soz.vers.pfl. Anstellung haben, allerdings weit, weit unter der Beitr.Bem.Grenze."
Meiner Meinung nach hätte er ab dem 01.01.2009 wieder in die PKV gemusst (Basis-Tarif).
Gruss
Czauderna
Wenn ich noch eine Zusatzfrage stellen darf ...
Sollte ich tatsächlich wieder in die PKV müssen ...
1. Muß mich die PKV, die mir damals gekündigt hat, im Basistarif wieder nehmen
2. Kann ich dann einen Antrag stellen, daß die damaligen Altersrückstellungen, die aufgrund der langen Versicherungszeit erheblich sind, wieder in den neuen Vertrag eingestellt werden?
Vielen Dank
Sollte ich tatsächlich wieder in die PKV müssen ...
1. Muß mich die PKV, die mir damals gekündigt hat, im Basistarif wieder nehmen
2. Kann ich dann einen Antrag stellen, daß die damaligen Altersrückstellungen, die aufgrund der langen Versicherungszeit erheblich sind, wieder in den neuen Vertrag eingestellt werden?
Vielen Dank
Die alte PKV muss Sie wieder aufnehmen (zumindest im Basistarif). Die PKV kann jedoch frei gewählt werden.
Die alten Rückstellungen gibt es nach einer rechtmäßigen Kündigung nicht zurück,sondern sind der Versicherung bzw. dem übrigen Versichertenkollektiv "vererbt" worden.
Im Gegenteil, da seit dem 01.01.2009 auch für zuletzt privat Versicherte eine Versicherungspflicht in der PKV besteht und diese nicht eingehalten wurde, droht bei Wiedereintritt in eine PKV ein einmaliger Strafzuschlag in Höhe von zur Zeit 6-7 Monatsbeiträgen.
Das ist ein Anreiz mehr, möglichst nach dem zitierten § 6(3a) SGB V in die GKV zu kommen.
Die alten Rückstellungen gibt es nach einer rechtmäßigen Kündigung nicht zurück,sondern sind der Versicherung bzw. dem übrigen Versichertenkollektiv "vererbt" worden.
Im Gegenteil, da seit dem 01.01.2009 auch für zuletzt privat Versicherte eine Versicherungspflicht in der PKV besteht und diese nicht eingehalten wurde, droht bei Wiedereintritt in eine PKV ein einmaliger Strafzuschlag in Höhe von zur Zeit 6-7 Monatsbeiträgen.
Das ist ein Anreiz mehr, möglichst nach dem zitierten § 6(3a) SGB V in die GKV zu kommen.
Mensch abakus,
in konzentriere mich hier nur einmal auf die Versicherungspflicht in der kommenden Beschäftigung.
Ich hatte doch klar gefragt, von wann bis wann Du selbstständig warst.
Das Ende haste jetzt mitgeteilt. Ich wollte aber auch den genauen Anfang wissen, um eine Beurteilung machen können. Na ja. Mit den anderen Angaben komme ich aber auch schon klar, weil Deine Frau in der GKV ist.
ALSO: du bist ab März 2010 nicht mehr selbstständig. Ferner haste ab März 2010 keine EUROS verdient. FOLGE: Du bist ab Tag nach Gewerbeabmeldung im März 2010 na was denn. Ja klar. Du bist über Deine Frau in der Familienversicherung (FAMI). Daher brauche ich jetzt auch keine Angaben mehr, wann die Selbstst. begann.
Dass Du FAMI bei Deiner Frau werden willst, weiß die KK Deiner Frau sicherlich noch nicht. Gehe hin und beantrage ab März 2010 die FAMI.
Jetzt nimmst Du ja noch eine Beschäftigung auf (über 400 EUR).
Die Sache mit dem § 6 Abs. 3a SGB V, wobei KEINE Versicherungspflicht zustande kommt, gilt hier NICHT, da Du durch die FAMI über Deine Frau ja in den letzten 5 Jahren einmal gesetzlich versichert warst.
in konzentriere mich hier nur einmal auf die Versicherungspflicht in der kommenden Beschäftigung.
Ich hatte doch klar gefragt, von wann bis wann Du selbstständig warst.
Das Ende haste jetzt mitgeteilt. Ich wollte aber auch den genauen Anfang wissen, um eine Beurteilung machen können. Na ja. Mit den anderen Angaben komme ich aber auch schon klar, weil Deine Frau in der GKV ist.
ALSO: du bist ab März 2010 nicht mehr selbstständig. Ferner haste ab März 2010 keine EUROS verdient. FOLGE: Du bist ab Tag nach Gewerbeabmeldung im März 2010 na was denn. Ja klar. Du bist über Deine Frau in der Familienversicherung (FAMI). Daher brauche ich jetzt auch keine Angaben mehr, wann die Selbstst. begann.
Dass Du FAMI bei Deiner Frau werden willst, weiß die KK Deiner Frau sicherlich noch nicht. Gehe hin und beantrage ab März 2010 die FAMI.
Jetzt nimmst Du ja noch eine Beschäftigung auf (über 400 EUR).
Die Sache mit dem § 6 Abs. 3a SGB V, wobei KEINE Versicherungspflicht zustande kommt, gilt hier NICHT, da Du durch die FAMI über Deine Frau ja in den letzten 5 Jahren einmal gesetzlich versichert warst.
heinrich hat geschrieben:Folge: durch die Beschäftigung (über 400 EUR) bist Du versichert.
Hallo Heinrich,
das mit der Fahi, das könnte funktionieren - ich als Kassenmitarbeiter würde das jedenfalls auch so sehen und die eigene (Pflicht)-Mitgliedschaft damit begründen.
Wofür doch GKV-versicherte Ehefrauen gut sein können. (grins).
Gruss
Czauderna
Hallo,
danke für die Infos.
Das mit der Familienversicherung wurde selbstverständlich bereits versucht, nur die KK meiner Frau hält sich da sehr zurück. Sie verlangt von mir ausführliche Unterlagen (ESt-Bescheide der letzten 3 Jahre, EÜR des lfd. Jahres, das Insolvenz-Gerichtsurteil). Sorry, aber diese Dinge gehen eine KK definitiv nichts an, wenn es (nur) um die Aufnahme in die KK meiner Frau geht. Aus diesem Grund habe ich es auch nicht weiter verfolgt.
danke für die Infos.
Das mit der Familienversicherung wurde selbstverständlich bereits versucht, nur die KK meiner Frau hält sich da sehr zurück. Sie verlangt von mir ausführliche Unterlagen (ESt-Bescheide der letzten 3 Jahre, EÜR des lfd. Jahres, das Insolvenz-Gerichtsurteil). Sorry, aber diese Dinge gehen eine KK definitiv nichts an, wenn es (nur) um die Aufnahme in die KK meiner Frau geht. Aus diesem Grund habe ich es auch nicht weiter verfolgt.
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