GKV nach Studium - arbeitslos

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mm1983
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GKV nach Studium - arbeitslos

Beitragvon mm1983 » 25.07.2010, 19:14

Hallo liebe Mitglieder,

habe eine kurze Frage wegen meiner gesetzlichen Krankenversicherung.

Bin 27 Jahre alt und am 15.03.2010 habe ich mein Studium beendet, bin also exmatrikuliert. Da ich bis 01.08.10 keine Job gefunden hatte, hat mir meine Krankenversicherung vor ca 3 Wochen eine Zettel geschickt, dass ich mich ab Ende meines Studiums bei Ihnen freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern muss. Meine Versicherung hat im besagten Zeitraum von März bis Juli weiterhin ca. 64 Euro abgebucht (also der Betrag, den ich auch als Student bezahlt hatte). Wenn ich mich jetzt nachträglich freiwillig bei der GKV versichere, muss ich den entsprechenden Fehlbetrag von 5 mal 100 Euro noch nachbezahlen.

Nun meine Frage: Da ich in etwa einer Woche sowieso anfange zu arbeiten (endlich :-) ), MUSS ich mich denn jetzt nachträglich für die vergangenen 5 Monate überhaupt noch freiwillig versichern oder darf ich das auch einfach sein lassen ???

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.07.2010, 19:17

MUSS ich mich denn jetzt nachträglich für die vergangenen 5 Monate überhaupt noch freiwillig versichern

JA

mm1983
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Beitragvon mm1983 » 25.07.2010, 19:47

danke für die schnelle und präzise Antwort...

Hatte mich nur gewundert, weil die Krankenkasse ja sonst bei Beitragserhöhungen auch einfach nur eine Benachrichtung an mich schickte und jetzt schreiben die mir einen Zettel, dass ich mich versichern KANN...

Deswegen die Frage, ob ich das denn überhaupt machen müsse, sind ja auch schon wieder 500 Euro für nix ...

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.07.2010, 21:50

Ja es ist eine Statusänderung, du bist jetzt freiwilliges Mitglied, keine Beitragserhöhung, nur mehr Beitrag.:-)

Und die freiwillige Versicherung muss man beantragen.
Gruß

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Beitragvon Vergil09owl » 26.07.2010, 05:25

Nö 5 Abs. 1 Nr. 13 wird nicht beantrag, dazu wird man denn verdonnert.


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