Freiberufler nach Studium aber noch immatrikuliert??

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vms01
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Freiberufler nach Studium aber noch immatrikuliert??

Beitragvon vms01 » 09.08.2010, 12:27

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir hierbei etwas helfen:


Ich bin seit August 2010 mit meinem Studium fertig aber noch bis 1. Oktober immatrikuliert. Ich habe während meines Studiums immer eine Krankenversicherung für Studenten bezahlt (ca. 55€ im Monat). Somit wäre ich noch bis 1.Oktober für 55€ im Monat krankenversichert.

Nun habe ich ein Angebot bekommen, dass ich ab 1. August freiberuflich arbeiten kann. Wie sieht es denn jetzt im August und September mit der Krankenversicherung aus??
Muss ich mich sofort privat versichern oder kann ich die 2 Monate noch ohne Weiteres meine Studentenversicherung verwenden (für 55€) und ab Oktober dann privat versichern? Wäre viel billiger.

Danke schonmal für die Hilfe.

Ciao
Melli

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Thomas Kliem
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Beitragvon Thomas Kliem » 09.08.2010, 14:36

Hallo Melli,

zunächst einmal muss niemand in die private Krankenversicherung wechseln. Auch Freiberufler nicht.

Streng genommen gilt der Studententarif nur, wenn Sie "hauptberuflich" Studentin sind. Die Kassen bieten aber auch so genannte Absolvententarife an. Hier bitte einmal direkt bei Ihrer Kasse nachfragen.

Sie können sich, wenn die studentische Krankenversicherung endet, freiwillig in der GKV oder in der PKV versichern. Freiwillig in der GKV, weil Sie (bis auf wenige Ausnahmen) als Freiberuflerin nicht versicherungspflichtig in der GKV sind. Eine Pflicht zur Krankenversicherung (in Ihrem Fall GKV oder PKV) besteht aber natürlich auf jeden Fall.

Ob die GKV oder die PKV für Sie "besser" ist, sollten Sie bitte auf keinen Fall nur vom Beitrag abhängig machen.

Machen Sie sich mit den Unterschieden der beiden Systeme (GKV und PKV) vetraut und entscheiden Sie, welches Modell voraussichtlich besser zu Ihrer Lebensplanung passt (ich weiß, dass ist nicht so einfach).

Wenn die Wahl auf die PKV fallen sollte, dann sollten Sie sich ausführlich beraten lassen. Sie können btw. auch zur irgendeinem späteren Zeitpunkt von der GKV in die PKV wechseln, das muss nicht sofort zu Beginn der freiberuflichen Tätigkeit sein.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.08.2010, 22:58

Hm, ich würde es umgekehrt machen.

Streng genommen gilt der Studententarif nur, wenn Sie "hauptberuflich" Studentin sind.


Nur wenn die freiberufliche Tätigkeit eine hauptberufliche Selbständigkeit darstellt, endet die studentische Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 5 SGB V vorzeitig (vor Ende der Exmatrikulation).

Also gilt es jetzt, die freiberufliche Tätigkeit als nebensächlich zu werten.

Dann stellt sich die Frage, wann die freiberufliche Tätigkeit eine hauptberufliche Selbständigkeit darstellt. Dies ist für die Kasse sehr schwer zu beurteilen. Wobei leider meisten dies zum Nachteil der Kunden ausgelegt wird.

Wann ist man hauptberuflich selbständig?

Gucke hier, dort habe ich die Kriterien eingestellt:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3196

Also, dann gehe doch einfach hin und steure es so, dass die Kriterien alle nicht erfüllt sind.

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Beitragvon vms01 » 10.08.2010, 09:50

Rossi hat geschrieben:Hm, ich würde es umgekehrt machen.

Streng genommen gilt der Studententarif nur, wenn Sie "hauptberuflich" Studentin sind.


Nur wenn die freiberufliche Tätigkeit eine hauptberufliche Selbständigkeit darstellt, endet die studentische Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 5 SGB V vorzeitig (vor Ende der Exmatrikulation).

Also gilt es jetzt, die freiberufliche Tätigkeit als nebensächlich zu werten.

Dann stellt sich die Frage, wann die freiberufliche Tätigkeit eine hauptberufliche Selbständigkeit darstellt. Dies ist für die Kasse sehr schwer zu beurteilen. Wobei leider meisten dies zum Nachteil der Kunden ausgelegt wird.

Wann ist man hauptberuflich selbständig?

Gucke hier, dort habe ich die Kriterien eingestellt:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3196

Also, dann gehe doch einfach hin und steure es so, dass die Kriterien alle nicht erfüllt sind.



vielen Dank. Sowas hört sich schonmal besser an!!

Wie würde es denn die Krankenkasse merken?

Ich bin ja bis 1. Okt. versichert bzw immatrikuliert und stelle für August und September als Freiberufler meine Rechnung an den Arbeitgeber. Dabei muss ich mich aber beim Finanzamt anmelden als Freiberufler. Übergibt das Finanzamt die Info an die Krankenversicherung oder wie läuft das?
Sonst könnte ich mich ja bei der Krankenversicherung bis 1. Okt. gar nicht melden und mich dann ab 1. Okt privat oder gesetzlich versichern lassen??

Danke schonmal für die Hilfe!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.08.2010, 17:35

Also, Du solltest schon ehrlich sein und nicht mauscheln.

Als versicherungspflichtiger Student bist Du auch verpflichtet, alle Änderungen mitzuteilen.

Unterlässt Du die Mitteilung, handelst Du unter Umständen ordnungswidrig, was mit einer Geldstrafe von bis - jetzt lass mich nicht lügen - 3.000,00 Euro geahndet werden kann.

Also teile der Krankenkasse alles mit.

Was Du machen kannst, ist, dass Du die freiberufliche Tätigkeit so ausgestaltest, dass es nur nebenberuflich ist. Du hast es ja in der Hand (bspw. keine 18 Stunden wö., keine fetten Honrarrechnungen etc.)


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