Nachzahlung

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andreas71
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Nachzahlung

Beitragvon andreas71 » 29.07.2010, 08:36

hallo ich habe folgendes problem. im juli 2008 habe ich mich selbstständig gemacht. meine krankenversicherung hat mich mit dem mindestbeitrag als existenzgründer eingestuft (leider nicht über den vorbehalt aufgeklärt). nun habe ich meinen steuerbescheid 2008 der kasse zugesandt und habe jetzt eine nachzahlung von über 4600 euro zu leisten. die beiträge wurden aufgrund des bescheides bis zum vorliegen eines neuen bescheides berechnet. ich habe gleich angerufen und mitgeteilt, dass der gewinn in 2009 niedriger ist und gebeten dies zu berücksichtigen. leider stellt sich die kasse quer. hat jemand damit erfahrungen? der steuerbescheid für 2009 ist leider noch nicht fertig, mein steuerberater arbeitet dran und will alles mögliche versuchen... habe noch nie leistungen der kasse in anspruch genommen. kann die kasse nicht über kulanz die betriebswirtschaftliche auswertung 12/2009 berücksichtigen ? mir wurde ratenzahlung angeboten..das ist alles was von der kasse kam :( ich danke schon mal für die Antworten.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 29.07.2010, 19:42

Der Beitrag im ersten Bescheid für 2008 (Begrüßungsschreiben) wurde mit 100%iger Sicherheit „vorläufig“ berechnet (auch: unter Vorbehalt oder einstweilig“ genannt), bis dass der erste Einkommensteuerbescheid aus der selbstständigen Tätigkeit eingereicht wird.
Mit dem ersten Einkommensteuerbescheid (2008) wird dies berichtigt
UND was immer erfolgt, auch ü b e r den 31.12. des ersten Jahres hinaus (bei Dir dann über den 31.12.2008) angesetzt.

Nämlich so lange bis der Einkommensteuerbescheid für das zweite Jahr (2009) kommt.
Wenn der zweite Einkommensteuerbescheid kommt, gilt folgende Regelung.

A)
Dieser führt dann bei niedrigeren Einnahmen gegenüber den Einnahmen aus dem ersten Jahr zu einer Senkung ab dem ersten des Monats nach Einreichung bei der Krankenkasse (betone: nicht rückwirkend).


B)
Bei höheren Einnahmen gegenüber den Einnahmen aus ersten Jahr auch nicht rückwirkend ab 01.01 dieses (zweiten) Wirtschaftsjahres (bei Dir 01.01.2009), sondern ab ersten des Monats nach Erstellung durch das Finanzamt.

Diese Regelung

gilt im Guten (erstes Jahr wenig Einkünfte , zweites Jahr viel Einkünfte) => B

als auch im Bösen (erstes Jahr viel Einkünfte, zweites Jahr wenig Einkünfte) => A

Bei denen, die davon profitieren (B) hat sich übrigens noch niemand nicht never überhaupt einmal beschwert. Ist ja logisch.

Die Personen, die unter A fallen und Pech haben, stellen jetzt viele die Frage, ob dies denn gerecht ist und ob dies schon mal ein Gericht überprüft hat.

Ja: Wurde vom höchsten deutschen Sozialgericht, dem Bundessozialgericht am 22.03.2006 so als richtig anerkannt.

Hier der Link. http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =14&anz=37

Wenn Du diese Zeilen gelesen (mit meinen hoffentlich einfachen Worten) hast und dann noch das Urteil des Bundessozialgericht (mit komplizierteren aber gleichen Worten) studiert hast, kannst Du sicherlich verstehen, warum die Krankenkasse so handelte.


































Der Beitrag im ersten Bescheid für 2008 (Begrüßungsschreiben) wurde mit 100%iger Sicherheit „vorläufig“ berechnet (auch: unter Vorbehalt oder einstweilig“ genannt), bis dass der erste Einkommensteuerbescheid aus der selbstständigen Tätigkeit eingereicht wird.
Mit dem ersten Einkommensteuerbescheid (2008) wird dies berichtigt
UND was immer erfolgt, auch ü b e r den 31.12. des ersten Jahres hinaus (bei Dir dann über den 31.12.2008) angesetzt.

Nämlich so lange bis der Einkommensteuerbescheid für das zweite Jahr (2009) kommt.
Wenn der zweite Einkommensteuerbescheid kommt, gilt folgende Regelung.

