Besitzstandsregelung PKV (drei Monats Zeitraum)

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heidelbeer
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Besitzstandsregelung PKV (drei Monats Zeitraum)

Beitragvon heidelbeer » 08.08.2010, 07:42

Hallo Leute,

in einem Schreiben vom AOK Bundesverband (März 2007) heisst es:

"Die durch die Besitzstandsregelung vermittelte Versicherungsfreiheit endet, wenn ein Tatbestand
der Versicherungspflicht erfüllt wird. Ihre Wirkung bleibt jedoch unberührt, wenn sich
eine neue Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Beschäftigung
anschließt..."

Wisst Ihr, wie oft man diese Regelung nutzen kann? Also exlpizit: reicht z.B. ein Monat Abeitnehmerdasein mit gutem Gehalt (> 1/12 der JAG) aus, um wieder Anrecht auf diese 3-Monatsregelung zu haben?


Gruß heidel

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2010, 09:53

Ähm nein es heißt ja da, 3 Monate nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, also Ende Bescgäftigung 30.04.10, neue Beschäftigung ab dem 01.05.10, erste drei Monate 01.05.10 - 31.07.2010, das heißt das innerhalb dieser drei Monatsfrist die JAE langfristig überschritten wird , also sagen wir mal ab dem 01.07.10 , sollte die aber es sich herrausstellen das die JAE nur überschritten wird weil es zu Sonderzahlungen gekommen ist, und instgesamt gesehen auf die nächsten Monate diese unterschritten wird, bleibt es bei der Versichreungspflicht.

heidelbeer
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Beitragvon heidelbeer » 08.08.2010, 12:40

es ging mir eigentlich nur um die frage, wie oft man diese 3 Monatsteiträume haben darf.

Wichtig hinsichtich der Gehaltshöhe ist nur, wie hoch das dann neue regegmäßig gezahlte gehalt sein wird. wenn man in einem jahr, wo man sagen wir bis ende juni arbeitete (und da jeweils knapp über der monatlichen grenze lag, ca. 4500/monat) und dann 3 monate pausiert (ohne alg) und dann wieder pünktlich zum 1. 10. loslegt (dann mit wieder grundgehalt ca. 4800 Euro/ monat) ist das unbedenblich.

die frage ist nur, wie oft man diese 3 monatsmanöver machen kann?


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