A)
Dieser führt dann bei niedrigeren Einnahmen gegenüber den Einnahmen aus dem ersten Jahr zu einer Senkung ab dem ersten des Monats nach Einreichung bei der Krankenkasse (betone: nicht rückwirkend). Wenn zu diesem Zeitpunkt dann keine freiwillige Mitgliedschaft mehr besteht, dann geht die Senkung ins Leere.


B)
Bei höheren Einnahmen gegenüber den Einnahmen aus ersten Jahr auch nicht rückwirkend ab 01.01 dieses (zweiten) Wirtschaftsjahres (bei Dir 01.01.2009), sondern ab ersten des Monats nach Erstellung durch das Finanzamt.

Diese Regelung

gilt im Guten (erstes Jahr wenig Einkünfte , zweites Jahr viel Einkünfte) => B

als auch im Bösen (erstes Jahr viel Einkünfte, zweites Jahr wenig Einkünfte) => A

Bei denen, die davon profitieren (B) hat sich übrigens noch niemand nicht never überhaupt einmal beschwert. Ist ja logisch.

Die Personen, die unter A fallen und Pech haben, stellen jetzt viele die Frage, ob dies denn gerecht ist und ob dies schon mal ein Gericht überprüft hat.

Ja: Wurde vom höchsten deutschen Sozialgericht, dem Bundessozialgericht am 22.03.2006 so als richtig anerkannt.

Hier der Link. http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =14&anz=37

Wenn Du diese Zeilen gelesen (mit meinen hoffentlich einfachen Worten) hast und dann noch das Urteil des Bundessozialgericht (mit komplizierteren aber gleichen Worten) studiert hast, kannst Du sicherlich verstehen, warum die Krankenkasse so handelte.

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Beitragvon Vergil09owl » 30.07.2010, 11:43

ggf würde hier auch ein Antrag auf Beitragsentlastung weiterhelfen.

andreas71
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wechsel zur privaten ?

Beitragvon andreas71 » 01.08.2010, 10:27

danke für die antworten. habe jetzt erstmal widerspruch eingelegt und hoffe auf neuberechnung für 2009. eine mitarbeiterin der kasse hat mir anvertraut, dass sowas über kulanz schon gemacht wurde. na viel hoffnung mach ich mir nicht. finde die kasse muss einen vorher aufklären, was meine wohl vergessen hat. sollte ich nun mal ein jahr höheren gewinn machen, stimmt es dann das keine nachberechnung erfolgt. also warte ich dann bis ultimo bis ich die steuererklärung anfertigen lass? versteh das system nicht richtig. ich jetzt am überlegen, ob ich zur privaten krankenkasse wechsel. kann mir da jemand einen tipp geben? ich bin 39 jahre, verheiratet und habe ein kind. bin eigentlich in der gesetzlichen geblieben, um in der rente von einem hohen krankenkassenbeitrag verschont zu bleiben, und bei arbeitslosigkeit meiner frau eine familienversicherung zu haben. ist es sinnvoll zu wechseln ?

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Beitragvon RHW » 01.08.2010, 16:13

Hallo,

für den Widerspruch sehe ich auch wenig bis keine Chance.

Wenn man in guten Jahren die Steuererklärung nicht so schnell macht, kann das sehr günstig sein (bis das Finanzamt oder eine andere Behörde, z.B. Bafög-Amt, drängt).

Ggf. kann es auch hilfreich sein, dem Steuerberater die Lage zu erklären. Manchmal kann es hilfreich sein, z.B. auf 50 Euro Kosten zu verzichten, dafür aber 6 Wochen schneller den Steuerbescheid zu bekommen.

Ein Wechsel in eine PKV aus dem Ärger über die Beitragsnachzahlung kann nachher noch ärgerlicher werden.

http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf

Ggf. eine andere GKV ins Auge fassen, die die Beratung der Selbständigen mehr in den Mittelpunkt stellt.

Gruß
RHW

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Beitragvon andreas71 » 04.08.2010, 20:02

ich wollte euch noch mal mitteilen, was aus meinen widerspruch geworden ist. die kasse hat jetzt erstmal nur 2008 nachberechnet und wartet für 2009 den steuerbescheid ab. finde ich natürlich klasse. der monatliche beitrag wurde reduziert und die nachzahlung natürlich auch. für 2009 wirds dann auch weniger, da der gewinn ja geringer ist. nochmals danke für die infos hier im forum.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 04.08.2010, 22:06

auch wenn es für Dich positiv ist.

völlig illegal was die KK da gemacht hat


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